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Zweiter Kostenvoranschlag ja oder nein

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 15:23

Hallo Zusammen,

von meinem Freund der Sohnemann hat unbemerkt minimal ein anderes Fahrzeug gestreift. Nach dem er zuhause ankam, war auch schon die Polizei da, die durch Passanten gerufen wurde die den Unfallhergang beobachteten.

In der Zwischenzeit, hat der Geschädigte in einer freien Werkstatt einen Kostenvoranschlag für den sogenannten "Schaden" machen lassen in Höhe von sage und schreibe 550.- Euro an der Stoßstange eines 2001er Seat Ibiza. An dem Fahrzeug von meinem Freund ist jedoch nicht mal ein Kratzer zu sehen, nicht einmal die Polizei hat einen Kratzer feststellen können. Wir glauben dem Kostenvoranschlag der freien Werkstatt in keinem Falle. Besteht rein rechtlich gesehen die Möglichkeit, dass ich einen zweiten Kostenvoranschlag einfordere vielleicht auch von einer mir bekannten oder festgelegten Werkstatt um einen Vergleich haben zu können??? Oder muss ich diesen Kostenvoranschlag akzeptieren???

Über jede Info würde ich mich freuen.

Grüße Colibri

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 2000Turbo

 

 

mann müsste doch zumindest an der geschädigten stoßstange lackpartikel erkennen und zuordnen können

 

also ich würde nix zugeben, nix zahlen und zum anwalt gehen

 

hast du rechtsschutz - ab zum anwalt !!!

 

hast du keine, wirds im endeffekt teuer werden, wenn rauskommt (anhand von lackspuren, die aber gar nicht da sein können, da ja an sohnemanns auto kein schaden ist) das er es wirklich war

Hallo?? Geht´s eigentlich noch?

Der TE hat unstreitig das Auto des anderen angefahren, also soll er auch die Folgen tragen.

Ob dabei ein Schaden entstanden ist, lass mal ruhig andere klären.

Ich hatte schon Fälle auf dem Tisch, bei denen der VN angeblich gaaaaaaar nichts sehen konnte und an seinem Wagen war auch gar nichts kaputt.

Und dann kommt ein 5000 EUR Schaden vom Sachverständigen.

 

Zur Ehrenrettung kann man nur sagen, dass manche in der Aufregung des Unfalls wohl nicht mehr ganz bei Sinnen sind.

 

Aber genau diese Einstellung, 2000 Turbo, führt dazu, dass manche Schadensabwicklungen unnötig Wochen und Monate in die Länge  gezogen werden: nur um den eigenen SFR zu retten, wird gelogen und beschönigt und sich womöglich noch beschwert (betrifft nicht den TE, sind grundsätzliche Anmerkungen!)

Und wenn dann am Schluss alle richtig sauer sind, beim Anwalt waren und womöglich ein Prozess verloren wurde, zuckt der Verursacher mit den Schultern und sagt sich: "Was soll´s. Die Versicherung zahlt´s ja..."

 

Dafür habe ich kein Verständnis.

 

Hafi

 

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hat er gestreift oder nicht? hat er eine Aussage bei der Polizei gemacht oder nicht?

bei dem Peanutsschaden die Versicherung generell zu bemühen, da zahlst du wahrscheinlich drauf durch SB und %

Läufts über die VS kann die natürlich ein Gutachten beauftragen was bei der Schadenssumme wohl nicht in Frage kommen würde.

dir persönlich steht im Vorfeld natürlich auch nach absprache mit dem Geschädigten eine weitere Besichtigung frei.

Natürlich steht dir bei außerversicherungsmäßigen Einigung auch eine Begutachtung des Schadens durch einen Fachman zu, jedoch ist ein "mir bekannter Fachmann" schon befangen, ebenso wie du denkst dass die Berechnung seiner Werkstatt zu hoch oder gar betrügerisch falsch ist.

Also wird ein Gutachter nötig der auch wieder Geld kostet

Evtl kommt man dann zu einem Vergleich.

