- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Zwei Unfälle gleiche Stelle, ohne den ersten in Anspruch genommen zu haben.
Zwei Unfälle gleiche Stelle, ohne den ersten in Anspruch genommen zu haben.
Hallo, hatte vor ca 1 Jahr nen kleinen Unfall mit einem unbekannten Wild, was ich meiner Versicjerung gemeldet habe. Mein Nebelscheinwerfer wurde nach innen gedrückt und die Halterung war abgebrochen, dazu noch ein bis zwei kleine Kratzer. Versicherung wollte dass ich es dokumentieren und es Ihnen zuschicke, was ich aber nicht getan habe. Anstatt 300 SB zu zahlen, habe ich mir einen neuen NSW bestellt und selber eingebaut. Fazit der Schaden wurde zwar nur telefonisch gemeldet aber nicht in Anspruch genommen.
Gestern ist mir jemand beim Rückwärtsfahren in einem Parkhaus gegen meine Stosstange gefahren undzwar FAST an der gleichen Stelle wie beim wildunfall nur etwas weiter in der Mitte.
War heute kurz bei BMW und er meinte dass die Stottstange an der Stelle nach innen gedrückt worden ist und man diese Verformung nicht rausbekommt, daher könnte der Träger beim nächsten Unfall darunter leiden. Auch habe ich an einer Stelle Risse im Lack und die Klappe für die Abschleppstange hat es rausgehauen. Kostenpunkt laut bmw ca 2000€ mit neuer Stossstange und lackieren usw.
Würde es Probleme geben bei der Abwicklung, da ich meinen Wildunfall damals zwar gemeldet habe aber nicht in Anspruch genommen habe? Die könnten ja sagen „ ah dieser Schaden war schon von damals“
Hab damals eben bei der Versicherung meinen NSW angegeben und kleine Kratzer an der Stelle. Jetzt allerdings die Linienartige Delle + Risse im Lack.
Mfg
Beste Antwort im Thema
Würde es körperliche Schmerzen bereiten, einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen und ihm wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
Wie wahrscheinlich ist das Verbiegen des Stahlelements der Stoßstange durch einen leichten Touch beim Ein-/Ausparken und wie wahrscheinlich ist selbiges bei einem Wildunfall mit 50 bis 100 km/h Anprallgeschwindigkeit?
Dein Wildunfall ist ggü. der Versicherung nicht verjährt. Der Zusatzschaden als HP-Schaden ist weitgehend separierbar. Warum muss man ohne Not bescheissen wollen und strafrechtliche Konsequenzen riskieren?
Ähnliche Themen
33 Antworten
Stichwort: Schadenserweiterung
Spiel mit offenen Karten und erwähne den nicht regulierten Schaden.
Dabei kann es sich nur noch um den Kratzer vom Wildunfall handeln.
Der Nebelscheinwerfer wurde getauscht und ist jetzt nicht betroffen.
Ob überhaupt Abzüge für den Kratzer gemacht werden, hängt von der Größe ab.
Können ja auch normale Abnutzungsspuren sein.
Gruß Cokefreak
Würde es körperliche Schmerzen bereiten, einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen und ihm wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
Wie wahrscheinlich ist das Verbiegen des Stahlelements der Stoßstange durch einen leichten Touch beim Ein-/Ausparken und wie wahrscheinlich ist selbiges bei einem Wildunfall mit 50 bis 100 km/h Anprallgeschwindigkeit?
Dein Wildunfall ist ggü. der Versicherung nicht verjährt. Der Zusatzschaden als HP-Schaden ist weitgehend separierbar. Warum muss man ohne Not bescheissen wollen und strafrechtliche Konsequenzen riskieren?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juli 2018 um 12:53:45 Uhr:
Würde es körperliche Schmerzen bereiten, einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen und ihm wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
Wie wahrscheinlich ist das Verbiegen des Stahlelements der Stoßstange durch einen leichten Touch beim Ein-/Ausparken und wie wahrscheinlich ist selbiges bei einem Wildunfall mit 50 bis 100 km/h Anprallgeschwindigkeit?
Dein Wildunfall ist ggü. der Versicherung nicht verjährt. Der Zusatzschaden als HP-Schaden ist weitgehend separierbar. Warum muss man ohne Not bescheissen wollen und strafrechtliche Konsequenzen riskieren?
Um Gottes Willen, ich will hier keinen bescheissen. Ich habe damals meiner Versicherung nen kleinen Kratzer und eben meinen NSW gemeldet. Die Verformung von der Stossstange nicht, da sie damals nicht vorhanden war, sondern erst seit gestern. Es war auch kein 'leichter Touch' sondern sie war vor der Schranke, hat aber vergessen zu zahlen und hat dann ohne nach hinten zu schauen den Rückwärtsgang eingelegt und Bam in mich rein. Wäre es ein leichter Touch gewesen hätte es wohl meine Kappe von der Abschleppstange nicht rausgehauen...
Ich will hier keinen übern Tisch ziehen, hatten uns sogar darauf geeinigt, dass wenn der Schaden nicht mehrer hundert Euro beträgt, dass wir das Privat regeln. Laut BMW ist es aber im tausenderbereich, was mmn. sowieso etwas überzogen ist..
Aber mir geht es jetzt hier erstmal um das restliche.
Wie gesagt der Schaden wurde damals gemeldet, aber nicht in Anspruch genommen, da ich den NSW selbst ersetzt habe. Ausserdem war mein Wildunfall im ganz äusseren Bereich der Stossstange, dieser hier ist etwas mittig, Richtung Kennzeichen.
