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Zwangsstilllegung

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 12:22

Hallo

Heute wurde mir mitgeteilt, das mein Auto Zwangsstillgelegt wird und soll inneralb 3 Tage eine Vers. nachweisen.

Der Versicherungsbetrag wurde am 15.5. überwiesen, ist aber bei der Versicherung noch nicht eingegangen.

Laut Vers. kann das 3-5 Tage dauern, soll also Montag nochmal anrufen.

Ich bin da jetzt ratlos, wie ich vorgehen soll. Auto Montag noch abmelden (hohe Kosten der Zwangsstilllegung vermeiden)?

Darauf vertrauen, das Montag die Vers. dem StVa mitteilt, das die Vers. weiter besteht?

Sind das 3 Werktage? Post kommt hier Mittags, also keine möglichkeit noch irgendwas zu unternehmen und Sonntags ja auch nicht.

Vers.-Berater meinte, "gut möglich das Montag der Stempel entfernt wird".

 

EDIT: Habe das Datum geändert, überwisen am 15.5.

Sorry

Beste Antwort im Thema
am 17. Mai 2014 um 14:46

Zitat:

Original geschrieben von Chianti_Coupe

Hallo

Heute wurde mir mitgeteilt, das mein Auto Zwangsstillgelegt wird und soll inneralb 3 Tage eine Vers. nachweisen.

Der Versicherungsbetrag wurde am 15.5. überwiesen, ist aber bei der Versicherung noch nicht eingegangen.

Laut Vers. kann das 3-5 Tage dauern, soll also Montag nochmal anrufen.

Ich bin da jetzt ratlos, wie ich vorgehen soll. Auto Montag noch abmelden (hohe Kosten der Zwangsstilllegung vermeiden)?

Darauf vertrauen, das Montag die Vers. dem StVa mitteilt, das die Vers. weiter besteht?

Sind das 3 Werktage? Post kommt hier Mittags, also keine möglichkeit noch irgendwas zu unternehmen und Sonntags ja auch nicht.

Vers.-Berater meinte, "gut möglich das Montag der Stempel entfernt wird".

Naja, grundsätzlich ist die Rechtspflicht der Prämienzahlung dann erfüllt, wenn die Prämie gezahlt wurde. Das Risiko des Zugangs des Geldes trägst Du. Auch muss der Versicherer sich erst nach Erhalt des Geldes sich etwas anrechnen lassen.

Eine probate Methode wäre hier gewesen ein Zahlungsavis vor ab an den Versicherer zu mailen. Die meisten lassen sich darauf ein und schicken dann schon die Deckungskarte heraus; müssen Sie aber nicht.

Viel mehr sorgen machen würde ich mir im Übrigen über den Buchungslauf. Der Versicherer bucht die Beiträge zumindest bis zu einer gewissen Größenordnung nicht täglich sondern hat hierfür Buchungstage. Das ist auch was der Sachbearbeiter - denke ich -- mit den 3-5 Tagen meinte. Im ungünstigen Fall hast Du gerade nach einem Buchungslauf überwiesen bzw. wurde gerade nach einem Buchungslauf von der Bank Dein Beitrag für den Versicherer valutiert. Dann kann es schon dauern bis der Beitrag dann auf dem Vertrag gebucht ist. Erst dann wird die Deckung ans Amt bestätigt!

 

In jedem Fall ist schweigen - auch wenn Zahlungsverzug ein unangenehmes Thema ist - nicht die beste Lösung. Ich habe öfter schon mit Kunden, die im Zahlungsverzug waren, ein neues Zahlungsziel ausgemacht und das Mahnverfahren ausgesetzt. Meistens funktioniert das dann auch. Man muss nur von anfang an mit realisitischen Terminen arbeiten. Fruchlose Fristen setzen kann ich bis der ARzt kommt. Dann ist es mir lieber wenn der Kunde ein Monat später zahlt anstatt garnicht; zumal nicht selten die Verwendung des Fahrzeuges in Abhängigkeit mit JOB / Existenz steht. Dann habe ich nämlich nach Zwangsstillegung ein Totalausfall.