Evtl bestand ja bereits ein Vorschaden

Evtl ist sogar SmartRepair eine Möglichkeit

Mitglied beim ADAC? Verkehrsrechts-Erstbesuch beim Vertragsanwalt

Also einfach telefonieren und Preise wie Auflagen erfragen

 

550,-€ an einer lackierten Stoßstange sind schnell erreicht wenn sich auch der Unterbau nur leicht verzogen hat und nicht mehr dem Sicherheitsstandart gerecht wird

Ist das der Reine Reparatur/Austauschschaden oder schon mit Nutzungsausfall/Mietfahrzeug?

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 16:03

Hallo Andy,

natürlich würde die Schadensache in dieser Höhe nicht über die Versicherung laufen.

Gestreift hat er Ihn, aber an seinem eigenen Fahrzeug ist aber nicht mal ein Kratzer ersichtlich.

Das das trotzdem ein Schaden in Höhe von 550.- Euro sein soll, ist sehr fraglich. Und das kann ich mir eben nicht vorstellen.

Kann ich von Ihm verlangen in einer anderen Werkstatt nochmal einen Kostenvoranschlag machen zu lassen?

am 22. Januar 2009 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von colibri78

Kann ich von Ihm verlangen in einer anderen Werkstatt nochmal einen Kostenvoranschlag machen zu lassen?

Verlangen kann man gar nichts. Man kann ihn höchstens bitten.

Und eines solltest du mal bedenken. Der Sohnemann von deinem Freund hat anscheinend Fahrerflucht begangen.

Hätten nicht Passanten die Polizei verständigt, dann würde der Geschädigte ganz leer ausgehen.

Also Auto reparieren lassen die Rechnung bezahlen und gut ist.

Gruß

Frank

dein fachmann sagt x der andere y

beide evtl Befangen

Und natürlich darf man als "regulierender" eine Begutachtung vor Schadensbehebung verlangen - macht im Privaten mal eben einen Tag Arbeitsausfall, Fahrkosten zur gewünschten Werkstatt, Zeitaufwand, etc. also noch mehr Kosten

Also Vergleich

Besteht er auf Versichungsabwicklung, läufts eben darüber was Gutachten und Schadensminimierung angeht

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 16:50

Im großen stimmts schon. Ist wohl besser die Sache bezahlen und abhaken.

Ach ja, Fahrerflucht im Grunde - aber er hat es wie schon erwähnt nicht bemerkt. Was ja auch der Wahrheit entspricht den an seinem Fahrzeug wo der Stoßfänger auch lackiert ist, ist nicht mal ein Kratzer zu sehen. Selbst die Polizei zweifelte schon ob es auch wirklich sein Fahrzeug war das den Seat beschädigt hat.

Aber wie gesagt, zahlen - abhaken.

Danke.

Grüße colibri

am 22. Januar 2009 um 16:53

Moin,

wenn Du zwifel an der Richtigkeit des KVA hast kannst Du den Schaden auch über Deine Versicherung regulieren lassen und den Schadenb hinterher zurückkaufen.... Deine Versicherung sollte Dir alle Optionen aufzeigen.

Gruss

Marcus

am 23. Januar 2009 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

 

dir persönlich steht im Vorfeld natürlich auch nach absprache mit dem Geschädigten eine weitere Besichtigung frei.

Ne ne.

Bei Unfällen, die durch andere verursacht worden sind, ist der Geschädigte in der Pflicht, seinen Schaden zu beweisen. Ist der Schadenstifter in Bezug auf diesen Schaden versichert, so ist Schadenersatz bei der gegnerischen Versicherung zu verlangen. Diese benötigt nachvollziehbare Beweise, die Art, Umfang und Schadenhöhe belegen. Damit der Geschädigte dieser Verpflichtung nachkommen kann, ist es ihm freigestellt, wen er mit der Besichtigung beauftragt. Er kann demzufolge die Werkstatt oder den Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, ohne die Schadenersatz leistende Versicherung (bzw. den Schädiger) zu fragen.

Eine Rechtsgrundlage für ein Nachbesichtigungsbegehren (oder einen zweiten Kostenvoranschlag wie du es nennst) gibt es nicht.

ähhh da steht: nach Absprache mit dem Geschädigten

was ist daran zu verlesen dass du mit einem Nene kommst???

