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Zweitwagen - wie am besten versichern?

Themenstarteram 6. März 2014 um 21:36

Hallo, erst mal Asche auf mein Haupt, ich habe nichts gefunden was auf meinen "Fall" passt. Daher hier die konkrete Frage:

 

Ich bin Halter und Versicherungsnehmer eines Erstwagens mit SF18 bei Asstel.

 

Meine Frau fährt seit über 20 Jahren unser Familienauto und war die letzten 4 Jahre Halter eines PKW mit Ford-Flatrate bei der die Vollkasko-Versicherung inklusive war. Ford übernahm die Versicherungsprämie und meine Frau war sowohl Halterin als auch Versicherungsnehmerin. Eingestuft wurde Sie vor 4 Jahren pauschal in SFK0 (230%). Ohne Unfall wäre Sie da bei SF2 Leider wurde im letzten Jahr ein Kaskoschaden reguliert. Müsste also bei HP bei SF 1/2 und bei VK bei SF1 liegen.

 

Das Auto wurde verkauft und nun soll ein neuer Wagen gekauft werden. Ich suche aber hier den Rat der Profis wie der wagen am günstigsten versichert werden kann. Folgende Fragen:

 

  1. Zweitwagen will die Asstel mit SF2 einstufen. Würde ich auch machen, aber wann kann meine Frau auf ihren "eigenen Prozenten" fahren? Kann ich die irgendwann umschreiben? Möchte mir ja vielleicht irgendwann mal selbst einen "richtigen" Zweitwagen zulegen.
  2. Was ist, wenn meine Frau im Zweitwagentarif einen Unfall verursacht?
  3. Bringt die Ehegattenreglung etwas? SF1/2 wäre ja noch schlechter würde aber "eigenen" SF-Jahre für meine Frau generieren.

 

Kurzum, wie versichere ich den Wagen meiner Frau am günstigsten?

 

Übrigens: Sie hat den Führerschein seit 1988 und ist auch über 25. ;)

 

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gigamax

Hallo, erst mal Asche auf mein Haupt, ich habe nichts gefunden was auf meinen "Fall" passt. Daher hier die konkrete Frage:

 

Ich bin Halter und Versicherungsnehmer eines Erstwagens mit SF18 bei Asstel.

 

Meine Frau fährt seit über 20 Jahren unser Familienauto und war die letzten 4 Jahre Halter eines PKW mit Ford-Flatrate bei der die Vollkasko-Versicherung inklusive war. Ford übernahm die Versicherungsprämie und meine Frau war sowohl Halterin als auch Versicherungsnehmerin. Eingestuft wurde Sie vor 4 Jahren pauschal in SFK0 (230%). Ohne Unfall wäre Sie da bei SF2 Leider wurde im letzten Jahr ein Kaskoschaden reguliert. Müsste also bei HP bei SF 1/2 und bei VK bei SF1 liegen.

 

Das Auto wurde verkauft und nun soll ein neuer Wagen gekauft werden. Ich suche aber hier den Rat der Profis wie der wagen am günstigsten versichert werden kann. Folgende Fragen:

 

  1. Zweitwagen will die Asstel mit SF2 einstufen. Würde ich auch machen, aber wann kann meine Frau auf ihren "eigenen Prozenten" fahren? Kann ich die irgendwann umschreiben? Möchte mir ja vielleicht irgendwann mal selbst einen "richtigen" Zweitwagen zulegen.

Zweitwagen, SF2 ist eine Sondereinstufung unter Voraussetzung, dass nur Deine Frau und Du den Wagen nutzt.

Wenn der Versicherer einmal gewechselt werden soll, dann werden nur die schadenfreien Jahre an den Nachversicherer weitergegeben, nicht die Sondereinstufung.

Der SFR kann nach einiger Zeit umgeschrieben werden.

 

  1. Was ist, wenn meine Frau im Zweitwagentarif einen Unfall verursacht?

Dann erfolgt die ganz normale Rückstufung lt Tabelle in den Bedingungen.

 

  1. Bringt die Ehegattenreglung etwas? SF1/2 wäre ja noch schlechter würde aber "eigenen" SF-Jahre für meine Frau generieren.

