ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zwangsstillegung trotz zwei Wochen bis Wiedervorführung

Zwangsstillegung trotz zwei Wochen bis Wiedervorführung

Themenstarteram 19. Oktober 2018 um 11:39

Hallo zusammen,

 

Wir haben einen Peugeot den wir 1 Monat vor der Tüv Fälligkeit zur DEKRA gebracht haben. Wir wollten wissen welche Mängel das Fahrzeug hat und ob wir es behalten oder verkaufen. Uns war klar, dass das Fahrzeug nicht durchkommt.

 

Wie erwartet fiel der Wagen durch und wir haben einen Monat bis zur Wiedervorführung bekommen.

 

Nach zwei Wochen entschlossen wir uns das Auto zu reparieren und zu behalten. Aktuell steht der Wagen in der Werkstatt....

 

Und jetzt kommt's: Heute war Post im Briefkasten: Das Fahrzeug soll stillgelegt werden, wenn wir innerhalb 3 Tagen keinen Nachweis über den TÜV erbringen. Dabei bezieht sich das Schreiben auf den genannten DEKRA Termin als Beweis der Verkehrsuntüchtigkeit. Die Stelle, die das Schreiben versendet hat, hat heute natürlich zu und am Wochenende auch... Da ist keiner zu erreichen und die Frist ist somit am Montag bereits verstrichen ....

 

Habt ihr sowas schon Mal erlebt? Was sollen wir jetzt am besten machen? das Auto wird vor Mitte nächster Woche nicht fertig.

 

Theoretisch hat das Fahrzeug noch bis Ende November gültigen TÜV ( Alte Plakette ist ja drauf)

 

Viele Grüße und Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Oktober 2018 um 17:15

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 18:48:33 Uhr:

Zitat:

@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:18:48 Uhr:

 

Dann sollte man aber auch in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, und nicht mit dem Verweis, "Einen Monat haben sie für die Nachprüfung Zeit" die Leute vom Hof schicken.

So ist es sehr komisch wenn nix gesagt wird, und auf einmal soll das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen stillgelegt werden.

DEKRA/TÜV und Kreisverwaltung sollten doch in der Lage sein, sich über die Aussagen, die sie Ihren Kunden geben, abzustimmen... Sie schaffen es ja auch einen Kommunikationskanal für den Status der HU zwischen beiden Parteien einzurichten.

Oder ein wenig genauer lesen !

Die dort angebotenen 4 Wochen bedeuten nicht, dass das die Zeit zur Behebung der Mängel ist, sondern dass wenn der Halter innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug wieder vorführt, nur ein kleiner Kostenaufschlag für die Abnahme berechnet wird. Überschreitet man diese 4 Wochen, dann ist eine neue HU Abnahme fällig.

Über eine Stilllegung entscheidet nicht der HU Prüfer sondern die zuständige Zulassungsstelle. Der HU Prüfer ist verpflichtet eine Meldung an die Zulassungsstelle zu machen.

Ich denke mal, dass Du und der Prüfer ein Kommunikationproblem hattet. Schau Dir doch mal in Ruhe den Prüfbericht an, auch die Rückseite :D

Naja, sicherlich könnte man durch genaueres Lesen das eine oder andere erahnen, das mein Fahrzeug aber von der Kreisverwaltung stillgelegt wird steht da nicht drauf.

 

Auf der Rückseite steht das die Plakette entfernt werden muss, sobald eine VU vorliegt, das hat der Prüfer aber nicht getan und auch sonst nicht irgendwie drauf hingewiesen... Die Schuld auf den dummen Endverbraucher zu schieben finde ich in dem Fall gefährlich, der Prüfer sollte für 100 und irgendwas € schon in der Lage sein über Mängel und die daraus folgenden Konsequenzen richtig aufzuklären.

 

Der Satz: "Sie haben einen Monat Zeit die Mängel zu beheben" suggeriert nicht die Stilllegung in zwei Wochen.