Sagt der nein ists eben wie von dir geschrieben nein

sagt er ja, dann kann mans machen

Also was ist an Absprechen so schwer zu verstehen?

am 23. Januar 2009 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

ähhh da steht: nach Absprache mit dem Geschädigten

was ist daran zu verlesen dass du mit einem Nene kommst???

Sagt der nein ists eben wie von dir geschrieben nein

sagt er ja, dann kann mans machen

Also was ist an Absprechen so schwer zu verstehen?

Stimmt da hast du wahr. Wenn der Geschädigte einwilligt natürlich.

Einen Rechtsanspruch hat er jedenfalls nicht.

Sorry dein Zitat nahm ich unüberlegt als Grundlage meines Beitrag.

Grüße

Dennis

am 23. Januar 2009 um 11:34

hi

also das ganze ist doch sehr mysteriös

 

wenn schon die polizei daran zweifelt das es das auto gewesen sein soll, der sohnemann nix gemerkt hat und kein schaden ersichtlich ist würde ich nix zahlen und einen anwalt einschalten der sich ein bissel mit verkehrsrecht auskennt

ich sag nur versicherungsbetrug

da könnte ich mir doch bei geldmangel einen kratzer in meine stoßstange machen, warten bis irgendein auto vorbeifährt, mir das nummernschild merken und damit es nicht so auffällt zum gut bekannten nachbarn gehen, der dann die polizei anruft um eine anzeige wegen fahrerflucht zu erstatten

(ich hab einen wirklichen schaden, der angeblich unfallflüchtige aber nicht, der hat noch nicht mal was bemerkt und auch die polizei wird nix feststellen - wie in deinem fall)

mann müsste doch zumindest an der geschädigten stoßstange lackpartikel erkennen und zuordnen können

also ich würde nix zugeben, nix zahlen und zum anwalt gehen

in diesem fall ist die polizei ja mal wirklich dein freund und helfer, da sie ja bestätigen kann, dass an deinem auto nix war

hast du rechtsschutz - ab zum anwalt !!!

hast du keine, wirds im endeffekt teuer werden, wenn rauskommt (anhand von lackspuren, die aber gar nicht da sein können, da ja an sohnemanns auto kein schaden ist) das er es wirklich war

Zitat:

Original geschrieben von 2000Turbo

 

 

mann müsste doch zumindest an der geschädigten stoßstange lackpartikel erkennen und zuordnen können

 

also ich würde nix zugeben, nix zahlen und zum anwalt gehen

 

hast du rechtsschutz - ab zum anwalt !!!

 

hast du keine, wirds im endeffekt teuer werden, wenn rauskommt (anhand von lackspuren, die aber gar nicht da sein können, da ja an sohnemanns auto kein schaden ist) das er es wirklich war

Hallo?? Geht´s eigentlich noch?

Der TE hat unstreitig das Auto des anderen angefahren, also soll er auch die Folgen tragen.

Ob dabei ein Schaden entstanden ist, lass mal ruhig andere klären.

Ich hatte schon Fälle auf dem Tisch, bei denen der VN angeblich gaaaaaaar nichts sehen konnte und an seinem Wagen war auch gar nichts kaputt.

Und dann kommt ein 5000 EUR Schaden vom Sachverständigen.

 

Zur Ehrenrettung kann man nur sagen, dass manche in der Aufregung des Unfalls wohl nicht mehr ganz bei Sinnen sind.

 

Aber genau diese Einstellung, 2000 Turbo, führt dazu, dass manche Schadensabwicklungen unnötig Wochen und Monate in die Länge  gezogen werden: nur um den eigenen SFR zu retten, wird gelogen und beschönigt und sich womöglich noch beschwert (betrifft nicht den TE, sind grundsätzliche Anmerkungen!)

Und wenn dann am Schluss alle richtig sauer sind, beim Anwalt waren und womöglich ein Prozess verloren wurde, zuckt der Verursacher mit den Schultern und sagt sich: "Was soll´s. Die Versicherung zahlt´s ja..."

 

Dafür habe ich kein Verständnis.

 

Hafi

 

Ich glaube, dass colibri78 sich hier nicht unbedingt um die Regulierung des Schaden drücken möchte. 

 

Aber, es ist in der Tat durchaus möglich, dass auch ohne (für den Laien) äußerlich erkennbare Beschädigungen ein nicht unerheblicher Schaden am gestoßenen Fahrzeug vorliegt. 

