Zylinderkopf NEU Audi 70 % Kulanz ?
Hallo hab heute mein Schätzchen beim Audi geholt mit der Diagnose das der Zylinderkopf im a.... ist. Dies wurde festgestellt als ich ihn wegen Kaltstartprobleme "reklamieren" wollte. Nichtsahnend denke ich noch dass ich Garantie auf mein Fahrzeug habe und schwups da sagt er mir dass diese ab Auslieferungsdatum gilt und nicht ab EZ. D.h Auslieferungsdatum am 08.2004 und EZ 05.2005. Nu sagt er mir das ich mich beruhigen könne das würde mich bei 70 % Kulanz "nur" etwa 1000 € kosten. Wäre da jetzt noch kühlmittelverlust dann würde Audi komplett übernehmen. Was für ein Schwachsinn ist das ? Es kann doch wohl nicht sein das der Zylinderkopf nach 65000 km hinne ist ?
Plz helft mir wer hatte auch schon das Kaltstartproblem und wie wurde es behoben ?
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20 Antworten
Das ist normal beim 2.0TDI 16V
Zitat:
Original geschrieben von A3-Stefan
Das ist normal beim 2.0TDI 16V
na ich kauf mir doch kein Auto für 30000 € um dann nachher noch nen neuen Zylinderkopf zu bezahlen was soll denn da normal sein...!
Es ist ein bekanntes Problem. Und da du keine Garantie hast, kannst du nicht erwarten das Audi freiwillig alle Kosten übernimmt.
Gruß
PowerMike
Wie kommt das eigentlich bei Dir, dass zwischen Auslieferung und EZ fast ein 3/4-Jahr liegt? Hat der so lange beim Händler gestanden? Wenn er ihn Dir dann als Neuwagen verkauft hat, dann könntest Du u.U. doch ne Garantiereparatur einfordern.
Hi...
ich würde mich MDN anschließen.
Klär uns mal diesbezüglich auf!
Denn für dich als Kunden kann ja wohl nur die Garantie ab KAUFDATUM gelten. So sehe ich das. Meiner wurde auch 2 Wochen vor EZ zugelassen und ich habe die Garantie ab EZ...
Gabs da nicht irgendeine Klausel, dass die EZ nur so und so lang seit der Produktion her sein darf, damit die Garantie auch erst aber dieser gilt?
Beste Grüße, X
Zitat:
Original geschrieben von {OR}x-cite
Hi...
ich würde mich MDN anschließen.
Klär uns mal diesbezüglich auf!
Denn für dich als Kunden kann ja wohl nur die Garantie ab KAUFDATUM gelten. So sehe ich das. Meiner wurde auch 2 Wochen vor EZ zugelassen und ich habe die Garantie ab EZ...
Gabs da nicht irgendeine Klausel, dass die EZ nur so und so lang seit der Produktion her sein darf, damit die Garantie auch erst aber dieser gilt?
Beste Grüße, X
Entscheidend wäre, ob er als Neuwagen verkauft wurde. Ob ein Fahrzeug, dass beim ein 3/4-Jahr auf Halde stand noch als Neuwagen verkauft werden darf, müsste man dann mal mit nem Rechtsfachmann klären.
die garantie beginnt soweit ich weiß nach der übergabeinspektion... müsste also im inspektionsheft vermerkt sein. denn wie sollst du etwas bemängeln (wofür die garantiezeit ja da ist) wenn noch keiner über den wagen verfügt???
Warum das Fahrzeug so lange beim Händler stand kann ich nicht sagen. Mir hat aber ein guter Bekannter gesagt das die Garantie ab dem Zeitpunkt anfäng, ab das Fahrzeug bei Audi als ausgeliefert gillt und das ist 08.2004 passiert. Das Fahrzeug wurde als Neu verkauft. Und ein Neuwagen ist auch immer noch ein Neuwagen wenn das Auto auch 1 jahr beim Händler steht. Erst nach einem Jahr muss er es als Gebrauchtwagen melden.
Was mich nur aufregt dass es auch mit Sicherheit bei Leuten wärend der Garantiezeit passiert ist.
schau mal ins inspektionsheft, da stehts drin! (datum der übergabeinspektion)
Ist doch egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen. Wenn du den Wagen bei einem Händler gekauft hast hast du in der Regel 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung (Sachmängelhaftung) seitens des Autohauses. Also selbst wenn keine Neuwagengarantie mehr besteht ist es Sache des Händlers den Schaden ohne Kostenbeteiligung des Kunden zu beheben. Es handelt sich ja hierbei um kein Verschleißteil.
Bitte noch die Garantiebedingungen des Kaufvertrages prüfen! Denn hier kann die Sachmängelhaftung auf 1 Jahr verkürzt werden. Ich bin jedoch der Meinung daß du gute Chancen hast dagegen vorzugehen wenn du beim Kauf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest.
Grüsse,
Andi
ich habe glück gehabt, meiner ist schon über 3 jahre und im november hat Audi auf Kulanz den Zylinderkopf getauscht, kommt wohl auch auf die Werkstatt drauf an wie die argumentiert!
Wenn ich einen Wagen als Neuwagen kaufe, dann erwarte ich 2 Jahre Garantie.
Der rest ist mir egal.
Somit Audi aufs Dach steigen oder dem Händler wo du es gekauft hast.
Ich kenne Garantiebeginn aber auch nur ab Erstzulassung.
Würde mich auch nicht mit 70% abspeisen lassen,da der defekte Zylinderkopf ja ein typischer Fehler des Motors ist.
Zitat:
Original geschrieben von Ingolf12
Ich kenne Garantiebeginn aber auch nur ab Erstzulassung.
Die Garantie beginnt ab dem Tag der Übergabeinspektion (Seite 3 im Serviceheft).
Ansonsten kann man ja sein Auto mit roten Nummernschildern fahren und die Garantie erst nach einem Weiterverkauf beginnen lassen.
Gruß
PowerMike
Zitat:
Original geschrieben von jardy
Wenn du den Wagen bei einem Händler gekauft hast hast du in der Regel 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung (Sachmängelhaftung) seitens des Autohauses. Also selbst wenn keine Neuwagengarantie mehr besteht ist es Sache des Händlers den Schaden ohne Kostenbeteiligung des Kunden zu beheben.
Soweit schon richtig, wenn die liebe Beweistlastumkehr nach Monat 6 im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht wäre. Soll heißen das der Käufer nun nachweisen müsste (ab Monat 6 + 1 Tag) das der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorlag !
In dem Fall sich auf die gestzliche Gewährleistung zu beziehen wäre wohl der schlechteste Tip
Garantie = Eine freiwillge Leistung eines Herstellers ohne gestzlichen Anspruch (außer Bestandteil des KV), hier bestimmt der Hersteller die Konditionen und entscheidet ab wann die Garantie zu laufen beginnt !
Gewährleistung = Gesetzlicher Anspruch
Freundlich aber bestimmt mit dem Hinweis das es sehr oft beim 2.0TDI zu diesem Defekt kommt die Audi Kundenbetreuung kontaktieren und drauf hinweisen das man mit der 70% Regelung sowas von überhaupt nicht einverstanden ist !
Viele Grüße
g-j