Wenn dem Anschein nach der Versicherer jetzt technisch gehindert nicht zeitnah mehr schafft die eVbÜ an die Zulassungsbehörde zu versenden, sollte Dein nächste Ansprechpartner die Zulassungsbehörde sein. Die sind zwar bissiger aber lassen durchaus auch mit sich reden.

15 weitere Antworten
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15 Antworten
am 17. Mai 2014 um 12:45

Steht auf der Mitteilung vielleicht eine Telefonnummer (oder E-Mailadresse). So was kommt ja vor.

Dann würde ich dort als allererstes Rat suchen.

Gruß situ

PS: Du bezahlst doch mit deinen Prämien einen "Berater" - hat der nicht auch diesen Vorschlag gemacht?

Soll der Berater sich darum kümmern und die Angelegenheit mit der Hauptverwaltung der Versicherung klären.

Ggf. hast Du die Überweisung auf ein falsches Konto überwiesen bzw eine falsche Versicherungsnummer (bei Nichtverwendung des Überweisungsträgers des Versicherers) auf dem Überweisungsträgers geschrieben (Zahlendreher ?).

In diesem Fall kann der Versicherer nichts damit anfangen.

Wurde der Beitrag nicht rechtzeitig überwiesen ?

Normaler Weise dauert es 6 Wochen, bis der Versicherer etwas unternimmt.

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von situ

Steht auf der Mitteilung vielleicht eine Telefonnummer (oder E-Mailadresse). So was kommt ja vor.

Dann würde ich dort als allererstes Rat suchen.

Gruß situ

PS: Du bezahlst doch mit deinen Prämien einen "Berater" - hat der nicht auch diesen Vorschlag gemacht?

Der Vorschlag kam nicht vom "Berater". Davon ab, ist eine Direkt-Vers. und da ist ja immer ein anderer in der Leitung.

Telefonnummer und Email sind hinterlassen, aber natürlich erst ab Montag erreichbar.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Soll der Berater sich darum kümmern und die Angelegenheit mit der Hauptverwaltung der Versicherung klären.

....................

Ich hatte Zahlungsschwierigkeiten, deswegen ist es dazu gekommen. Überweisung ist korrekt ausgeführt, dauert meistens ca. 4 Tage aus Erfahrung.

am 15. April überwiesen sollte inzwischen dort sein. Mal denKontoauszug prüfen ob abgebucht

Werktage sind alle Tage, die keine Sonn- oder Feiertage sind. Heute ist also auch ein Werktag.

Hast Du vielleicht das Zahlungsdatum 15.04. falsch angegeben? Meintest Du den 15.05.?

Wenn die Montag noch keinen Zahlungseingang feststellen können, würde ich dann den Überweisungsbeleg mit Bankbestätigung über die Durchführung denen zufaxen/mailen. Vielleicht hilft es.

Gruß

Peter

Der Samstag ist bei Banken kein Werktag.

O.

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Der Samstag ist bei Banken kein Werktag.

O.

Und bei Ämtern? Laut StVa 3 TAGE. Werktage? Dann wäre das Mittwoch?

am 17. Mai 2014 um 14:01

In diesem Fall völlig uninteressant, ob bei Banken der Samstag ein Werktag ist. Abgesehen davon, dass der Begriff Werktag gesetzlich festgelegt ist, und "die Banken" nicht einfach daran vorbei können. Auch wenn am Samstag keine Bank auf hat, ist der Samstag trotzdem ein Werktag.

Aber ist wie gesagt auch egal:

Der 15.5. war ein Donnerstag, der nächste Geschäftstag war Freitag, der 16.5.

Somit ist die Bank nach BGB 675s verpflichtet, das Geld am nächsten Geschäftstag auf dem Konto des Empfängers gut zu schreiben. Sofern die Überweisung Online, bzw. am Automaten in der Filiale ausgeführt wurde.

Bei Überweisungsträgern auf Papier, die am Schalter oder Briefkasten eingereicht werden hat die Bank einen Geschäftstag mehr Zeit. Sprich, das Geld muss dann am Montag gutgeschrieben sein.

