- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 5
- Zweimassenschwungrad defekt-Gewährleistung?
Zweimassenschwungrad defekt-Gewährleistung?
Hallo,
ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig und ihr könnt mir weiter helfen.
Ich habe vor gerade einmal einen Monat einen gebrauchten Golf 5 Variant bei einem Händler ( eigentlich freier Nissanhändler ) für 6000 Euro gekauft. Das Auto hatte zu dem zeitpunkt um die 180000km runter.
Er bekam neu TÜV, soweit alles okay.
Nun haben wir letzten Freitag in einer VW-Werkstatt bei uns um die Ecke die Bremsflüssigkeit erneuern lassen, da dieses laut Serviceheft dran gewesen ist. Soweit so gut.
Am Samstag darauf sind wir mit dem Auto über die Autobahn, auf dem Rückweg fiel uns ein sehr unschönes Geräusch auf, es knatterte und ratterte was das Zeug hält.
Also sind wir heute nochmal zurück zur Werkstatt, denn man hört ja ab und an mal, das soetwas nach Entlüftung der Kupplung passieren könne. Der nette Herr entlüftete also erneut, stellte aber eben beschriebenes Geräusch beim rausfahren aus der Werkstatt ebenfalls fest. Er fuhr also nochmal eine Runde um den Block und kam mit der Erkenntniss zurück, das wir das Auto unter keinen Umständen weiter bewegen sollten, denn soetwas hätte er in dieser Art noch nicht gehört und selbst ein bisschen Angst bekommen.
Das Ergebnis nach erneuter Untersuchung, sehr wahrscheinlich ist das Zweimassenschwungrad defekt und so wie sich das Auto anhört, können wir froh sein, wenn nichts weiter defekt ist ( also durch das defekte Teil keine weiteren Teile in Mitleidenschaft gezogen worden sind ).
Kostenpunkt, knapp 2000 Euro, je nachdem welche Teile verbaut sind und ggf. mehr, sollte noch mehr gemacht werden müssen.
Wir selbst sind mit dem Auto noch nicht viel gefahren, maximal 400km und besitzen es, wie gesagt, auch erst seid einem Monat.
Wie schaut es nun aus? Muss der Händler dafür aufkommen? Zählt das Ding zu den typischen Verschleissteilen und wenn ja, muss ich für dieses aufkommen, selbst wenn ich das Auto erst so kurz besitze? Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen, denn morgen steht der Erstkontakt mit dem Händler an und ich würde ihm gerne von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen, insofern er dafür gerade stehen muss ( ich bin echt ein Laie in Sachen Autos und will ihn sich nicht rausreden lassen ).
Ich dank euch!
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Matador 8 schrieb am 2. November 2016 um 12:35:21 Uhr:
Wenn man ein Fahrzeug (auch ein gebrauchtes) kauft, darf man grundsätzlich davon ausgehen, dass es fahrtechnisch sicher ist. Und zwar unabhängig von Alter und KM-Leistung. Darum ist beispielsweise ein Verkauf mit bekannten Mängeln verboten. Abgefahrene Bremsklötze, verminderte Bremswirkung wegen alter Bremsflüssigkeit oder Luft im System oder glasierten Bremsbelägen auch wenn diese als Verschleißteile gelten.
Man darf beim Kauf bei einem Händler davon ausgehen, dass das Fahrzeug beim Verlassen des Hofes verkehrssicher ist, korrekt. Dieser langzeitig wünschenswerte Zustand kann sich jedoch, auch durch natürlichen Verschleiss innerhalb der Gewährleistungsfrist, ändern.
Erschöpfend gehen viele Gerichtsurteile darauf ein, dass jegliche Teile eines Fahrzeuges Verschleiß unterliegen und demnach "Verschleißteile" sind, wenn auch nicht im umgangssprachlichen Gebrauch (dort sind ja i.d.R. Teile wie Bremsen etc. gemeint, welche in regelmäßigem Turnus erneuert werden müssen).
Ein Verkauf mit bekannten Mängeln ist selbstverständlich nicht verboten.
"Verboten" ist vielmehr, bekannte Mängel nicht anzugeben. Das war aber schon immer so...
...
