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Zwangsabmeldung wegen fehlendem Versicherungsschutz, Halter ungleich Fahrer
Guten Abend
Hätte hier mal eine Frage bezüglich folgendem Vorfall.
Halter ist Eigentümer eines KFZ. Fährt dieses Fahrzeug jedoch nie, und steht mit dem Fahrer meist nur Telefonisch in Kontakt.
Halter bekommt jetzt einen Brief bezüglich Außerbetriebsetzung des KFZ, da Versicherungsschutz erloschen (Keine Beiträge bezahlt? Versicherungsnehmer ist nicht der Halter). Es verbleiben 3 Werktage um Kennzeichen und Fahrzeugpapiere vorbei zu bringen, und das Kennzeichen zu entstempeln. Problem ist, Halter hat keinen Schlüssel, weiß nichts über den Aufenthaltsort des Fahrers, und weiß auch nicht wo sich das KFZ befindet. Fahrer ist telefonisch nicht zu erreichen.
32€ sind auf jeden Fall zu bezahlen, wenn das entstempeln erfolgt, ansonsten werden daraus 250€, und das KFZ wird zwangsweise abgemeldet.
Was kann der Halter im diesen Falle machen, um die Schuld von sich abzuweisen, oder ist der Halter automatisch im A(...), auch wenn dieser in dem Falle nichts hätte machen können?
Vielen dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Hallo, IncOtto,
Zitat:
Original geschrieben von IncOtto
Was kann der Halter im diesen Falle machen, um die Schuld von sich abzuweisen, oder ist der Halter automatisch im A(...), auch wenn dieser in dem Falle nichts hätte machen können?
das einfachste wäre, dass der Halter zunächst einmal gleich die ausstehend Versicherungssumme zahlt bzw. eine neue Versicherung abschließt und sich das Geld dann vom Nutzer wieder holt.
So, wie Du es beschreibst, ist bislang nur die Zulassungsstelle involviert, so dass durch diese Zahlung vermutlich alles wieder im grünen Bereich wäre.
Zahlt er nicht und ist es ihm nicht möglich, den Nutzer dazu zu bringen, umgehend zu zahlen, ist damit zu rechnen, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz zur Ausschreibung bringt.
Sollte es dann irgendwo im öffentlichen Verkehrsraum fahrend angetroffen werden, wird man natürlich als erstes mal an den Halter gehen und diesen wegen Verstoß gegen das PflVersG zur Anzeige bringen.
Er hat zwar gute Chancen, dass so ein Verfahren eingestellt würde, wenn er belegen könnte, dass er nur auf dem Papier und jemand anderes der tatsächliche Halter ist, aber das würde wieder unnötigen Ärger bedeuten.
Auf jeden Fall sollte er, sobald er den tatsächlichen Halter erreicht, darauf drängen, dass dieser in Zukunft seine Beiträge zahlt oder er meldet das Fahrzeug gleich auf diesen um.
Hallo, Spatenpauli,
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Wer läßt denn solche Nutzungskombination zu. Da ist doch immer der Halter der DUMME, wenn irgendetwas mit dem Fahrzeug gemacht wird oder passiert.
MfG aus Bremen
nur als Beispiel: Opa will nicht mehr fahren und gibt seinem Enkel das Auto (inklusive dem günstigen Schadensfreiheitsrabatt).
Um diesen beizubehalten, bleibt das Fahrzeug offiziell weiter in seinem Besitz mit der Vorgabe, dass der Enkel alle laufenden Kosten trägt.
Mit der Zeit verlieren die beiden sich aus den Augen und irgendwann vergisst der Enkel, die fälligen Beiträge zu überweisen (kommt immer wieder vor, wenn man nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt).
Hallo, Tomold,
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Ich würde das Auto als gestohlen melden, ist es ja irgendwie auch...
und damit hättest Du sehr schnell eine Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat bzw. wegen einer falschen Verdächtigung (je nach Sachlage) am Hals.
Viele Grüße,
Uhu110
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39 Antworten
Wer läßt denn solche Nutzungskombination zu. Da ist doch immer der Halter der DUMME, wenn irgendetwas mit dem Fahrzeug gemacht wird oder passiert.