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

Per Mail oder persönlich Brief in Briefkasten mit Zeugen das das Fahrzeug in der Werkstatt steht zur Rep. Vorführung erst nach der Rep. möglich. Nicht die Werkstatt nenen damit die Stempelabkratzer nicht wissen wo der steht. TÜV am besten in der Werkstatt machen. Jedem erzählen welche Prüfstation und welcher Prüfer das hintenrum mitgeteilt hat, bzw. diese Gangart pflegt. Solange ihr bei der Wahrheit bleibt und es als Erfahrungsbericht tut.

das ist unlogisch. Wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher wäre, hätte Euch die Dekra nicht vom Hof gelassen. Vermutlich einfach nur ein falscher Schlüssel im Bericht der Dekra oder so. Ruf mal am Montag als Erstes bei der Dekra an, was da schief gegangen ist. Danach bei der Zulassungsstelle, damit die das Stilllegungsverfahren stoppen. Fahren würde ich damit im Moment nicht aber geht ja eh nicht.

Ja, wenn die Diagnose "VU" lautet wird die HU Plakette entfernt!

Wenn aber im Prüfbericht "erhebliche Mängel" steht, hast Du 4 Wochen Zeit bis zur erneuten Vorführung!

Also Bericht nochmals checken und den eventuellen Irrtum aufklären.

Themenstarteram 19. Oktober 2018 um 12:05

Also gerade bei der DEKRA angerufen, der DEKRA Mitarbeiter sagt, dass wegen einer defekten Schalldämpfer Befestigung das Fahrzeug als Verkehrsunsicher eingestuft worden ist.

 

Leider hat uns das keiner vor Ort gesagt oder uns drauf hingewiesen. Mit den Worten: "Sie haben einen Monat Zeit bis zur Wiedervorführung" wurden wir vom Hof gelassen..

 

Nunja, wir werden gleich eine E-Mail an die Kreisverwaltung senden und den Sachverhalt schildern und hoffen, dass das Verfahren erstmal gestoppt wird.

 

In jedem Fall finde ich dieses Verhalten unmöglich, wenn wir jetzt für Paar Tage im Urlaub wären, wäre unser Fahrzeug schon stillgelegt..

 

Also: immer sorgfältig lesen was auf dem Prüfbericht steht, ob der Mangel Verkehrsunsicher bedeutet sieht man wohl an einer Abkürzung.

Wird Verkehrsuntüchtigkeit echt weitergemeldet mittlerweile ?

Dann hätt dich der Prüfer aber in aller Deutlichkeit darauf hinweisen müssen, was "verkehrsuntüchtig" so alles bedeutet !

Ich durft' (ok, vor 20 Jahren) mit 'nem Jetta + bei DEKRA geplatzter Bremsleitung (genau unter einer Haltelasche, daneben war die Leitung prima) wieder wegfahren. Aber nur noch die 10 km zum Reparaturort mit Ermahnung zur größten Vorsicht und sofortiger Reparatur !

wegen einer defekten Schalldämpferaufhängung ist das Fahrzeug nicht verkehrsunsicher. Vermutlich beim Eingeben des Mangels eine falsche Schlüsselzahl verwendet. Die Dekra hat einen Fehler gemacht und will diesen jetzt nicht zugeben.

Mann o mann.!

Was für Voll..... nur wegen ner kaputten Auspuffhalterung kann man daß doch nicht als Verkehrsunsicher einstufen.

Erinnert mich auch an eine schlechte Erfahrung mit der Dekra. Lange her das Ganze.

Anno Oktober 1992

Audi 80 Bj.76, 190'km.

War mir vorher auch klar daß ich so nicht durchkomm, aber wollte halt wissen was zu machen wäre für neuen Tüv. Normalerweise verschrottete ich bisher meine Autos immer, aber den hätte ich gerne länger gehabt....

