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Zwangsabmeldung wegen TÜV / Was erwartet einen da genau?
ein Freund von mir hat seit 7monaten keinen Tüv mehr und nun eine Aufforderung bekommen innerhalb von zwei Wochen eine Prüfbescheinigung vorzulegen, ansonsten Zwangsabmeldung.
Das Auto ist in einem anderen BL zugelassen, aber Anschrift des Nutzers ist bekannt.
Wird die Polizei/Ordnungsamt den Wohnsitz aufsuchen wenn nichts eingegangen ist und wenn das Auto da irgendwo steht, dann abmelden??? Was ist wenn das Auto versteckt wurde. Wird dann erst bei der nächsten Polzeikontrolle mit Konsequenzen zu rechnen sein oder bekommt man vorher schon böse Briefe?
Wie schnell geht das alles?
Vielleicht hat ja jmd schon Erfahrung.
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Das Thema kennst du doch schon selber:
Zitat:
@pico24229 schrieb am 20. Juli 2017 um 13:14:53 Uhr:
Bei meinem letzten AUto habe ich 9monate überzogen und wurde 2 oder 3mal erwischt.
Wäre also kein Problem ein zweites mal erwischt zu werden. und Versicherungen zahlen immer. Aber eventuell würden im falle eines Unfalls strafzahlungen fällig, vor allem wenn das Auto nicht mehr verkehrssicher ist, aber das denke ich nicht.
Grüße vom Ostelch
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87 Antworten
Das Thema kennst du doch schon selber:
Zitat:
@pico24229 schrieb am 20. Juli 2017 um 13:14:53 Uhr:
Bei meinem letzten AUto habe ich 9monate überzogen und wurde 2 oder 3mal erwischt.
Wäre also kein Problem ein zweites mal erwischt zu werden. und Versicherungen zahlen immer. Aber eventuell würden im falle eines Unfalls strafzahlungen fällig, vor allem wenn das Auto nicht mehr verkehrssicher ist, aber das denke ich nicht.
Grüße vom Ostelch
Ja aber da habe ich keine Zwangsabmeldung Drohung bekommen. Habe immer auf Privatgrund und nicht ständig in der Innenstadt geparkt.
Im Schlimmsten Fall, also bei renitenter Weigerung zum Tüv zu fahren und bei Vorsatz ( Fahrzeug wenn es nicht benutzt wird verstecken ) kann ebenso wie bei ständigem bewussten Falschparken weil einen die 15 € für das Knöllchen gar nicht interessieren, zusätzlich zur Sicherstellung des Fahrzeuges auch eine MPU drohen.
Kommt dabei immer auf den Vorsatz an, bei dem aus einer Ordnungswidrigkeit dann auch eine Straftat werden kann.
Der Bußgeldkatalog sieht bei einer Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung um 4-8 Monaten ein Bußgeld von 25,- EUR vor.
Bei mehr als 8 Monaten 1 Punkt und 60,- EUR.
Wenn extreme Umstände den HU-Termin bisher verhindert haben, kann man das sicher erklären. Am besten geht das natürlich, wenn man nachweisen kann, dass man bereits kurzfristig einen Termin zur HU vereinbart hat, wenn es zur Kontrolle kommt.
Ich verstehe das Problem noch nicht so ganz. Erwartet pico jetzt eine Anleitung, wie man dauerhaft ein Auto ohne HU im Straßenverkehr bewegen kann? Da hat er ja selbst schon ausgelotet, wie weit man gehen kann. Ansonsten soll sein Freund zur HU fahren und das Thema ist erledigt. Sonst bekommt er neben den Bußgeldbescheiden irgendwann die mitteilung, dass das Auto von amtswegen stillgelegt wurde und wenn er die Kennzeichen nicht zurückbringt, wird jemand kommen und sie holen. Steht das stillgelegte Fahrzeug auf öffentlichem Straßenland gibts noch mehr Ärger. Wie lange das ales dauert, hängt vom Verfolgungselan der Behörden ab. Nur, was hat der Freund davon?
Grüße vom Ostelch
Die Zwangsstilllegung erfolgt von Amts wegen und dazu brauchen die das Auto nicht zu finden. Du bekommst dann eben einen gebührenpflichtigen Bescheid, dass das Auto abgemeldet wurde und darfst damit nicht mehr fahren. Fährst du dennoch damit und wirst erwischt: siehe Bußgeldkatalog.