SF1/2 bekommt Deine Frau, wenn das KFZ auf sie als VN und Halter angemeldet wird mit der sogenannten Führerscheinregelung.

 

Kurzum, wie versichere ich den Wagen meiner Frau am günstigsten?

Die günstige Einstufung wird wohl bei SF2 liegen mit den o.a. Nachteilen.

 

Übrigens: Sie hat den Führerschein seit 1988 und ist auch über 25. ;)

Zitat:

Meine Frau fährt seit über 20 Jahren unser Familienauto.....

War früher schon einmal ein Auto auf Deine Frau zugelassen oder war sie schon einmal Versicherungsnehmerin? Wenn ja, den alten Rabatt wieder aktivieren.

Wenn nein, beginnt sie bei Asstel - wie Du auch schreibst - mit SF2 (Auto auf sie zugelassen, sie Versicherungsnehmerin). Dann hat sie auch ihre eigenen Prozente. Siehe Asstel Bedingungen unter Punkt I.2.2.2.

Sondereinstufung wird bei Versichererwechsel nicht weiter gegeben.

 

@Corsadiesel

Zitat:

Zweitwagen, SF2 ist eine Sondereinstufung unter Voraussetzung, dass nur Deine Frau und Du den Wagen nutzt.

Mumpitz, wo steht das? Nicht in den Bedingungen der Asstel.

Zweitwageneinstufung SF2, wenn nur du und die Ehefrau (gewisses Alter vorausgesetzt) fahren findest du an jeder Ecke. Teilweise auch wenn das Erstfahrzeug bei der Asstel bleibt. Es gibt aber auch Gesellschaften bei denen du SF3, SF4, SF10 oder sogar bis zu SF18 bekommst wenn nur Ihr beide als Fahrer eingetragen seit und du zur nächsten Hauptfälligkeit auch deinen Erstwagen bringst.

Bei vielen Gesellschaften geht die Zweitwageneinstufung auch auf den Ehegatten. Problem wäre gegebenenfalls nur die anzugebende Vorversicherung bei Ford. Hierzu wurde schon ausreichend hier im Forum diskutiert. Auf deinen Namen selbst sehe ich aber keine Probleme.

Aber Vorsicht, nicht immer sind hohe schadenfreie Jahre auch eine Garantie für eine günstige Prämie. Außerdem müssen die Bedingungen stimmen, und der Versicherer den Service bieten den du willst. Einige möchten "zuhause besucht" werden und den Stift geführt bekommen, andere machen alles gerne im I-Net.

Bei einem Versichererwechsel werden die jetzt per Zweitwageneinstufung "geschenkten Jahre" nicht mit bestätigt sondern nur die tatsächlich gefahrenen Jahre. Dies schränkt die Wechselmöglichkeit ein. Manche Versicherer übernehmen aber ganz oder zumindest teilweise eine Zweitwageneinstufung vom Vorversicherer. Bei einer Übertragung auf die Ehefrau ist mir aber kein Versicherer bekannt der eine Zweitwagenregelung anrechnet. Hier zählen nur "echte" Jahre.

Die Schadenrückstufung erfolgt laut der Rückstufungstabelle aus der SF Klasse die man mit der Zweitwageneinstufung hat, also keine Besonderheiten...

Themenstarteram 7. März 2014 um 10:08

Danke schon mal für die Antworten! :)

 

Jetzt tritt ein ganz neuer Aspekt und damit eine neue Chance ein. Somit kann sich meine Frau eigene SF "erfahren".

 

Die Vorversicherung innerhalb der Ford-Flatrate ist bei der Nürnberger Versicherung, die ich heute angerufen habe.

 

Dort wurde mir gesagt, dass für meine Frau folgende SFK nach dem Schaden zugrunde gelegt werden: Haftpflicht SF3 und in der Vollkasko SF1. Der Mitarbeiter sagte mir, dass ich genau diese SFK bei einer andeen Versicherung angeben kann und damit einen realistische Prämie errechnen könnte. Einen Schaden müsste ich dann nicht angeben, da dieser ja bereits in der Rückstufung in der Vollkasko (SF3 -> SF1) eingepreist wäre.

