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Zweitwagen versichern
Hallo liebe Community,
ich habe selber erst seit drei Jahren ein Kfz und bin deshalb nicht so im Thema bezüglich Zweitwagenversicherung, und möchte auch beim ausfüllen eines Antrags keine falschen Angaben machen. Und da ich eine Online Versicherung habe, ist es schwierig mit der Kommunikation bzw. Beratung.
Die Situation ist folgende:
Meine Schwester fuhr seit Jahren ein Kfz was über ihren Mann lief. Nun haben sich beide getrennt und er hat die Versicherung gekündigt. Letztes Jahr hat sie sich ein eigenes Auto gekauft. Der Händler hat das mit der Kfz Versicherung dann alles geregelt. Ich kann nicht genau sagen wie das jetzt alles abgelaufen ist, jedenfalls hat sich meine Schwester dann vor zwei Monaten selbst eine Versicherung gesucht. Diese Versicherung hat meiner Schwester dann nach einen unverschuldeten Unfall gekündigt.
Meine Schwester hat mich nun gefragt, ob ich ihr Kfz bei meiner Versicherung als Zweitwagen versichern kann, da sie (durch die jahrelange Nutzung eines Kfz welches über ihren Ex lief) als fast "Fahranfänger" eingestuft wird, und somit die Beiträge in der jetzigen Situation kaum zu stemmen wären.
Nun würde ich gerne Wissen, welche Bedingungen/Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um das machen zu können. Und ob der Vertrag und der Jahresbeitrag (SF-Klasse) meines Kfz von eventuellen Unfällen des Kfz meiner Schwester in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Ich wäre dankbar für jegliche Hilfe, Tipps und Ausführungen, da meine Schwester mit den zwei Kindern auf ein Fahrzeug angewiesen ist.
Viel Grüße
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11 Antworten
Kann sich die Schwester nicht den SFR, welchen sie ja selber erfahren hat, von ihrem Ex übertragen lassen?
Ansonsten gilt bei Zweitwagenversicherung das, was in den AKB der jeweiligen Versicherung steht. Welche ist deine Versicherung? Dort einfach unter "Einstufung in Schadenfreiheitsrabattsystem" oder so ähnlich - meistens unter Punkt "I" der AKB beschrieben - nachlesen.
Vielen lieben Dank für die Tipps/Hinweise. Ich bin bei der Bavariadirekt, da diese als ich eine Versicherung suchte die günstigste war. Ich hatte zwar seit Jahrzehnten kein Auto, aber habe meinen Führerschein seit 1994. Deshalb wurde ich nicht als total "Fahranfänger" eingestuft.
Das mit der Übertragung vom Ex, wird schwierig/kompliziert sein, da es ein richtiger psycho Rosenkrieg ist der da abläuft, und meine Schwester warscheinlich keine Lust hat sich mit dem Ex auch noch darum zu streiten.
Ich schaue mir das mal bei meiner Versicherung an was in den AGBs steht.
Nochmals Danke für Deine Ausführung/Anregung.
Du wirst wahrscheinlich in SF3 sein, kannst deshalb auch bei einer anderen Versicherung eine Zweitwagenregelung in Anspruch nehmen und dort mit SF3 anfangen. Nächstes Jahr machst du einen VN-Wechsel und überträgst den SF deiner Schwester.
Solange die bei der Versicherung bleibt, behält sie auch die Jahre.
Wenn sie aber wechselt, kriegt sie die 3 Jahre nicht mit
Ich kenne jetzt nicht wieviel SF sich Deine Schwester über Ihren Ex "erfahren" hat.
Dennoch würde ich prüfen (lassen), wieviel und ob das nicht möglich ist. Kann ja auch später übertragen werden..
Sie hat doch sicher einen RA, der Sie dahingehend beraten kann..
Ich sag’s mal wertungsfrei:
Die Anwälte sind für das Thema nicht die richtigen Ansprechpartner.
Sofern es innerhalb einer Ehescheidung thematisiert wird, kann man Zustimmungsfragen zu SF-Übertragungen innerhalb der Hausratsverteilung friedlich klären. Aber wer denkt schon an sowas, wenn ....
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 10. September 2024 um 18:04:17 Uhr:
Ich kenne jetzt nicht wieviel SF sich Deine Schwester über Ihren Ex "erfahren" hat.
Dennoch würde ich prüfen (lassen), wieviel und ob das nicht möglich ist. Kann ja auch später übertragen werden..
Sie hat doch sicher einen RA, der Sie dahingehend beraten kann..
Bitte lies dir, vor solchen Anwaltsempfehlungen, die Vorgaben des Stickythreads durch.
Wir wollen hier nicht in jedem Thread die reflexartige Anwaltsempfehlung lesen.
Danke!
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Vielen lieben Dank Euch allen für die ganzen Tipps und Ausführungen.
Meine Schwester versucht jetzt mit ihrem Ex darüber zu reden, die erfahrenen Jahre irgendwie geltend zu machen. Und ich werde auch bei ihm anklopfen und ihm mal ins Gewissen reden, das er kooperativ sein soll ... wenigstens in diesem Fall.
Zu meiner anderen Frage bezüglich der Hochstufung. Wird die Versicherung meines PKWs bei Unfall des Zweitwagens hochgestuft? Ich habe dazu unterschiedliche Ausagen gehört und bin verunsichert, welche richtig ist.
Nein, dein Vertrag wird im Falle eines Unfalls deiner Schwester nicht hochgestuft.
Der Vertrag des Zweitwagens erarbeitet sich einen eigenen Schadensverlauf. Erst- und Zweitwagen bleiben im Schadensveraluf aber immer getrennt. Schäden des Zweitwagens schlagen also nicht auf die SF des Erstwagens durch.
Vielen Dank für die Info. Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende.