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Zweitwagen Einstufung wie Erstwagen - welche Versicherer bieten das?

Themenstarteram 7. September 2016 um 19:49

Hallo,

ich bekomme bald ein neues Fahrzeug, mein altes Fahrzeug möchte ich als Alltags-(Fahrt zur Arbeit u. Stadtverkehr) u. Winterauto behalten, den Neuwagen möchte ich saisonal von März-November überwiegend am Wochenende fahren.

Für das Alltagsfahrzeug reicht die normale KFZ-Haftpflichtversicherung, den Neuwagen möchte ich Vollkasko versichern.

Könnt ihr mir bitte eine Versicherung empfehlen, die den Zweitwagen in derselben SF-Klasse einstuft, wie den Erstwagen, wäre für konstruktive Vorschläge dankbar.

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26 Antworten

Wirst du wohl nur schwer finden.

http://www.toptarif.de/zweitwagenversicherung/

Übrigens ist entscheidend, was du am Ende zahlst und nicht, wie du eingestuft wirst.

Dr.Google meint das hier: https://www.directline.de/autoversicherung/zweitwagenversicherung/

Willste den Neuwagen irgendwann ins Museum stellen, oder warum willste damit nur in der Freizeit und bei Sonnenschein fahren? VK sollte das Fahrzeug bekommen, mit welchem am meisten gefahren wird, denn damit besteht dann auch die höchste Unfallgefahr!

Und nein, ich kenne keinen VR, der das so macht, vor allem nicht in der VK!

Die Versicher, die das bieten sollten, bei denen ist das dann eine Sondereinstufung und die wird nicht an einen Nachfolgeversicherer weiter gegeben, genauso die Einstufungen, die von SF1 runter ....SF2 usw einstufen.

Hier zählen dann nur die schadenfreien Jahre, die weitergegeben werden.

Der google-Tipp ist ein schlechter Tipp, wenn man beachtet:

Zitat:

Unserem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde, so dass sich bei gleicher Schadenfreiheitsklasse sowie gleichen Tarifierungsmerkmalen beider Fahrzeuge wie z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz für Ihr Zweitfahrzeug ein höherer Versicherungsbeitrag errechnet.

Ich weiß. Der TE fragt aber nach der gleichen SF und nicht nach einer günstigen Variante. Da fiel mir nichts anderes ein. :)

Themenstarteram 7. September 2016 um 21:14

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2016 um 21:59:45 Uhr:

Dr.Google meint das hier: https://www.directline.de/autoversicherung/zweitwagenversicherung/

Demnach müsste ich bei dieser Versicherung über 3.500,- € Versicherungsprämie für den Neuwagen zahlen, da werde ich wohl den Alltagswagen als Zweitfahrzeug anmelden und den Neuwagen als Erstfahrzeug!

Danke für die Antworten!

Ja, es kommt auf den konkreten Preis an. Die Einstufung ist zweitrangig. Zudem ist die Ersparnis in den folgenden schadenfreien Jahren höher, wenn der Zweitvertrag mit SF1/2 beginnt, als wenn du SF30 übernommen bekommst.

Ich hab bei denen auch angefragt, die hätten meine SF 30 übernommen für den Zweitwagen, der Rechnungsbetrag wäre aber nur etwas geringer ausgefallen als bei einer anderen Versicherung mit SF 1/2. Aber dort sinkt der Beitrag in den nächsten Jahren schnell, bei direktline aber kaum noch wegen SF30. Schon im 2. Jahr ist die Versicherung günstiger als die, die den SF übernommen hätte.

Ich war mit meinem nur von mir genutzten Zweitwagen bisher bei Admiraldirect, Directline und zur Zeit bei Bavaria direct.

Admiraldirect und Directline waren aber nur im ersten Jahr günstig und schlugen ab dem zweiten kräftig auf.

Erfahrungen wie einige Vorredner konnte ich nicht machen. Mein Zweitwagen ist jetzt in "echten" SF 5 und ich habe keine Versicherung gefunden die bei dieser Einstufung in ihrer Beitragshöhe die Sondereinstufung der Bavaria auch nur annähernd erreicht.

Und sogar bei MT findet man Erfahrungen zu Versicherungen:

Bavaria:cool:

wirst du bei keiner namhaften Versicherung kriegen.

Bei ausschließlich WE-Nutzung an der Jahreskilometer-Schraube drehen... da lässt sich einiges einsparen.

Wenn erst und Zweitwagen nur vom VN gefahren werden, dann stuft die VHV den Zweitwagen in die gleiche SF Stufe wie den Erstwagen. Hierbei gilt der ganz normale Tarif der VHV.

Die Regelung nennt sich "nochmals verbessere Zweitwageneinstufung". Fahren mehrere Leute das Auto fällt mir auch nichts ein...

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 9. September 2016 um 11:56:52 Uhr:

Wenn erst und Zweitwagen nur vom VN gefahren werden, dann stuft die VHV den Zweitwagen in die gleiche SF Stufe wie den Erstwagen. Hierbei gilt der ganz normale Tarif der VHV.

Die Regelung nennt sich "nochmals verbessere Zweitwageneinstufung". Fahren mehrere Leute das Auto fällt mir auch nichts ein...

Diese Regelung heisst "Zweitfahrzeugregelung für Alleinnutzer"

Das Erstfahrzeug muß dafür mindestens in SF 1/2 eingestuft sein.Kann auch bei anderer Versicherung versichert sein

Zweitfahrzeug muß auf den gleichen Halter zugelassen werden

Beide Fahrzeug nicht als Betriebsausgabe anerkannt bzw überwiegend Privat genutzt

Beide Fahrzeug nur vom Halter genutzt

 

Themenstarteram 10. September 2016 um 8:10

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 9. September 2016 um 11:56:52 Uhr:

Wenn erst und Zweitwagen nur vom VN gefahren werden, dann stuft die VHV den Zweitwagen in die gleiche SF Stufe wie den Erstwagen. Hierbei gilt der ganz normale Tarif der VHV.

Die Regelung nennt sich "nochmals verbessere Zweitwageneinstufung". Fahren mehrere Leute das Auto fällt mir auch nichts ein...

Nur blöd, dass die VHV das neue Fahrzeug nicht Vollkasko versichern möchte!

(2016`er Chevrolet Camaro V8 Coupe Automatik)

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