 

Nun habe ich 2 Möglichkeiten bei der Versicherung die SFK anzugeben:

  1. HP=SF3 / VK=SF1 / 0 Schaden
  2. HP=SF3 / VK=SF3 / 1 Schaden

 

Die Prämien hierfür unterscheiden sich kaum.

 

Nun sagte mir aber der Mitarbeiter der Asstel, das bei deren Versicherung bei einem Schaden von SF3 auf SF1/2 herabgestuft würde. Weiterhin müsste ich zudem auch noch den Schaden angeben.

 

Nach seiner Aussage würde der beitrag also auf dieser Basis berechnet:

  1. HP=SF3 / VK=SF1/2 / 1 Schaden

 

Dies führt allerdings zu einer erheblich höheren Prämie. Auf die Rückfrage, dass doch der regulieret Schaden schon in SF1 berücksichtigt wurde und ich mit SF1/2 und 1 Schaden doppelt abgestraft werde, war für Ihn Tatsache und erklärte mir, dass es sich bei der Schadensmeldung zudem um ein "weiches" kriterium handelt. Übrigens muss ich nach 24 M;onaten den schaden schon nicht mehr angeben. Also irgendwie unlogisch.

 

Wie wird meine Frau denn nun eingruppiert und was fragt der neue Versicherer bei der aleten Gesellschaft ab? Die Nürnberger meldet aktuell HP und VK in SF3. In 2014 meldet sie dann den Schaden aus nach der er erst in 2014 reguliert wird.

 

Was muss ich in einem neuen Antrag angeben und welch Schadensfreiheitsklassen werden berechnet?

Hallo, wenn das Auto schon 2013 abgemeldet wurde, wird dies wohl stimmen.

Wenn das Auto erst 2014 abgemeldet wurde, ist der Vertrag in HV SF 3 und VK SF1, sofern nicht auch ein Haftpflichtschaden vorlag.

Kannst dir ja auch eine andere Versicherung suchen, wo nur von SF3 in SF1 zurückgestuft wird.

Oder willst du ein Basis-Tarif, da sind die Rückstufungen stärker?

Grüße

Klaus

Themenstarteram 7. März 2014 um 10:59

Das Auto wird erst Ende April 2014 abgemeldet /verkauft. Der Schaden wurde im September 2013 gemeldet und im März 2014 reguliert.

Was meldet die alte Versicherung? Was muss ich nun angeben: HP=SF3 / VK=SF1 / 0 Schaden oder HP=SF3 / VK=SF3 / 1 Schaden?

Hallo, die Versicherung meldet das, was als letztes Eingestuft war.

Also SF3 Haftpflicht und SF1 VK, wenn die Rückstufung schon in dieses Jahr erfolgt ist.

Bei einem Ablauf der Versicherung zum 31.12. wäre dies so.

Wenn der Ablauf der Versicherung unterjährig in der Zukunft liegt, wird meiner Meinung nach, der Schaden mit gemeldet.

Man müßte halt wissen, wann der Ablauf der Versicherung ist

 

Grüße

Klaus

Themenstarteram 7. März 2014 um 13:26

Sorry jetzt bin ich genau so schlau wie vorher.

Jetzt hat sie: HP=SF3 / VK=SF3. Der Schaden ist nicht reguliert und wird sicher nicht gleich gemeldet. Dürfte erst später gemeldet werden.

Was wir denn nun in dieser Konstellation beim neuen Versicherer policiert? Habe meine Frage unten eigentlich relativ genau formuliert.

Also, in den mir bekannten AKB der Nürnberger ist der SFR immer auf das Kalenderjahr abgestellt.

Du hattest einen Schaden in 2013, dann wird auch zum 01.01. zurückgestuft, auch wenn sich dies gegebenenfalls durch eine abweichende Fälligkeit erst später auswirkt.

Wann der Schaden reguliert wird ist völlig egal. Es gibt Schäden (Personenschäden) die befinden sich seit 10 Jahren in der Regulierung.

Die Rückstufung erfolgt daher nach der Tabelle der Nürnberger, der neue Versicherer nimmt keine weitere Rückstufung vor.

So ist zumindest mein Kenntnisstand, habe aber auch nicht so häufig die Nürnberger am Tisch; glaube aber auch nicht dass sich da was geändert hat.