MfG aus Bremen
Fakt ist doch, dass der Halter des Fahrzeugs - da er auf seinen Namen dieses angemeldet hat auch für die Versicherung und sonstige wiederkehrende Prüfungen (TÜV) verantwortlich.
Halter ungleich Fahrer ist z.B. bei Mietwagen genauso.
Für die Versicherung ist doch auch nicht der Mieter des Fahrzeugs verantwortlich.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Fakt ist doch, dass der Halter des Fahrzeugs - da er auf seinen Namen dieses angemeldet hat auch für die Versicherung und sonstige wiederkehrende Prüfungen (TÜV) verantwortlich.
Halter ungleich Fahrer ist z.B. bei Mietwagen genauso.
Für die Versicherung ist doch auch nicht der Mieter des Fahrzeugs verantwortlich.
Das ist natürlich klar. Aber es lässt sich ja schlecht vom Halter herausfinden, ob der Versicherungsnehmer (=Fahrer) gezahlt hat. TÜV lässt sich ja relativ leicht am Fahrzeug erkennen, und bei Mietfahrzeugen zahlt die Firma die Versicherung, hat da also auch vollen Überblick. Lässt sich mMn nicht vergleichen.
Klar ist die Nutzungskombination im Nachhinein betrachtet Schwachsinn. Darüber zu diskutieren lohnt es sich hier nicht, dafür ist es zu spät.
Ich würde das Auto als gestohlen melden, ist es ja irgendwie auch...
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Fakt ist doch, dass der Halter des Fahrzeugs - da er auf seinen Namen dieses angemeldet hat auch für die Versicherung und sonstige wiederkehrende Prüfungen (TÜV) verantwortlich.
Halter ungleich Fahrer ist z.B. bei Mietwagen genauso.
Für die Versicherung ist doch auch nicht der Mieter des Fahrzeugs verantwortlich.
Dem ist nichts hinzuzufügen.....So ist es.!
Zitat:
Original geschrieben von IncOtto
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Fakt ist doch, dass der Halter des Fahrzeugs - da er auf seinen Namen dieses angemeldet hat auch für die Versicherung und sonstige wiederkehrende Prüfungen (TÜV) verantwortlich.
Halter ungleich Fahrer ist z.B. bei Mietwagen genauso.
Für die Versicherung ist doch auch nicht der Mieter des Fahrzeugs verantwortlich.
Das ist natürlich klar. Aber es lässt sich ja schlecht vom Halter herausfinden, ob der Versicherungsnehmer (=Fahrer) gezahlt hat. TÜV lässt sich ja relativ leicht am Fahrzeug erkennen, und bei Mietfahrzeugen zahlt die Firma die Versicherung, hat da also auch vollen Überblick. Lässt sich mMn nicht vergleichen.
Es geht doch nicht um den Überblick.
Der HALTER ob Firma oder Person ist doch egal ist für die Versicherung VERANTWORTLICH
Immer mit der Ruhe.
Besteht für den Halter denn keinerlei Möglichkeit, die Gebühren für die Zwangsabmeldung auf den Fahrer (=Versicherungsnehmer) abzuwälzen, da er ja erst mit dem nicht bezahlen der Versicherung das ganze ausgelöst hat?
Zitat:
Original geschrieben von IncOtto
Immer mit der Ruhe.
Besteht für den Halter denn keinerlei Möglichkeit, die Gebühren für die Zwangsabmeldung auf den Fahrer (=Versicherungsnehmer) abzuwälzen, da er ja erst mit dem nicht bezahlen der Versicherung das ganze ausgelöst hat?
Hinterher zivilrechtlich vielleicht, aber erst mal zahlt der Halter die Zeche.
Hallo, IncOtto,
Zitat:
Original geschrieben von IncOtto
Was kann der Halter im diesen Falle machen, um die Schuld von sich abzuweisen, oder ist der Halter automatisch im A(...), auch wenn dieser in dem Falle nichts hätte machen können?
das einfachste wäre, dass der Halter zunächst einmal gleich die ausstehend Versicherungssumme zahlt bzw. eine neue Versicherung abschließt und sich das Geld dann vom Nutzer wieder holt.
So, wie Du es beschreibst, ist bislang nur die Zulassungsstelle involviert, so dass durch diese Zahlung vermutlich alles wieder im grünen Bereich wäre.
