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Zweitwagen für Bruder anmelden und regelmäßiger Standort
Hallo Internetgemeinde,
mein Bruder möchte sich nun nach 10 Jahren Führerscheinbesitz ein eigenes Auto zulegen. Bislang hat er wenn er ein Auto brauchte entweder meins, Vaters Auto oder eben Mietwagen genutzt. Ansonsten ist er Bahnfahrer.
Versicherungstechnisch würde sein Vertrag mit SF 1/2 (140%) eingestuft. Daher war unser Gedanke das Auto als Zweitwagen auf mich anzumelden und zu versichern. Die Versicherung würde diesen mit 85% einstufen und ihr ist es auch egal, dass der Zweitwagen ausschließlich von meinem Bruder genutzt werden soll. Ersparnis liegt bei ca. 220 EUR. Übernahme des schadenfreien Versicherungsverlaufs ist bei der Versicherung auch unter Geschwistern möglich.
Der Zweitwagen soll überwiegend am Wohnsitz meines Bruders (ca. 200 km entfernt) eingesetzt werden. Kann es von seiten der KFZ-Zulassungsstelle Probleme geben, wenn quasi "mein Auto als Dauerleihgabe" in einem anderen Landkreis eingesetzt wird? Als Halter kann er nicht eingetragen werden, da die Versicherung vorschreibt, dass der Versicherungsnehmer auch Halter des Fahrzeugs ist.
Vielen Dank und Viele Grüße
eldurwen
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von eldurwen
Hallo Internetgemeinde,
mein Bruder möchte sich nun nach 10 Jahren Führerscheinbesitz ein eigenes Auto zulegen. Bislang hat er wenn er ein Auto brauchte entweder meins, Vaters Auto oder eben Mietwagen genutzt. Ansonsten ist er Bahnfahrer.
Versicherungstechnisch würde sein Vertrag mit SF 1/2 (140%) eingestuft. Daher war unser Gedanke das Auto als Zweitwagen auf mich anzumelden und zu versichern. Die Versicherung würde diesen mit 85% einstufen und ihr ist es auch egal, dass der Zweitwagen ausschließlich von meinem Bruder genutzt werden soll. Ersparnis liegt bei ca. 220 EUR. Übernahme des schadenfreien Versicherungsverlaufs ist bei der Versicherung auch unter Geschwistern möglich.
Der Zweitwagen soll überwiegend am Wohnsitz meines Bruders (ca. 200 km entfernt) eingesetzt werden. Kann es von seiten der KFZ-Zulassungsstelle Probleme geben, wenn quasi "mein Auto als Dauerleihgabe" in einem anderen Landkreis eingesetzt wird? Als Halter kann er nicht eingetragen werden, da die Versicherung vorschreibt, dass der Versicherungsnehmer auch Halter des Fahrzeugs ist.
Vielen Dank und Viele Grüße
eldurwen
Nein, gibt keine Probleme. Habe ich beim Auto meines Sohnes, genauso gehändelt. Nur mal als Tipp: Hast Du schon mal den Tarif mit der direct line verglichen. Dort startet mein Sohn mit 60% obwohl ich selbst bei einem anderen Versicherungsunternehmen (öffentl. Dienst) versichert bin. Ein Anfruf kostet nix bzw. nur sehr wenig.
Zitat:
Nein, gibt keine Probleme. Habe ich beim Auto meines Sohnes, genauso gehändelt. Nur mal als Tipp: Hast Du schon mal den Tarif mit der direct line verglichen. Dort startet mein Sohn mit 60% obwohl ich selbst bei einem anderen Versicherungsunternehmen (öffentl. Dienst) versichert bin. Ein Anfruf kostet nix bzw. nur sehr wenig.
Du hast für deinen Sohn einen Zweitwagen bei der Directline auf deinem Namen versichert? Die directline würde den Zweitwagen sogar nur mit 45 % einstufen. Allerdings sind 45% dort immer noch teurer als 85% bei der wgv.
Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Nur mal als Tipp: Hast Du schon mal den Tarif mit der direct line verglichen. Dort startet mein Sohn mit 60% obwohl ich selbst bei einem anderen Versicherungsunternehmen (öffentl. Dienst) versichert bin.