Hast du noch den Beleg vom NSW?
Hast du Bilder danach die den reparierten Schaden dokumentieren?
Ansonsten wurde schon alles gesagt.
Sprich mit dem Gutachter und fertig...
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 21. Juli 2018 um 15:18:35 Uhr:
Hast du noch den Beleg vom NSW?
Hast du Bilder danach die den reparierten Schaden dokumentieren?
Ansonsten wurde schon alles gesagt.
Sprich mit dem Gutachter und fertig...
NSW von eBay gekauft Rechnung müsste also vorhanden sein die Rechnung.
Eventuell rufe ich mal Montag bei meiner Versicherung an und frage mal nach.
Ist das denn in beiden Fällen die gleiche Versicherung?
Wenn Du ganz konfus bist, nimm Dir einen Anwalt (Verkehrsrecht), der steht Dir eh zu und kann mehr helfen als ein Forum.
Zitat:
@ManQen schrieb am 21. Juli 2018 um 15:46:19 Uhr:
Eventuell rufe ich mal Montag bei meiner Versicherung an und frage mal nach.
Eventuell tust du dann das Richtige
...die Chancen gehen aber dann gegen NULL!!!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juli 2018 um 12:53:45 Uhr:
Würde es körperliche Schmerzen bereiten, einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen und ihm wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
bitte so und nicht anders.
Wie willst sonst seriös den Schadenumfang trennen, wenn überhaupt möglich.
Die Gutachterkosten zahlt die gegnerische Versicherung.
Also Gutachten anfertigen. Vorschaden angeben. Reparieren lassen. Ggf. Differenz aus eigener Tasche zahlen. Fertig. Easy Peasy.
Wenn Dir das zu kompliziert ist, kannst Du auch ein Rechtsanwalt ebenfalls auf Kosten des Unfallgegners beauftragen. Ob damit die Sache schneller vom Tisch kommt, vage ich zu bezweifeln.
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 22. Juli 2018 um 10:07:21 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juli 2018 um 12:53:45 Uhr:
Würde es körperliche Schmerzen bereiten, einen Sachverständigen mit der Schadensermittlung zu beauftragen und ihm wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
bitte so und nicht anders.
Wie willst sonst seriös den Schadenumfang trennen, wenn überhaupt möglich.
Die Gutachterkosten zahlt die gegnerische Versicherung.
Also Gutachten anfertigen. Vorschaden angeben. Reparieren lassen. Ggf. Differenz aus eigener Tasche zahlen. Fertig. Easy Peasy.
Wenn Dir das zu kompliziert ist, kannst Du auch ein Rechtsanwalt ebenfalls auf Kosten des Unfallgegners beauftragen. Ob damit die Sache schneller vom Tisch kommt, vage ich zu bezweifeln.
Angenommen ich bekomme von dem Unfallschaden von der gegnerischen Versicherung 1000€, den Altschaden was ich nicht über die Versicherung reparieren lassen hab würde 500€ kosten. Müsste ich dann einfach die 500€ als Differenz abziehen?
Wenn ich einfach mal als Ratgeber meine Versicherung frage wegen dem Altschaden und Neuschaden, kann ja nichts passieren oder? Der Gegner und ich sind bei verschiedenen Versicherungen.
Ich will am Ende nur nicht als Geschädigter auf allen Kosten sitzen bleiben.
Da muss ein Sachverständiger draufschauen. Der ermittelt die Reparaturkosten insgesamt und wird dann anhand der isolierten Betrachtung der jeweiligen Einzelschäden eine Quote bilden, welcher Mehrwaufwand durch den zweiten Bums dazu gekommen ist. Deine Versicherung kann diese Quote ohne Gutachten auch nicht prüfen und Du selbst natürlich gleich garnicht. Den Vorschaden hat deine TK zu tragen.
Was kostet denn so ein Gutachten und wo mache ich den am besten? Bzw KVA oder richtiges Gutachten?
Angenommen die gegnerische Versicherung akzeptiert diese Geschichte wegen dem Vorschaden nicht kann ich auf den Kosten von dem Gutachter sitzen bleiben? Es steht ja außer frage dass sie in mich genau auf diese Stelle reingefahren ist. Sie streitet es ja auch nicht ab.
Die Gutachterbeauftragung solltest Du mit deiner TK abstimmen. Sofern Gutachterkosten mit zu verteilen sein sollten, dann trägt auch die TK den entsprechenden Anteil, wenn sie vorher der Gutachterauswahl zugestimmt hat. Im Grundsatz gehören die Gutachterkosten aber zu dem Haftpflichttanteil und sind von der gegnerischen HP als Schadenermittlungskosten zu ersetzen.
Zitat:
@ManQen schrieb am 22. Juli 2018 um 12:48:30 Uhr:
Was kostet denn so ein Gutachten und wo mache ich den am besten? Bzw KVA oder richtiges Gutachten?
Angenommen die gegnerische Versicherung akzeptiert diese Geschichte wegen dem Vorschaden nicht kann ich auf den Kosten von dem Gutachter sitzen bleiben? Es steht ja außer frage dass sie in mich genau auf diese Stelle reingefahren ist. Sie streitet es ja auch nicht ab.
Ich wüsste was ich da tun würde.
Der Nebler wurde ausgetauscht und der Kratzer ist zum Neuschaden eine Bagatelle. Fertig