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Zwei Totalschäden hintereinander

Themenstarteram 15. Juli 2019 um 15:05

Wer kann sachgerecht antworten. Bitte keine Vermutungen:

Erster Schaden (Polo I): Mein Fahrzeug wird von hinten angefahren und auf den

Vorder-KFZ geschoben (Heck- und Frontschaden).

Versicherungsgutachten befindet Totalschaden, Reparaturkosten 4000 €

Wiederbeschaffungswert erst 1500€ nach Reklamation 2000 €,

Restwert 500 €

Zweiter Schaden (Polo II, wenige Wochen später) : Dasselbe Fahrzeug wird von

hinten im Bereich der Heckklappe und Rückfahrscheinwerfer angefahren.

Versicherungsgutachten Dekra befindet Totalschaden, Reparaturkosten 800 €

Wiederbeschaffungswert 500€, Restwert 150 €.

Nach meiner Reklamation will die Versicherung Reparaturkostenbelege des

ersten Totalschadens, die ich aber nicht habe, da nicht reparariert

worden ist. Die Rückscheinwerfer wurden nach dem zweiten Schaden selbst

repariert.

Ist an der den Entschädigungsleistungen (Polo I 2000-500€) und (Polo II 500-150€)

der Versicherungen was auszusetzen ?

Wäre im Fall das der zweite Schaden vor dem ersten Schaden gekommen wäre, die

Entschädigungssumme nicht 800 + 1500€ = 2300 € statt 1850 €, und muß dann nicht die höhere Summe gezahlt werden ?

Und was ist mit den reparierten Rückscheinwerfer ?

Vielen Dank für Eure Bemühungen ?

Beste Antwort im Thema

Der erste gravierende Fehler ist, sich keinen fachkundigen Rat geholt zu haben.

Der Zweite, zweimal den Versicherungsgutachter ans Auto zu lassen. Wenn ich dann sehe, dass dieser den WBW auf Zuruf um 500,- (33 1/3 %!) erhöht, weiß ich, dass der WBW immer noch deutlich zu niedrig ist!

Wenn zudem einfach der Restwert des ersten "Gutachtens" als WBW für das Zweite hergenommen wird, ist die Qualität dieser "Gutachten" zweifelsfrei einzuschätzen.

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was ist es denn, 2 verschiedene Fahrzeuge da Du Polo 1 und Polo 2 schreibst oder ist es das ein und das selbige Fahrzeug das 2 Schäden nacheinander hatte?

Ein und das Selbe FZG. Und der auch noch unrepariert und du möchtest jetzt 2 x eine Totalschadenentschädigung??

:(:(

Du kannst noch was zu im Bereich der beiden Restwerte vielleicht noch was erwarten, mehr aber auch nicht.

Themenstarteram 15. Juli 2019 um 15:18

Ein KFZ, zwei Schäden, Schäden genannt Polo I und II

Und willst 2x mal voll Kohle abziehen??

wie hast denn den ersten Schaden regeln lassen? Abrechnung nach Gutachten, abzgl. Restwert und Mwst.?

Themenstarteram 15. Juli 2019 um 15:27

KapitaenLueck, lass es einfach.

Ich will eine Beratung was noch möglich ist !

Themenstarteram 15. Juli 2019 um 15:55

Zur Frage von Pomfridel : Wiederbeschaffungswert erst 1500€ nach Reklamation 2000 €, Restwert 500 € =

Entschädigungssumme 1500€

Wenn du dem 2. Gutachter mit der Rechnung über die Rücklichter die Reparatur dieser beweist, müsste er den Restwert entsprechend nach oben korrigieren. Dann müstest du die Rückleuchten noch zusätzlich ersetzt bekommen.

Hallo du hast eine reale Antwort auf deine Frag bekommen.

500 ./. 150 das ist das was dir vielleicht zusteht, mehr nicht. Du hast ja den ersten Schaden nicht repariert.

Maßgeblich wird der 2 Schaden mit einem WBW von 500€ sein da der erste Schaden ja einen Restwert von 500€ ergeben hat. Du hast ja nichts reparieren lassen aber die Kohle der Versicherung genommen. Somit ist dein Fahrzeug effektiv nur noch 500€ als nicht reparierter Unfallwagen (den Du ja jetzt noch gefahren hast) wert gewesen. Den ausgetauschten Rückfahrscheinwerfer hast ja durch die erste Schadenregulierung bezahlt bekommen. Nun geh ich mal davon aus dass Du das Ding ja nicht neu gekauft hast sondern irgendwo beim Schrotthändler oder wo auch immer. Dafür hast bestimmt auch keine Rechnung, also Nachweis, bekommen. Insofern wird die Versicherung sagen... nicht repariert, und dann korrekterweise keine Entschädigung.

Ich meine, Du fährts gut mit der Regelung, "Ist an der den Entschädigungsleistungen (Polo I 2000-500€) und (Polo II 500-150€)

der Versicherungen was auszusetzen ?"

2 x Abrechnen wird definitiv nichts werden.

Ok, wenn neue Rücklichter eingesetzt wurden und diese wieder beschädigt wurden könnte das meine Rechnung noch korrigieren. Mehr aber auch nicht.

Das würde sonst an versuchten Versicherungsbetrug grenzen.

Da die Versicherungen aber alles zentral abspeichern werden sie wie hier deinen Wünschen und Vorstellungen niemals gerecht werden.

Maßgeblich ist hier der Wiederbeschaffungswert nach dem ersten Schaden.

Und der ist eben nicht der Restwert.

Der Restwert ist ein Händlereinkaufswert.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Händlerverkaufswert.

Eine Flasche Pommes gibts evtl. noch oben auf die Reparaturkosten von 4.800,- € drauf und VW sponsert einen Neuwagen für einen treuen Kunden .... manmanmanman .... :rolleyes:

1.850,- € für den rollenden Rest mit früherem WBW von 2.000,- € sind doch gut bezahlt. Verkauf den Eimer und dann sind es 2.000,- €.

kann man etwas kaputtes noch kaputter machen?

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