Zahlt er nicht und ist es ihm nicht möglich, den Nutzer dazu zu bringen, umgehend zu zahlen, ist damit zu rechnen, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz zur Ausschreibung bringt.
Sollte es dann irgendwo im öffentlichen Verkehrsraum fahrend angetroffen werden, wird man natürlich als erstes mal an den Halter gehen und diesen wegen Verstoß gegen das PflVersG zur Anzeige bringen.
Er hat zwar gute Chancen, dass so ein Verfahren eingestellt würde, wenn er belegen könnte, dass er nur auf dem Papier und jemand anderes der tatsächliche Halter ist, aber das würde wieder unnötigen Ärger bedeuten.
Auf jeden Fall sollte er, sobald er den tatsächlichen Halter erreicht, darauf drängen, dass dieser in Zukunft seine Beiträge zahlt oder er meldet das Fahrzeug gleich auf diesen um.
Hallo, Spatenpauli,
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Wer läßt denn solche Nutzungskombination zu. Da ist doch immer der Halter der DUMME, wenn irgendetwas mit dem Fahrzeug gemacht wird oder passiert.
MfG aus Bremen
nur als Beispiel: Opa will nicht mehr fahren und gibt seinem Enkel das Auto (inklusive dem günstigen Schadensfreiheitsrabatt).
Um diesen beizubehalten, bleibt das Fahrzeug offiziell weiter in seinem Besitz mit der Vorgabe, dass der Enkel alle laufenden Kosten trägt.
Mit der Zeit verlieren die beiden sich aus den Augen und irgendwann vergisst der Enkel, die fälligen Beiträge zu überweisen (kommt immer wieder vor, wenn man nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt).
Hallo, Tomold,
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Ich würde das Auto als gestohlen melden, ist es ja irgendwie auch...
und damit hättest Du sehr schnell eine Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat bzw. wegen einer falschen Verdächtigung (je nach Sachlage) am Hals.
Viele Grüße,
Uhu110
uhu110 - dann nennen wir es Unterschlagung, juristisch sind wir in diesem Forum beide Laien - ist ja kein Rechtsberatungsforum gegen Geld...
Fakt ist: der Halter weiß nicht, wo das Fahrzeug ist, der Nutzer (und der VN (überdenk an dieser Stelle noch mal Dein Posting, ist alles eigentlich genau andersrum)) zahlt die Versicherungsprämie nicht, behält das Auto und taucht ab.
Wie würde so was auf Deiner Dienststelle gehandhabt - sag da mal was zu.
Großen Dank hierfür, uhu110
Puh, ob man die Versicherungsbeiträge wieder zurück bekommt ist die Frage, der Fahrer steht finanziell nicht so gut da.
Geht das überhaupt so schnell bei einer 3-Tages Frist, dass die Zulassungsstelle das ganze auch wieder zurückzieht?
Ich weiß auch nicht so recht. Gestohlen wäre weit hergeholt. Wenn der Fahrer die nächsten Tage auch nicht auf Anrufe antwortet, kann man das schon eher so sehen.
Am meisten Auskunft bekommst du, wenn du bei der Zulassungsstelle direkt nachfragst. Aber ich schätze, das war zu einfach...
Fakt ist, der Halter ist IMMER der Ansprechpartner für die Zulassungsstelle und alle Maßnahmen richten sich IMMER zuerst an den Halter. Irgendwelche zivilrechtlichen Abmachungen sind dafür vollkommen uninteressant. Daher bekommt auch der Halter den Bescheid, in dem er zu den verschiedenen Möglichkeiten aufgefordert wird. Am Einfachsten wäre in diesem Zusammenhang ganz sicher, wenn der Halter erstmal selbst eine Versicherung abschliesst und die eVÜ an die Zulassungsstelle übermitteln lässt. Damit wäre das Verfahren nach der Versicherungsanzeige erstmal erledigt. Danach kann man sich dann um alles Weitere kümmern.
Dennoch sei mir die Bemerkung erlaubt, dass es nicht besonders schlau ist, ein Fahrzeug einem anscheinend nahezu Unbekannten zu überlassen...
Eine neue evB kannst Du online binnen Minuten bekommen.
Die teilst Du der Zulassungsstelle mit - und das Versicherungsproblem ist schon mal für die Zukunft weg.