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Zylinderkopfdichtung bei Gebrauchtmotor kaputt

Themenstarteram 23. März 2015 um 13:30

Hallo.

Ich bin neu hier, also bitte ich um Verzeichung sollte ich mit meinem Anliegen hier falsch sein.

Ich habe im November, nach einem Motorschaden, einen Gebrauchtmotor in meinen Alfa 156 einbauen lassen.

Jetzt nach vier Monaten Fahrt, hat sich die Zylinderkopfdichtung verabschiedet und die selbige Werkstatt meint das der Motor so viel schaden genommen das es sich nicht reparieren lässt.

Meine Frage ist nun, fällt dies unter die Gewährleistung des damals eingebauten Motors oder bleibe in nun auf den Kosten und dem Schrotthaufen sitzen?

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16 Antworten

Wer hat denn den Gebrauchtmotor besorgt? Waren die KM Leistungen erwahnt?

Rudiger

Themenstarteram 23. März 2015 um 14:15

Der Motor stammt von der Werkstatt selber, diese hat ebenfalls ein großes Gebrauchtteillager.

Die KM-Zahl ist leider nicht bekannt.

Die Frage ist nicht leicht zu beantworten... Wenn da in den AGB irgendwo steht "für gebrauchte Teile können wir leider keine Haftung..." oder "gebrauchtteile sind vom Umtausch ausgeschlossen" dann dürfte das Dein problem sein. Und mal ehrlich- ich vermute, das das so ist... Du mußt Dir also die AGB und das kleingedruckte genau ansehen. Aber ich kenne keine Werkstatt, die nicht so eine Ausschlussklausel in den AGB's hat.

Uber prufe deine .rechnung.

Preis vom motor, history vom motor, .500.-- euro, Dann weisst du das der nur material wert hatte. Ist es mehr, dann gehts weiter.

Rudiger

Zitat:

@Mandrivaner schrieb am 23. März 2015 um 21:54:34 Uhr:

... Wenn da in den AGB irgendwo steht "für gebrauchte Teile können wir leider keine Haftung..."

Wäre sowas im Ersatzteilebereich zulässig (bei Gebrauchtwagen geht es ja sicher nicht)?

Was hat die Kopfdichtung denn für irreparable Schäden angerichtet?

Gruß Metalhead

Wenn die Werkstatt des Öfteren Gebrauchtteile mit unbekannter km-Leistung einbauen sollte und darauf auch noch Garantie oder Gewährleistung gibt, kann sie eigentlich gleich einen Insolvenzantrag stellen.

Wenn ich mir einen gebrauchten Motor einbauen lasse, muss ich auch mit dem Risiko leben, den so ein Motor mit unbekannter Vorgeschichte mit sich bringt. Bei verbünftiger Kalkulation kann das Risiko keine Werkstatt auf sich nehmen.

mfg

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 24. März 2015 um 09:02:16 Uhr:

Wenn die Werkstatt des Öfteren Gebrauchtteile mit unbekannter km-Leistung einbauen sollte und darauf auch noch Garantie oder Gewährleistung gibt, kann sie eigentlich gleich einen Insolvenzantrag stellen.

Die Frage wäre ob eine seriöse Werkstatt das überhaupt machen sollte (mit unbekannter km-Leistung, das muß ich doch mitgeteilt bekommen, bzw. ich weiß aus welchem Auto der ausgebaut wurde).

Gruß Metalhead

Das ist jetzt sicher ein wenig "off Topic" (also nicht unmittelbar zum Thema gehörend) vor Jahren war ich mal arbeitslos und brauchte für meinen Citroen AX LiMa und Batterie- ich zu meiner Citroen Vertragshändler/Werkstatt. Für 50 Eu durfte ich mir dann aus einem Schrott- AX Lima + Batterie ausbauen und meinen Schrott da wieder rein. (der AX sollte wohl nach Osten-> Polen/ Russland) Vorher hab ich einen Zettel unterschrieben-Alles MEIN Risiko.

Für mich war das damals OK und mal ehrlich: wenn Du ein Auto brauchst um überhaupt Geld verdienen zu können, bist du froh, das es Werkstätten gibt, die sowas machen.