 

Kratzt mir die Plakette ab, aber heimfahren hat er mich schon lassen; der Herr Inschenör...Seine Kollegen fanden den Wagen gar nicht soo verfault.

Waren alle noch von der tadellosen Lenkung angetan und meinten: "ein 16 Jahre alter Mercedes sieht unten auch nicht besser aus."

Aber mein Prüfer hat sich irgendwie auf mich oder das Auto eingeschossen.

Hat als erstes die Rückbank rausgenommen und mit seinem Schraubenzieher wie Conan , der Barbar, auf die Stossdampfer Dom/Teller fläche eingestochen. Da war mit Unterbodenschutz was übertüncht worden. (Noch vom Vorbesitzer, mich hatte das nie interessiert oder das näher beleuchtet.)

Bis ein Loch drin war....

Das gleiche Spiel an den Schwellern usw.Heul!!!

Schade um die 63.- DM damals.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 19. Oktober 2018 um 14:07:58 Uhr:

Wird Verkehrsuntüchtigkeit echt weitergemeldet mittlerweile ?

Dann hätt dich der Prüfer aber in aller Deutlichkeit darauf hinweisen müssen, was "verkehrsuntüchtig" so alles bedeutet !

Ich durft' (ok, vor 20 Jahren) mit 'nem Jetta + bei DEKRA geplatzter Bremsleitung (genau unter einer Haltelasche, daneben war die Leitung prima) wieder wegfahren. Aber nur noch die 10 km zum Reparaturort mit Ermahnung zur größten Vorsicht und sofortiger Reparatur !

Ja. Es wurde dafür eigens eine neue Schnittstelle eingerichtet. Es werden nicht nur VU darüber weitergegeben sondern auch HU.

Erhält die Zulassungsstelle eine VU muss sie sofort tätig werden. In der Regel wird gleich eine Betriebsuntersagung ausgesprochen.

Das ist auch gut so. Die Schmerzgrenzen sind soweit runter heutzutage. Viele Halter interessiert es überhaupt nicht ob Ihr Fahrzeug aufgrund der Mängel noch am Straßenverkehr teilnehmen kann sie fahren einfach weiter.

Themenstarteram 19. Oktober 2018 um 14:18

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 15:32:05 Uhr:

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 19. Oktober 2018 um 14:07:58 Uhr:

Wird Verkehrsuntüchtigkeit echt weitergemeldet mittlerweile ?

Dann hätt dich der Prüfer aber in aller Deutlichkeit darauf hinweisen müssen, was "verkehrsuntüchtig" so alles bedeutet !

Ich durft' (ok, vor 20 Jahren) mit 'nem Jetta + bei DEKRA geplatzter Bremsleitung (genau unter einer Haltelasche, daneben war die Leitung prima) wieder wegfahren. Aber nur noch die 10 km zum Reparaturort mit Ermahnung zur größten Vorsicht und sofortiger Reparatur !

Ja. Es wurde dafür eigens eine neue Schnittstelle eingerichtet. Es werden nicht nur VU darüber weitergegeben sondern auch HU.

Erhält die Zulassungsstelle eine VU muss sie sofort tätig werden. In der Regel wird gleich eine Betriebsuntersagung ausgesprochen.

Das ist auch gut so. Die Schmerzgrenzen sind soweit runter heutzutage. Viele Halter interessiert es überhaupt nicht ob Ihr Fahrzeug aufgrund der Mängel noch am Straßenverkehr teilnehmen kann sie fahren einfach weiter.

Dann sollte man aber auch in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, und nicht mit dem Verweis, "Einen Monat haben sie für die Nachprüfung Zeit" die Leute vom Hof schicken.

 

So ist es sehr komisch wenn nix gesagt wird, und auf einmal soll das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen stillgelegt werden.