Für die wirklich hohen Gebühren, die allein nur für die Zwangsstilllegung anfallen, kannst du auch locker zum TÜV fahren - wahrscheinlich sogar 2 oder 3 mal. Wenn du dein Auto versteckst und die oft und lange nach dem Fahrzeug suchen, desto teurer wird die Angelegenheit. Wenn weißt, dass du keinen TÜV bekommen wirst, würde ich an deiner Stelle das Auto lieber für 10 EUR selbst abmelden - das spart Haufen Geld und Ärger.
Es ist ein Irrglaube, zu glauben, dass man das Auto nur verstecken muss - das Abkratzen der Plaketten ist letztlich nur ein sichtbares Zeichen, dass aber nichts daran ändert, dass die Abmeldung stattgefunden hat.
Danke Pasha.
Empfehle ihm seit jahren einen Verkauf, aber beiße auf Granit.
Nicht zu vergessen das bei einem Unfall die Polizei den Stempel anschauen wird und wenn nur das kleinste Anzeichen dafür spricht das der Zustand des Autos eine Rolle spielen könnte könnte die Polizei auf die Idee kommen das Auto sicherzustellen und Begutachten zu lassen und Wehe der Gutachter findet was das den Unfallverlauf beeinflusst haben könnte = Freibrief für die Versicherung, auch für eine Generische.
Und auch sonst ist die HU-Plakette so ziemlich das Erste was einen Gutachter interessiert.
Bei alten Autos kann frische HU oder Abgelaufene bei der Bewertung des Fahrzeugwertes den Unterschied ausmachen ob man noch was bekommt oder nicht.
Schlimmer dürften aber die rechtlichen Folgen sein wenn der Kollege jetzt einen Unfall baut und ein Gutachter größere Defekte feststellt die Sicherheitsrelevant sind, die werden dann sicher nicht zu Gunsten des Fahrers und/oder Halters bewertet.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 27. Juli 2017 um 11:24:33 Uhr:
ein Freund von mir hat seit 7monaten keinen Tüv mehr und nun eine Aufforderung bekommen innerhalb von zwei Wochen eine Prüfbescheinigung vorzulegen, ansonsten Zwangsabmeldung.
Also hat er irgendwo geparkt und hat eine Mängelkarte bekommen, die er geflissentlich ignoriert und somit eine kostenpflichtige Ordnungsverfügung bekommen hat. Ignoriert er diese auch, wird die Karre zwangsstillgelegt und zur Fahndung wegen technischer Mängel ausgeschrieben. Gleichzeitig wird der Außendienst beauftragt, die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung einzuziehen. Bei uns kostet jede vergebliche Anfahrt einen gewissen Betrag, sollte er sich mit der Kiste auf der Straße erwischen lassen, wird es richtig unangenehm. Die HU rechtzetig durchzuführen wäre erheblich billiger gewesen.
Die Zwangsstilllegung kostet vor allem richtig Geld.
Die Androhung habe ich für mein Motorrad im letzten Jahr bekommen weil ich eine Rückrufaktion ignoriert habe. Ich habe sie dann schnell selbst stillgelegt und während der Stilllegung die Rückrufaktion erledigt und dann wieder angemeldet.
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 27. Juli 2017 um 12:55:46 Uhr:
… Es ist ein Irrglaube, zu glauben, dass man das Auto nur verstecken muss …
Doch, das hilft wirklich. Genauso hilft es auch, wenn man sich die Augen zuhält, dann sehen einen die anderen nicht mehr.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 27. Juli 2017 um 13:40:25 Uhr:
.......Außendienst beauftragt, die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung einzuziehen.
Bist du sicher?
Die Kennzeichen auch?
Eigentlich sind die doch Eigentum des Halters.
Meiner Meinung nach werden die vor Ort entstempelt.
Manche würden auch garnicht abgehen.
Moorteufelchen
Stimmt. Hätte heißen müssen" die Kennzeichen zu entwerten". Das kommt davon, wenn man Sachen zwischen Tür und Angel schreibt....
Danke für die Infos!