Zitat:

Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht

am 17. Mai 2014 um 14:46

Zitat:

Original geschrieben von Chianti_Coupe

Hallo

Heute wurde mir mitgeteilt, das mein Auto Zwangsstillgelegt wird und soll inneralb 3 Tage eine Vers. nachweisen.

Der Versicherungsbetrag wurde am 15.5. überwiesen, ist aber bei der Versicherung noch nicht eingegangen.

Laut Vers. kann das 3-5 Tage dauern, soll also Montag nochmal anrufen.

Ich bin da jetzt ratlos, wie ich vorgehen soll. Auto Montag noch abmelden (hohe Kosten der Zwangsstilllegung vermeiden)?

Darauf vertrauen, das Montag die Vers. dem StVa mitteilt, das die Vers. weiter besteht?

Sind das 3 Werktage? Post kommt hier Mittags, also keine möglichkeit noch irgendwas zu unternehmen und Sonntags ja auch nicht.

Vers.-Berater meinte, "gut möglich das Montag der Stempel entfernt wird".

Naja, grundsätzlich ist die Rechtspflicht der Prämienzahlung dann erfüllt, wenn die Prämie gezahlt wurde. Das Risiko des Zugangs des Geldes trägst Du. Auch muss der Versicherer sich erst nach Erhalt des Geldes sich etwas anrechnen lassen.

Eine probate Methode wäre hier gewesen ein Zahlungsavis vor ab an den Versicherer zu mailen. Die meisten lassen sich darauf ein und schicken dann schon die Deckungskarte heraus; müssen Sie aber nicht.

Viel mehr sorgen machen würde ich mir im Übrigen über den Buchungslauf. Der Versicherer bucht die Beiträge zumindest bis zu einer gewissen Größenordnung nicht täglich sondern hat hierfür Buchungstage. Das ist auch was der Sachbearbeiter - denke ich -- mit den 3-5 Tagen meinte. Im ungünstigen Fall hast Du gerade nach einem Buchungslauf überwiesen bzw. wurde gerade nach einem Buchungslauf von der Bank Dein Beitrag für den Versicherer valutiert. Dann kann es schon dauern bis der Beitrag dann auf dem Vertrag gebucht ist. Erst dann wird die Deckung ans Amt bestätigt!

 

In jedem Fall ist schweigen - auch wenn Zahlungsverzug ein unangenehmes Thema ist - nicht die beste Lösung. Ich habe öfter schon mit Kunden, die im Zahlungsverzug waren, ein neues Zahlungsziel ausgemacht und das Mahnverfahren ausgesetzt. Meistens funktioniert das dann auch. Man muss nur von anfang an mit realisitischen Terminen arbeiten. Fruchlose Fristen setzen kann ich bis der ARzt kommt. Dann ist es mir lieber wenn der Kunde ein Monat später zahlt anstatt garnicht; zumal nicht selten die Verwendung des Fahrzeuges in Abhängigkeit mit JOB / Existenz steht. Dann habe ich nämlich nach Zwangsstillegung ein Totalausfall.

Wenn dem Anschein nach der Versicherer jetzt technisch gehindert nicht zeitnah mehr schafft die eVbÜ an die Zulassungsbehörde zu versenden, sollte Dein nächste Ansprechpartner die Zulassungsbehörde sein. Die sind zwar bissiger aber lassen durchaus auch mit sich reden.

am 18. Mai 2014 um 7:21

...hmm, doofes Thema, kenne ich auch:

aber: da hätte man vorher mal mit dem Versicherer reden sollen. Der Berater vor Ort kann da sicher eine Lösung anbieten, dass es erst gar nicht soweit kommt. Und wenn es schon so weit ist, kann der die EVBü (Elektronische Versicherungsbestätigung zur Übertragung) an die Zulassungsbehörde veranlassen. Geht zumindest über Nacht. Dem legst du den Überweisungsbeleg vor und die EVBü geht am nächsten morgen raus!