Nicht auf diesen Thread bezogen, aber auf viele andere hier:
Ich persönlich verstehe immer die Erwartungshaltung dahinter nicht, sich mit ganz kleinem Geld die große Welt kaufen zu wollen. Und dann zu jaulen, wenn die Gewährleistung bei bereits "stark genutzten Fahrzeugen" nicht zu greifen scheint.
Vollkaskomentalität wird durch die Gewährleistung nicht unterstützt und das ist für mich in Ordnung.
Ansonsten dürften viele Kleingeldinhaber mit Bus und Bahn fahren, während die älteren Fahrzeuge Richtung Afrika abdampfen.
Ähnliche Themen
33 Antworten
Kupplung/Zweimassenschwungrad sind Verschleißteile, sie so ab 100.000 (je nach Fahrweise) verschlissen sind. Da ist 180.000 schon ne gute Laufleistung. Auch wenn der Händler 1 Jahr Gewährleistung geben muß, bei solchen Teilen wie Kupplung, Bremse wird so etwas gerne abgewimmelt. Eine Bekannte hatte das gleiche mit ihrem 1 1/2 Jährigen Tiguan bei 45.000. Obwohl noch VW Garantie, versuchten die das abzuwimmeln, da das FZ eine Anhängerkupplung hat "Sie fahren zuviel mit Anhänger"
Es gibt solche Gebrauchtwagenversicherungen, da steht (im Kleingedruckten) was bei welcher Laufleistung anteilmäßig vom Kunden mit getragen werden muß.
Zum Wechsel dieser Teile muß das Getriebe ausgebaut werden, so ca 4 - 6 Std Arbeit, und ca 400 - 600 € an Material.
thl
Zitat:
@Shira12687 schrieb am 31. Oktober 2016 um 17:56:18 Uhr:
Kostenpunkt, knapp 2000 Euro, je nachdem welche Teile verbaut sind und ggf. mehr, sollte noch mehr gemacht werden müssen.
Bei VW kein Wunder.
Es geht aber auch günstiger.
Wenn es denn wirklich am ZMS liegt,siehts mit Garantie oder Gewährleistung
schlecht aus.
Das ZMS ist ein Verschleißteil,so wie die Kupplung auch.
Ein Gespräch mit dem Händler würde ich aber trotzdem (ver)suchen.
Vielleicht ist er ja so kulant und beteiligt sich an den Kosten der Reparatur.
Dann aber nicht zu VW Preisen!
Zitat:
@tommel1960 schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:42:55 Uhr:
Kupplung/Zweimassenschwungrad sind Verschleißteile, sie so ab 100.000 (je nach Fahrweise) verschlissen sind. Da ist 180.000 schon ne gute Laufleistung.
thl
Ja, deshalb habe ich 260tkm mit 1. Kupplung gefahren und noch keinerlei Probleme. Ich habe noch bei keinem Fahrzeug vor 200tkm die Kupplung tauschen müssen.
Fast alle TDIs laufen problemlos bis 200tkm ohne Kupplungswechsel, wenn man einigermaßen fahren kann und nicht nur Kurzstrecke fährt.
Also uns wurde vom Händler gesagt, das das Auto vorher vom Vorbesitzer als Langstreckenauto genutzt wurde, inwiefern das stimmt, keine Ahnung.
Auf jeden Fall bin ich mir ziemlich sicher, das es nicht an unserer Fahrweise liegt, das das Auto knapp 3 Wochen später im Eimer ist.
Man findet dazu auch sehr unterschiedliche Meinungen..die einen sagen, der Händler muss nachweisen, das der Mangel/Schaden nicht schon vor Kauf bestand in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung und das Gerichte das ZMS nicht de facto als Verschleißteil ansehen. Wieder andere, wie hier, sind der Meinung, das es durchaus ein Verschleißteil ist. Dem entgegen stehen wieder andere Meinungen die da sagen, das das ZMS so ziemlich das letzte ist, was kaputt gehen sollte. Zumal sehr auffällig ist, das zwei Werkstatttypen ( darunter auch der Meister ) sehr erstaunt waren, wie derart schlimm sich das Auto anhört. Sowas hätten sie noch nie gehabt, sagen sie. Und wir sind tatsächlich nur rund 400km gefahren bis jetzt ( ich bin hoch schwanger, da fährt man nicht mehr so oft durch die Gegend ).