Da war es mir auch echt egal wo das Teil herkam. Allerdings hätte ich mich das mit einem kompletten Motor nicht getraut, dann lieber eine "Übergangsrostlaube" für 500€ mit 2 Jahren Tüv.

Was schon weiter oben gefragt wurde, was ist kaputt, daß man es nicht wieder richten könnte?

Wie wurde der Motor gefahren?

Wurde gutes Motoröl eingefüllt?

Wurde das Kühlsystem richtig entlüftet um Luftblasen im Motor zu verhindern?

War ausreichend Frostschutzmittel im Kühlsystem?

usw...

Man sieht, es gibt viele Möglichkeiten seinen Motor in die ewigen Jagdgründe zu schicken.

am 25. März 2015 um 21:18

Moin,

bei einem Verkauf gebrauchter Güter von einem Unternehmer an Privat kann die gesetzliche Gewährleistung nach BGB nicht ausgeschlossen werden.

Da Gesetz läßt allenfalls eine Verkürzung auf ein Jahr zu. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer nachweisen, daß der Mangel nicht schon beim Verkauf vorhanden war, danach gilt die Beweislastumkehr.

Ich würde unter Hinweis auf diesen Umstand zuerst noch einmal mit der Werkstatt sprechen. Stellt die sich stur, ist die Hinzuziehung eines Anwalts angeraten.

Gruß Frank

Zitat:

@Weizenkeim schrieb am 25. März 2015 um 22:18:31 Uhr:

bei einem Verkauf gebrauchter Güter von einem Unternehmer an Privat kann die gesetzliche Gewährleistung nach BGB nicht ausgeschlossen werden.

Danke, so kenne ich das auch.

Gruß Metalhead

Die Werkstatt muss natürlich auch bei gebrauchten Teilen eine Gewährleistung geben, zumindest wenn das Teil durch Werkstatt besorgt wurde. Hat der Kunde das Ersatzteil mitgebracht, muss dieser sich darum kümmern, z.B. wenn er sich einen Motor vom Autoverwerter kauft und bei einer Werkstatt einbauen läßt.

Warum wird die Zylinderkopfdichtung nicht gewechselt?

Zitat:

@Weizenkeim schrieb am 25. März 2015 um 22:18:31 Uhr:

Moin,

bei einem Verkauf gebrauchter Güter von einem Unternehmer an Privat kann die gesetzliche Gewährleistung nach BGB nicht ausgeschlossen werden.

Da Gesetz läßt allenfalls eine Verkürzung auf ein Jahr zu. In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer nachweisen, daß der Mangel nicht schon beim Verkauf vorhanden war, danach gilt die Beweislastumkehr.

Ich würde unter Hinweis auf diesen Umstand zuerst noch einmal mit der Werkstatt sprechen. Stellt die sich stur, ist die Hinzuziehung eines Anwalts angeraten.

Gruß Frank

...... und dazu sagt die Rechtssprechung mittlerweile erweiternd, dass Garantiefristen an Alter und Zustand der Ware anzupassen sind. Das heißt, dass für ein Gebrauchtteil, das noch eine durchschnittlich zu erwartende Restfunktionsdauer von noch mehreren Jahren hat, eine Garantie, wie oben beschrieben einzuräumen ist. Bei Schrott jedoch wird die "Garantie" seitens der Gerichte an Alter und Abnutzung des Kaufgegenstandes, auch wenn gewerblich an Endverbraucher verhökert, angepasst. Und bei Schrott, also einem alten Motor oder Getriebe mit unbekannter Laufleistung oder z. B. bei einem 20 Jahre alten Auto mit 200.000 auf dem Tacho, sprechen die Gerichte mittlerweile dem Kläger so gut wie keine Garantieforderungen mehr zu, jedenfalls nicht nachträglich nach Monaten der Nutzung bzw. Handwerkerleistung. Meiner Meinung nach berechtigt, da Kfz-Händler sonst den Laden zumachen könnten bzw. es irgendwann aufgrund des Regress-Risikos keine Gebrauchtwagen unter 3.000,- Euro mehr geben könnte.

Eine Lösung wäre evtl., wenn sich der TE mit der Kfz-Schiedsstelle bei der Handwerkskammer in Verbindung setzt. Dort wird man ihm und der Werkstatt Einigungsvorschläge zu unterbreiten versuchen.

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