Und wieder mal der Hinweis, dass Autoversicherungen nicht in Prozenten, sondern in Euro bezahlt werden.
ZUm Thema: Probleme gibt es nur, wenn das Fzg. in einem anderen Land bewegt wird als angemeldet. Andere Orte oder Landkreise/Bundesländer sind unproblematisch.
Die Rechtsauskunft vom ADAC sieht es allerdings anders. Demnach müsste nach § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der Verfügungsberechtigte das Fahrzeug zulassen und wäre somit dann Halter.
Das heißt dann folglich aber auch, dass wohl die überwiegende Zahl der Zweitwagennutzer das Auto auf sich anmelden müssten.
Ähnlich
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=123101&
Zitat:
Original geschrieben von eldurwen
Die Rechtsauskunft vom ADAC sieht es allerdings anders. Demnach müsste nach § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der Verfügungsberechtigte das Fahrzeug zulassen und wäre somit dann Halter.
Das heißt dann folglich aber auch, dass wohl die überwiegende Zahl der Zweitwagennutzer das Auto auf sich anmelden müssten.
Ähnlich
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=123101&
Dann müßten aber jede Menge Firmenwagen bei denselben ab und auf die MAs die die Wagen auch privat nutzen dürfen angemeldet werden. Desweiteren müßten Firmenwagen, die bei Niederlassungen in anderen Bundesländern/städten stehen diese umgemeldet werden. Wenig sinnig.
Habe gerade mal gegooglet, es kommt nicht alleine darauf an, wer die Verfügungsgewalt hat, sondern auch, wer die Rechnungen zahlt. Daraus schliesse ich, wenn daß Fhrzeug von mir zugelassen wird und die Standardrechnungen (Steuer, Versicherungen) über mich laufen, dann ist es egal, wer das Fahrzeug regelmäßig nutzt.
Zitat:
Original geschrieben von eldurwen
Die Rechtsauskunft vom ADAC sieht es allerdings anders. Demnach müsste nach § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der Verfügungsberechtigte das Fahrzeug zulassen und wäre somit dann Halter.
Das heißt dann folglich aber auch, dass wohl die überwiegende Zahl der Zweitwagennutzer das Auto auf sich anmelden müssten.
Guten Morgen! Ja, da habe ich mich auch etwas gewundert. Der Mann meiner Mutter meldet meinen Wagen als Zweitwagen beim ADAC an, damit ich nicht bei 220 % anfangen muss, und erklärte mir, dass ich die Zulassung auch auf seinen Namen schreiben lassen muss... Nach einem Jahr könnte dass dann auf mich umgeschrieben werden, und ich bekäme die Zeit auch angerechnet??? Aber, wieso ist das so? Ich wollte eigentlich, dass mein erstes Auto auf meinen Namen läuft...Hm,...?
Die KRAVAG bietet SF2 als Zweitwagentarif an, egal wo das Erstfahrzeug versichert ist.
Allerdings muss Halter und VN identisch sein, bzw. (Ehe-)Partner und Fahrer älter als 23.
Der Wagen müsste also trotzdem auf dich Zugelassen und Versichert werden.
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es problematisch ist, wenn der Nutzer des Fahrzeugs nicht am Standort der Zulassung ist.
Ich selbst habe das die ersten Jahre so gemacht, viele Kunden machen das so wenn die Kinder zum Studieren wegziehen und bei Firmenwagen ist ebenfalls so.
Mal ein Beispiel für Firmenwagen. Die AXA mit Sitz in Köln hat ihre Fahrzeuge in Ausgburg zugelassen, damit das Kennzeichen A-XA lautet. Die Nutzer der Fahrzeuge haben aber keinen dauerhaften Aufenthalt in Augsburg oder Köln.
Es sollte also kein Problem sein.
Zitat:
Original geschrieben von CitroBabsi
Zitat:
Original geschrieben von eldurwen
Die Rechtsauskunft vom ADAC sieht es allerdings anders. Demnach müsste nach § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der Verfügungsberechtigte das Fahrzeug zulassen und wäre somit dann Halter.
Das heißt dann folglich aber auch, dass wohl die überwiegende Zahl der Zweitwagennutzer das Auto auf sich anmelden müssten.
