Ab dem 1. November sind Musterfeststellungsklagen in Deutschland möglich. Unter den ersten Beklagten befindet sich die Volkswagen AG. Es klagen die Verbraucherzentralen.
Berlin - Einen Tag vor der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal geben sich die Verbraucherzentralen kämpferisch. "Der 1. November 2018 wird Volkswagen als der Tag in Erinnerung bleiben, an dem auf die Samthandschuhe der Politik die Boxhandschuhe der Verbraucherschützer folgten", sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Am Donnerstag will der Verband stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer gegen Volkswagen vor Gericht ziehen und Schadenersatz erstreiten. Fast 40.000 Verbraucher hätten sich für die Klage interessiert, sagte Müller. Auch wenn sich am Ende nicht alle wirklich anschlössen, sei die Zahl doch "erfreulich groß". Die Anwälte des Verbands rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer in das offizielle Register eintragen, das nach Einreichung der Klage beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird. Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu, es tritt zum 1. November in Kraft. Die Klage soll Verbrauchern helfen, bei Prozessen gegen Unternehmen leichter zu ihrem Recht zu kommen. "Wir blicken mit Respekt zum Gericht nach Braunschweig und mit Optimismus und Kampfeswillen zum Verursacher des Skandals nach Wolfsburg", sagte Müller. Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Wenn sie nicht selbst vor Gericht gezogen sind, können sich ihre Besitzer der Musterfeststellungsklage anschließen.
Quelle: dpa |