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das das mit rechten Dingen zugeht, das ich ein Auto kaufe und dieses nach nur 3 Wochen derart defekt ist, das ich damit nicht einmal mehr nach Hause fahren durfte. Mir wurde zumindest dringendst davon abgeraten. Soetwas passiert doch nicht ganz plötzlich? Und selbst wenn, das Auto ist erst seid knapp einem Monat in meinem Besitz, der Händler müsste sich doch zumindest in der Beweispflicht sehen, das der Schaden tatsächlich auch erst in diesem Zeitraum entstanden ist und das dürfte recht schwierig werden.
Wegen des ZWS würde ich jedenfalls mit einem Fachanwalt sprechen. Meiner Meinung besteht schon Aussicht auf Gewährleistung.
Zudem hat es dann der Verkäufer nicht mehr allein mit der Käuferin zu tun sondern sieht sich auch einem Anwalt gegenüber in der Beweislast.
Das ZMS ist leider technisch sehr anfällig (Konstruktionsfehler?).
Hier findet man ein relativ junges Gerichtsurteil in einem offensichtlich sehr ähnlichen Fall. Das Gericht kommt zu der klaren Feststellung, dass der Ersatz des Schwungrades NICHT vom Verkäufer zu tragen ist.
Hallo,
wir hatten ein Gespräch mit einer Anwältin vom ADAC, sie konnte nicht sehr viel dazu sagen, da sie auf dieses Thema nicht spezialisiert ist. Sie riet mir aber in jedem Fall dazu, das Auto defintiv nicht in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen, so weit versteh ich das auch. Sie sagte mir aber auch, das einem Kunden gerne dazu geraten wird, das Auto nicht weiter zu bewegen, um sich den Auftrag zu sichern.
Den Händler haben wir heute ebenfalls kontaktiert, er reagierte sehr nett und erzählte, das er diesen Fall gerade erst mit einem Touareg hatte, er schaut sich unsere "Akte" an und spricht mit dem Chef. Morgen will er zurück rufen. Schauen wir mal, was dabei rum kommt.
Nun noch eine Frage, ich müsste dem Händler ja die Möglichkeit geben, sich das Auto in seiner Werkstatt selbst einmal anzusehen da ja nichteinmal zu 100% feststeht, das es das ZMS ist. Nun wurde mir ja aber gesagt, ich solle mit dem Auto nicht mehr fahren, die Schwierigkeit bestünde also vor allem darin, das Auto zum Händler zu bewegen. Wenn es der ZMS ist, darf das Auto tatsächlich nicht mehr bewegt werden? Es wurde davon gesprochen, das Auto könne Feuer fangen..inwieweit das nun stimmt, ich weiss es nicht. Zudem würde ich mir natürlich gerne, sofern der Händler sich absolut auf gar nix einlässt, eine andere Meinung von einer anderen Werkstatt einholen und muss das Auto also bewegen. Es fährt, so ist es nicht, allerdings hört es sich, nachdem der Werkstattler damit gefahren ist, nocheinmal um einiges schlimmer an. Mittlerweile kommen die Geräusche ( seehr laut im Übrigen ) auch mit laufendem Motor im Stand, das hat er vorher nicht gemacht und schon gar nicht in der Lautstärke.
Was machen wir denn nun?
Also, so einfach sich als Händler auf Verschleissteile zu berufen, ist es auch nicht. Du hast ein Jahr
Gewährleistung, und ob ein ZMS ein Verschleissteil ist, kann man zumindest diskutieren, obwohl
ich das auch nicht so ganz sehe. Lt. der Beweislastumkehr, und die spricht für dich, muss der Händler
nachbessern. Auf jeden Fall solltest du mit ihm sprechen.
Achso....Transport in die Werkstatt, würde ich mal mit dem ADAC sprechen, sofern Mitglied-machen
die i.d.R....
Gibt Umbausätze von Zweimassen auf normale Schwungscheibe, ich würde das (verfluchte) ZMS auch nicht wieder verbauen. Bei unserem Firmencaddy war das Teil bei ca 70.000 defekt.