 

Auch dem Anspruchsteller hier nur aufgrund der Schilderung, gleich vollmundig Versicherungsbetrug zu unterstellen ist natürlich völliger Mumpitz.

 

Bei logischer Sichtweise ergibt sich folgender Sachstand:

 

A.

Die Autos haben sich berührt, dass ist wohl unstreitig.

 

B.

Der Anspruchsteller ist nachweispflichtig über die Höhe des ihm enstandenen Schaden.

 

Er kann dies wie folgt tun:

 

1.0 Kostenvoranschlag einer Werkstatt

 

2.0 Einholung eines Sacherständigengutachten.

 

Welche Maßnahme einen besseren Beweiswert hat -gerade in diesem Fall- dürft ausser Frage stehen. 

 

Aber, da kann man den Anspruchsteller nun mal keine Vorschriften machen.

 

Zeugenaussagen, noch dazu von Laien, sind so ziemlich das schlechteste Beweismittel.

 

@colibri78

 

Das beste, was du in diesem Fall machen kannst, ist den Schaden deiner Versicherung zu melden und deine Bedenken zu schildern. Sie wird dann einen Sachverständigen beauftragen, dass Fahrzeug vom Gegner zu besichtigen und den Schaden laut KVA zu prüfen. 

 

Da der Anspruchsteller keinen SV beauftragt hat (was hier sicherlich zumindest für ihn besser gewesen wäre) wird die Versicherung sicher nicht einfach mal so nach KVA abrechnen.

 

Nicht bei der Sachlage.

 

Deine Versicherung dient hier zur Regulierung berechtiger, aber auch zur Ablehnung unberechtigter Ansprüche gegen dich.

 

Und wenn sich herausstellt, dass die Forderung des Anspruchsteller grechtfertigt ist, kannst du immer noch entscheiden, ob du den Schaden zurückzahlt, damit du nicht hochgestuft wirst, oder ob du die Regulierung über deine Versicherung abwickeln möchtest. 

 

Das Sachverständigenhonorar spielt hierbei keine Rolle, das sind Schadenermittlungskosten.

 

Ohne deine Versicherung stehst du hier aber auf verlorenen Posten.

 

Ich glaube auch nicht wirklich, dass dir ein qualifizierter Anwalt hier eine andere Auskunft gegen würde. Nur den muss man bezahlen, egal wie die Sache hier ausgeht.

 

Gruss

 

Delle

 

 

 

 

 

 

am 23. Januar 2009 um 20:30

Zitat:

von Hafi545

Hallo?? Geht´s eigentlich noch?

freilich gehts noch

frag mich ob bei dir alles klar geht oder ob du irgendwelche pillen vergessen hast

gleich so dumm zu kommen :mad:

 

naja zum thema

in der ersten aussage vom te war noch kein wort davon das er es gestreift hat, da hatte er es angeblich gar nicht bemerkt

ich zitiere: "...von meinem Freund der Sohnemann hat unbemerkt minimal ein anderes Fahrzeug gestreift..." ;)

erst in der zweiten aussage ist plötzlich die rede davon (zitat: "...Gestreift hat er Ihn...")

ich kann mir durchaus vorstellen wie einschüchternd es wirkt wenn auf einmal die grünen vor dir stehen und sagen du hättest unfallflucht begangen

da gibt man leicht etwas zu was man gar nicht gemacht hat

ich bin der letzte der hier irgendwas in die länge ziehen will oder so aber die story klang für mich eindeutig nach abzocke und diese meinung hab ich hier mal kund getan

stell dir doch mal den fall aus deiner sicht vor

da kommen die grünen zu dir und sagen du hättest vor 5min jemanden angefahren, du weißt von nix weil du es nicht bemerkt hast und selbst die grünen finden keinen schaden (die kamen sich in dem moment bestimmt auch komisch vor :confused:)

da würdest wahrscheinlich auch nur DU dein portemonnaie zücken und 550 latten bezahlen :D

wie wäre es denn einfach mal mit Tipps, die dem TE hier helfen und die vor allen Dingen mit Sachverstand verfasst werden........

 

 

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