 

Doof nur, wenn es sich eben um einen Direktversicherer handlet, wo es ja keinen Ansprechpartner gibt! Hier ist es dann besonders hilfreich, daß die vielleicht ein paar Euros billiger sind...!Wenn die Stillegung dann erst von der Polizei erfolgt ( kostet zusätzlich ca 260 €) hat sich das ja mal richtig gelohnt!

Sorry, aber ich habe immer gerne einen vor Ort, den ich dann auch ran nehmen kann, wenn etwas schief läuft!

am 18. Mai 2014 um 8:34

Zitat:

Original geschrieben von rosenjoey

...hmm, doofes Thema, kenne ich auch:

aber: da hätte man vorher mal mit dem Versicherer reden sollen. Der Berater vor Ort kann da sicher eine Lösung anbieten, dass es erst gar nicht soweit kommt.

-> M.E. ist er in aller Regel dazu garnicht bevollmächtigt. Lösungen anbieten tut die Inkassoabteilung (neudeutsch: Beitragseinzug) oder nachrangig die Vertragsabteilung. Es ist meines Erachtens auch abwegig, dass der Außendienst solche Vollmachten bekommt, da das Interesse bei diesem - und das ist nicht wertend gemeint - ein ganz anderes ist.

Und wenn es schon so weit ist, kann der die EVBü (Elektronische Versicherungsbestätigung zur Übertragung Übermittlung) an die Zulassungsbehörde veranlassen.

-> Ich kenne keinen Versicherer, dessen Vertriebsweg in dem Unfang zugriff auf die Bestandsführungssysteme hat.

Geht zumindest über Nacht. Dem legst du den Überweisungsbeleg vor und die EVBü geht am nächsten morgen raus!

-> Nein geht Realtime.

 

Doof nur, wenn es sich eben um einen Direktversicherer handlet, wo es ja keinen Ansprechpartner gibt! Hier ist es dann besonders hilfreich, daß die vielleicht ein paar Euros billiger sind...!Wenn die Stillegung dann erst von der Polizei erfolgt ( kostet zusätzlich ca 260 €) hat sich das ja mal richtig gelohnt!

Sorry, aber ich habe immer gerne einen vor Ort, den ich dann auch ran nehmen kann, wenn etwas schief läuft!

-> Das ist jetzt - zumindest zum Thema - nicht wirklich hilfreich.

am 18. Mai 2014 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Sorry, aber ich habe immer gerne einen vor Ort, den ich dann auch ran nehmen kann, wenn etwas schief läuft!

-> Das ist jetzt - zumindest zum Thema - nicht wirklich hilfreich.

Aber so unvermeidlich wie das stereotyp gemurmelte Amen in der Kirche :-).

am 19. Mai 2014 um 7:04

...der Vertrieb kann das selber nicht! richtig, aber gegen die Vorlage des Beleges kann er es von der Vertragsabteilung auslösen lassen!

...Realtime: Ja vom Versicherer geht es Realtime raus, aber die Zulassungsstellen (zumindest unsere hier vor Ort) aktualisieren meist nur einmal morgens!

...und zu dem Amen in der Kirche...: wenn das so oft kommt, könnte was dran sein...? Wahrheit tut weh, da hilft auch rotes Schreiben nicht!

Nein Sorry, das hilft nicht weiter ich weiß! Aber so ein Problem mit der Zwangsabmeldung lässt sich doch recht " geschmeidig" lösen, wenn man eben EINEN Ansprechpartner hat (egal wo) und nicht bei jedem Anruf wieder komplett von vorne anfangen muss. 2 Telefonate und dann 3 Sachbearbeiter hilft nicht wirklich weiter!

am 19. Mai 2014 um 7:21

Zitat:

Original geschrieben von rosenjoey

!...und zu dem Amen in der Kirche...: wenn das so oft kommt, könnte was dran sein...? Wahrheit tut weh, da hilft auch rotes Schreiben nicht!

Ganz kurz: Das liegt wohl eher daran, dass hier sehr viele Vertreter schreiben und wohl kaum Direktvermarkter (und rot war mein Amen-Hinweis nicht). Das Wahrheitsempfinden ist sehr subjektiv; besonders immer in eigener Sache.

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