Guten Morgen! Ja, da habe ich mich auch etwas gewundert. Der Mann meiner Mutter meldet meinen Wagen als Zweitwagen beim ADAC an, damit ich nicht bei 220 % anfangen muss, und erklärte mir, dass ich die Zulassung auch auf seinen Namen schreiben lassen muss... Nach einem Jahr könnte dass dann auf mich umgeschrieben werden, und ich bekäme die Zeit auch angerechnet??? Aber, wieso ist das so? Ich wollte eigentlich, dass mein erstes Auto auf meinen Namen läuft...Hm,...?
Dann musst du aber das Auto auch auf dich Ummelden. Vom Schadenfreiheitsrabatt bekommst dann natürlich nur den tatsächlich Erfahrenen übertragen.
Es hätte in deinem sicherlich elegantere Lösungen gegeben bei denen du sofort Halter des Autos bist.
@TE
Moin,
zu Deinen Beitrag ganz oben bin ich etwas im Zweifeln, was die Richtigkeit der WGV angeht, weiß aber nicht, wie es dort gehandhabt wird.
Was ich von einer mir bekannten Versicherung kenne, ist
1. der normale Zweitwagen SFR ist SF1/2 (wenn auch andere Personen diesen nutzen)
2. wenn nur VN und (Ehe-)Partner den Wagen nutzen, dann SF2
3. wenn VN oder Ehepartner nicht Halter des KFZ sind, wird es teuer
Weitere Beitragsberechnung erfolgt je nach Risikomerkmalen = KM Jahresleistung,Garage/Carport (nächtlicher Abstellplatz), Kinder bis 16 Jahre im Haushalt, EZ des Fahrzeuges, Hausbesitzer, Geb.-Datum des jüngsten Nutzer (egal ob Mann/Frau).
Weitere Merkmale sind Typenklsseneinstufung und Regionalklassen (lt.Kennzeichen)
Da bei jedem diese Merkmale unterschiedlich sind, kann für ein und dasselbe KFZ unterschiedliche Beiträge zu Stande kommen.
März 2011
Zitat:
Original geschrieben von Matze0411
Die KRAVAG bietet SF2 als Zweitwagentarif an, egal wo das Erstfahrzeug versichert ist.
Allerdings muss Halter und VN identisch sein, bzw. (Ehe-)Partner und Fahrer älter als 23.
Der Wagen müsste also trotzdem auf dich Zugelassen und Versichert werden.
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es problematisch ist, wenn der Nutzer des Fahrzeugs nicht am Standort der Zulassung ist.
Ich selbst habe das die ersten Jahre so gemacht, viele Kunden machen das so wenn die Kinder zum Studieren wegziehen und bei Firmenwagen ist ebenfalls so.
Mal ein Beispiel für Firmenwagen. Die AXA mit Sitz in Köln hat ihre Fahrzeuge in Ausgburg zugelassen, damit das Kennzeichen A-XA lautet. Die Nutzer der Fahrzeuge haben aber keinen dauerhaften Aufenthalt in Augsburg oder Köln.
Es sollte also kein Problem sein.
...werde mir mal die Tarife der AXA und KRAVAG anschauen... :0)), danke!
Zitat:
Original geschrieben von CitroBabsi
...werde mir mal die Tarife der AXA und KRAVAG anschauen... :0)), danke!
Bei der AXA bekommt er im Tarif Mobil Komfort SF3, wenn Nutzer nicht gleich VN + Partner (also Kinder, Bruder, Sonstige), SF5 wenn Nutzer ausschließlich VN+ Partner. Allerdings muss hier das Erstfahrzeug schon bei AXA sein oder zukünftig zur AXA kommen und min. SF3 bzw. SF5 haben.
Beitrag ist zwar etwa älter, aber u. U. ist diese Information für andere Ratsuchende interessant. Warum keine Anmeldung als Zweitwohnsitz? Damit wäre die Problematik der Halterstellung lösbar, oder? Was die Einstufung des Zweitwagens angeht, wie bereits oben geschildert, geht es nach SF-Klassen und nicht nach Prozenten, gibt es sicherlich noch alternativen. Eine gute Übersicht über die möglichen Zweitwagen-Regelungen findet man hier:http://compare-kfz.de/.../ - Dabei fällt mit auch noch die Janitos ein, welche den Zweitwagen sogar bis auf SF 10 einstuft!