 

DEKRA/TÜV und Kreisverwaltung sollten doch in der Lage sein, sich über die Aussagen, die sie Ihren Kunden geben, abzustimmen... Sie schaffen es ja auch einen Kommunikationskanal für den Status der HU zwischen beiden Parteien einzurichten.

Themenstarteram 19. Oktober 2018 um 14:22

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Oktober 2018 um 14:23:49 Uhr:

wegen einer defekten Schalldämpferaufhängung ist das Fahrzeug nicht verkehrsunsicher. Vermutlich beim Eingeben des Mangels eine falsche Schlüsselzahl verwendet. Die Dekra hat einen Fehler gemacht und will diesen jetzt nicht zugeben.

Der Prüfer schien gerade in der Ausbildung zu sein, er wirkte etwas unbeholfen und wurde immer mal wieder von einem anderen Prüfer kontrolliert.

 

Wenn die Begründung, der Auspuff könnte abfallen, als Grund angegeben wird, dann kann man sicher behauptet das Fahrzeug wäre unsicher. Dann sollten die Kollegen das aber auch bitte so kommunizieren.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 15:32:05 Uhr:

Ja. Es wurde dafür eigens eine neue Schnittstelle eingerichtet. Es werden nicht nur VU darüber weitergegeben sondern auch HU.

Erhält die Zulassungsstelle eine VU muss sie sofort tätig werden. In der Regel wird gleich eine Betriebsuntersagung ausgesprochen.

Das ist auch gut so. Die Schmerzgrenzen sind soweit runter heutzutage. Viele Halter interessiert es überhaupt nicht ob Ihr Fahrzeug aufgrund der Mängel noch am Straßenverkehr teilnehmen kann sie fahren einfach weiter.

Genauso ist es. Seit 01.10.17 müssen alle PrüfBerichte ans Kba gemeldet werden, gleichzeitig werden PrüfBerichte mit Ergebnis VU übers Kba in die Benutztersoftware der Zulassungsstelle übermittelt und wie derbeste44 schon schrieb, unverzüglich die Betriebsuntersagung erlassen.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:30:30 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 15:32:05 Uhr:

Ja. Es wurde dafür eigens eine neue Schnittstelle eingerichtet. Es werden nicht nur VU darüber weitergegeben sondern auch HU.

Erhält die Zulassungsstelle eine VU muss sie sofort tätig werden. In der Regel wird gleich eine Betriebsuntersagung ausgesprochen.

Das ist auch gut so. Die Schmerzgrenzen sind soweit runter heutzutage. Viele Halter interessiert es überhaupt nicht ob Ihr Fahrzeug aufgrund der Mängel noch am Straßenverkehr teilnehmen kann sie fahren einfach weiter.

Genauso ist es. Seit 01.10.17 müssen alle PrüfBerichte ans Kba gemeldet werden, gleichzeitig werden PrüfBerichte mit Ergebnis VU übers Kba in die Benutztersoftware der Zulassungsstelle übermittelt und wie derbeste44 schon schrieb, unverzüglich die Betriebsuntersagung erlassen.

Gruß M

Warum wird man dann mit einem VU offenbar überhaupt noch vom Hof gelassen? Müsste dann nicht konsequenterweise die Pol. gerufen werden, um einem (möglicherweise uneinsichtigen) VT die Weiterfahrt sofort zu untersagen - weil der Prüfing. darf das ja nicht?

1 falscher Klick vom Prüfer (den er evtl. gar nicht bemerkt, auf "verkehrsunsicher" statt "erhebliche Mängel"), und schon ist man der Depp und steht plötzlich + vollautomatisch ohne Auto da ?

(und für "erheblichen Mangel" genügt heutzutage schon die popelige Leuschtweitenregulierung, selbst beim sonst pikobello Auto)

. . . puuh . . .

Prüfer mal fragen wer für die Unnötigen Kosten und Schererreien aufkommt?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zwangsstillegung trotz zwei Wochen bis Wiedervorführung