Foto: 1,9 TDI Golf 4, hatte komplett ~ 400 € Material gekostet, gibt auch Komplettsätze (Kupplung + ZMS) 330 €. Vieleicht kannst Du Dich mit dem Händler einigen. Der eine bezahlt die Teile, der andere den aus/einbau des Getriebes.
th
Zitat:
@cki77 schrieb am 1. November 2016 um 19:13:53 Uhr:
Also, so einfach sich als Händler auf Verschleissteile zu berufen, ist es auch nicht. Du hast ein Jahr
Gewährleistung, und ob ein ZMS ein Verschleissteil ist, kann man zumindest diskutieren, obwohl
ich das auch nicht so ganz sehe. Lt. der Beweislastumkehr, und die spricht für dich, muss der Händler
nachbessern. Auf jeden Fall solltest du mit ihm sprechen.
Ja mit dem Händler sprechen wir morgen auf jeden Fall nochmal. Vllt haben wir ja auch Glück und er macht es einfach, hoffen kann man ja. Ansonsten habe ich es auch schon sehr oft so gelesen, wie du es schreibst, das das ZMS eben nicht immer als Verschleißteil angesehen wird. Und wer kann schon wissen, ob das Teil nicht schon bei Kauf kaputt war? Er hätte uns theoretisch auch im Vertrag auf einen anstehenden Wechsel des Teiles hinweisen müssen, wenn doch so offensichtlich ist, das so ein Ding nach 180000km gerne mal kaputt geht. Wir werden sehen.
Der Hinweis mit dem ADAC ist gar nicht schlecht, seid heute sind wir dort Mitglied, wir werden auf jeden Fall dort anfragen, vielen Dank.
Zitat:
@tommel1960 schrieb am 1. November 2016 um 19:36:24 Uhr:
Gibt Umbausätze von Zweimassen auf normale Schwungscheibe, ich würde das (verfluchte) ZMS auch nicht wieder verbauen. Bei unserem Firmencaddy war das Teil bei ca 70.000 defekt.
Foto: 1,9 TDI Golf 4, hatte komplett ~ 400 € Material gekostet, gibt auch Komplettsätze (Kupplung + ZMS) 330 €. Vieleicht kannst Du Dich mit dem Händler einigen. Der eine bezahlt die Teile, der andere den aus/einbau des Getriebes.
th
Geht das einfach so, das man ein anderes Teil als eigentlich vorgesehen einbauen kann oder ist das wieder Bauartabhängig? Denn Kupplung plus ZMS für rund 300 Euro hört sich natürlich schon anders als als nur das ZMS für schon 900 Euro ( den Preis nannte man mir in der Werkstatt ). Kupplung ect käme ja noch mit dazu..
Unabhängig davon, dass das hier hoffentlich kein Streitfall wird:
Im Streitfall ist das Ganze immer eine Einzelfallentscheidung eines Gerichtes auf Basis eines Gutachtens. Der Gutachter bewertet, grob gesagt, ob ein Teil in der Gesamtheit vergleichbarer Fahrzeuge verschlissen "sein darf".
Letztlich spielt es bei bereits 180.000km keine Rolle, ob ein Verschleißteil im "landläufigen Sinne" handelt, alle Teile eines Fahrzeuges verschleißen. Unendlich Gewährleistungsgläubigen empfehle ich die "ADAC-Liste Mangel Verschleiss" mit vielen Beispielurteilen, ab ca. 100 Tkm zunehmend auch zugunsten der Händler. Ein ZMS habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, selbst wenn: Ein anderes Gericht könnte schon wieder anders urteilen.
So einfach, wie viele sich die Gewährleistung vorstellen, ist es nicht.
Ich würde mir jetzt nicht deren Kopf zermatern, die sollen den Wagen in den Zustand versetzen,
wie er im Kaufvertrag vereinbart ist- in einen ordentlichen gebrauchsfähigen Zustand. Das ZMS ist in meinen Augen
kein umgangsprachliches Verschleissteil, und selbst wenn, kann es ja wohl auch objektiv gesehen nicht sein,
dass du für viel Geld einen Wagen kaufst, und nach ein paar Wochen nach dem Kauf dumm in die
Röhre guckst......dafür kauft man beim Fachhändler und kann jetzt reklamieren.