- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Zweitwagen Versicherung mit Sondereinstufung: SF wird nicht übernommen
Zweitwagen Versicherung mit Sondereinstufung: SF wird nicht übernommen
Hallo
Meine Vorversicherung meint nun den Beitrag für meinen Zweitwagen so zu erhöhen,
dass man eigentlich von einer „besonders teuren Sondereinstufung“ reden muss.
Da ich das Zweitfahrzeug 5 Jahre schadenfrei durch den Verkehr gesteuert habe,
dachte ich mir mit SF6 bei einer neuen Versicherung einzusteigen.
Nach Vertragsabschluss und Beitragserstattung machen die mir plötzlich eine neue Rechnung auf:
„…leider konnte ihr Vorversicherer die von Ihnen angegebene SF-Klasse nicht bestätigen“.
Zu deutsch: ich bin jetzt wieder bei SF2,
wodurch mich die Versicherung wieder wie einen Fahranfänger aussehen lässt.
Hab ich irgend eine Chance die unfallfreien „sondereingestuften“ Jahre anrechnen zu lassen,
oder bin ich nun 5 Jahre umsonst vorsichtig gefahren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Boernie986 schrieb am 4. November 2014 um 10:29:53 Uhr:
....
Ebenfalls hat es den Vorversicherer wegen der Sondereinstufung nicht interessiert, wie viele unfallfreie Jahre ich vorher hatte, eben wegen seiner Sondereinstufung.
.....
Mit eurer Hilfe wollte ich nun herausfinden ob es eine Möglichkeit gibt die Nachweiskette beim Versicherer nachträglich zu etablieren.
......
deshalb solltest du mal posten um was es sich für eine sondereinstufung handelt und was für geschäftsbedingen eventuell an dieser hängen. sonst bleibt es beim glaskugelschauen und rätseln
Ähnliche Themen
21 Antworten
Es gibt auf alle Fälle Versicherer, die diese Einstufung übernehmen, wenn man mit beiden Fahrzeugen zu ihnen wechselt.
Also auch mit dem Erstfahrzeug.
Du hast doch mit Sicherheit eine Rechnung für 2015 von der alten Versicherung bekommen. Das ist ausschlaggebend und richtig. Lass es dir doch mal von der alten Versicherung am Telefon erklären was das so soll.
Wo liegt denn hier eine Sondereinstufung vor, wenn du 5 Jahre den Zweitwagen schadensfrei gefahren hast, hat du ja 5 schadensfreie Jahre auf dem Zweitwagen.
Das Ganze ist unlogisch.
Grüße
Klaus
Ach ja.
Hab das nicht richtig gelesen.
Hier liegt wohl nur ein Fehler bei der automatischen SF Abfrage vor.
Wenn das Auto tatsächlich 5 Jahre schadenfrei gefahren wurde, dann sind auch SF5 da.
Mit dem Versicherer klären, warum die SF abfrage nicht klappt.
Na das wird wohl eine Sondereinstufung gewesen sein und der Versicherer bestätigt jetzt das GDV Rabattgrundjahr. Um eine sachdienliche Auskunft zu geben, brauchen wir noch andere Zahlen. Wann war Versicherungsbeginn mit welcher SFR? Und welche Einstufung wurde genutzt. Führerscheinregel oder Zweitwagenregel, oder erweiterte Zweitwagenregel eventuell auch Kinderregel. Fragen über Fragen. Da die Hauptfälligkeit meist der 1.1. ist, kann es bei Beginn im zweiten Halbjahr schon mal komisch werden.
LEjockel
Wenn er 5 Jahre schadenfrei gefahren ist, wie er schreibt, dann hat der jetzt auch mindestens SF 5.
Diese müssen dann auch bestätigt werden.
Wie ich schon geschrieben habe, vermute ich das Problem woanders.
Ein Telefonat vom TE mit dem Versicherer bringt Klarheit, woran es liegt.
Woher willst Du denn wissen ob jetzt die SF 5 vorliegt, wenn es eine Sondereinstufung war? Dann ist er vielleicht 5 Jahre schadenfrei gefahren, aber es heißt ja nicht das der alte Versicherer die SF 5 bestätigt.