Themenstarteram 7. März 2014 um 15:57

So, scheint wohl eine Lücke im System zu sein.

Habe noch einmal die Nürnberger angerufen. Der Vertrag ist schon gestuft also SF3 ->SF1. Mir wurde geraten bei einer neuen Prämienberechnung entweder SF3 + 1 VK-Schaden oder SF1 + 0 VK-Schaden anzugeben. Beides ist eigentlich falsch. Wenn ich den Schaden verschweige, habe ich zwar die richtige Einstufung aber habe falsche Angaben zum Schaden gemacht. Alles verzwickt.

Original geschrieben von Gigamax

Sorry jetzt bin ich genau so schlau wie vorher.

Jetzt hat sie: HP=SF3 / VK=SF3. Der Schaden ist nicht reguliert und wird sicher nicht gleich gemeldet. Dürfte erst später gemeldet werden.

Was wir denn nun in dieser Konstellation beim neuen Versicherer policiert? Habe meine Frage unten

eigentlich relativ genau formuliert.

xx

Ist der Schaden jetzt gemeldet oder nicht, wir reden hier scheinbar aneinander vorbei.

Wann ist der Schaden überhaupt passiert.

Wenn der Schaden dieses Jahr passiert ist, wird erst nächstes Jahr zurückgestuft.

Die Versicherung meldet dann dieses Jahr SF3 und 1 Schaden weiter.

Ansonsten würde ich mir eine andere Versicherung suchen, die nur in SF1 zurückstuft.

Oder du versichert das Auto auf deinen Namen und sucht eine Vers wo du mit SF 4 anfangen kannst,

dazu muss aber in der Regel der Erstvertrag auch hin. (zum 01.01.2015)

Grüße

Klaus

 

Themenstarteram 7. März 2014 um 16:32

Schwer zu begreifen. Ich versuchs mal.

Von der Nürnberger wird 2014 nur gemeldet: SF1. Beim neuen Versicher (Asstel) muss ich aber angeben SF1 + 1 Schaden.

Logisch und nicht gelogen wäre die Angabe: SF3 + 1 Schaden. Dann erfolgt die Abfrage der alten Versicherung und dort würde man melden SF1.

Die Prämie ist aber ohne Angabe des Schadens oder SF3 + 1 Schaden bedeutend niedriger. werde ich da bei Asstel nicht doppelt "bestraft".

Wie lange wird ein Schaden an die zukünftige Versicherung weitergemeldet? Wird ein Unfall überhaupt gemeldet oder nur die SF?

Noch eine Frage: Ich muss ja nur den Schaden aus den letzten 24 Monaten angeben. Kann ich im Okt./Nov. dort anrufen und um ein neue Vertragsangebot bitten? Dann mit Wegfall des Schadens 2015 sind ja 2 Jahre um.

Macht es Sinn ein Jahr das Auto als Zweitwagen anzumelden und erst nächstes Jahr ohne Schaden auif meine Frau umzumelden? Melden die Versicherer nur das Jahr des Unfalls (2013) oder den genauen Termin (Sept. 2013)?

Zitat:

Original geschrieben von Gigamax

Schwer zu begreifen. Ich versuchs mal.

 

Von der Nürnberger wird 2014 nur gemeldet: SF1. Beim neuen Versicher (Asstel) muss ich aber angeben SF1 + 1 Schaden.

 

Logisch und nicht gelogen wäre die Angabe: SF3 + 1 Schaden. Dann erfolgt die Abfrage der alten Versicherung und dort würde man melden SF1.

 

Die Prämie ist aber ohne Angabe des Schadens oder SF3 + 1 Schaden bedeutend niedriger. werde ich da bei Asstel nicht doppelt "bestraft".

 

Wie lange wird ein Schaden an die zukünftige Versicherung weitergemeldet?

Wird ein Unfall überhaupt gemeldet oder nur die SF?

 

Wenn der Vorversicherer Kenntnis von dem Schaden hatte, wird das Rabattgrundjahr + 1 Schaden gemeldet.

Ich gebe es auf, da blick ich nicht mehr durch.

 

Grüße

Klaus

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