Irgendwas passt da nicht... vielleicht ist ja die Freundin nicht schadenfrei mit dem Auto gefahren....
Zitat:
@lejockel schrieb am 3. November 2014 um 15:31:21 Uhr:
Woher willst Du denn wissen ob jetzt die SF 5 vorliegt, wenn es eine Sondereinstufung war? Dann ist er vielleicht 5 Jahre schadenfrei gefahren, aber es heißt ja nicht das der alte Versicherer die SF 5 bestätigt.
Und genau so isses!
Alle 5 Jahre waren eine Zweitwagen Sondereinstufung,
die von den Versicherungen quasi nicht „weitergetaktet“ wurden.
Nur frage ich mich, warum es diese Möglichkeit offensichtlich nicht gibt?
Ich kann belegen, dass ich mich 5 Jahre anständig im Verkehr benommen habe!
Und jetzt wird das nicht honoriert? Fange ich jetzt wieder von vorne an?
Wenn nach 5 schadenfreien Jahren jetzt SF 2 bestätigt wird, muss ein Schaden oder Fehler vorliegen oder er hat mit der Sondereinstufung " -SF2 " angefangen müssen.
Grüße
Klaus
Zitat:
@Boernie986 schrieb am 3. November 2014 um 16:40:12 Uhr:
Zitat:
@lejockel schrieb am 3. November 2014 um 15:31:21 Uhr:
Woher willst Du denn wissen ob jetzt die SF 5 vorliegt, wenn es eine Sondereinstufung war? Dann ist er vielleicht 5 Jahre schadenfrei gefahren, aber es heißt ja nicht das der alte Versicherer die SF 5 bestätigt.
Und genau so isses!
Alle 5 Jahre waren eine Zweitwagen Sondereinstufung,
die von den Versicherungen quasi nicht „weitergetaktet“ wurden.
Nur frage ich mich, warum es diese Möglichkeit offensichtlich nicht gibt?
Ich kann belegen, dass ich mich 5 Jahre anständig im Verkehr benommen habe!
Und jetzt wird das nicht honoriert? Fange ich jetzt wieder von vorne an?
Was für eine Versicherung ist dies denn, bei der man bei einer Sondereinstufung keine Jahre sammelt.
Man lernt ja nie aus.
Grüße
Klaus
Es gibt nichts was es nicht gibt. z. B. in der Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es Tarife mit und ohne SFR Zählung. Schlecht, wenn man die 20 Jahre Schadenfreiheit auf das neue Fahrzeug als Zweitwagen für den Sohn nehmen will - und dann gibt es sie gar nicht, weil man dummerweise beim falschen Versicherer war.
oder es ist so was http://schusterautomobile.de/.../neuwagen_versicherung.pdf
Grüße
Klaus
Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 3. November 2014 um 19:26:29 Uhr:
Es gibt nichts was es nicht gibt. z. B. in der Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es Tarife mit und ohne SFR Zählung. Schlecht, wenn man die 20 Jahre Schadenfreiheit auf das neue Fahrzeug als Zweitwagen für den Sohn nehmen will - und dann gibt es sie gar nicht, weil man dummerweise beim falschen Versicherer war.
das stimmt so in den meisten Tarifen nicht. Versicherer die keinen SFR für landwirtschaftliche Zugmaschinen bieten zählen im Hintergrund meist trotzdem die Jahre. Wechselt man dann von einem Anbieter mit dauerhaft 100 % Beitragssatz zu einem der einen SFR bietet, werden die Jahre bestätigt und angerechnet.
Die Geschichte mit SFR von Traktor auf Auto ist ein anderes Problem. Die meisten Gesellschaften übernehmen für PKW nunmal keinen SFR von einer landw. Zugmaschine. Ganz egal ob der SFR bei einem Unternehmen liegt dass immer 100% verlangt oder ob eine SFR Stufung erfolgt.
Und bezüglich dem Mazda Angebot, der SFR kann von der Kravag abgerufen werden.