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DUH sieht Abgasbetrug bei einem Modell des Opel Insignia - "Deutsche Umwelthilfe" reicht Klage gegen Kraftfahrtbundesamt ein

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Opel war wie VW in eigenen Tests der DUH mit zu hohen Abgaswerten aufgefallen. Das Unternehmen bestritt aber, die Motorensoftware illegal manipuliert zu haben. Das KBA äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Thema.

Schleswig - Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen des Abgasskandals bei Dieselfahrzeugen Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingereicht. Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wolle die Organisation die Flensburger Behörde dazu verpflichten, die Typzulassung für ein Modell des Opel Insignia zurückzunehmen, teilte ein Gerichtssprecher mit. (Aktenzeichen.: 6 A 267/16)

Abschalteinrichtungen nur Motorschutz?

Mit der Klage könnte nun erstmals ein deutsches Gericht über die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselautos entscheiden. Der Hessische Rundfunk hatte in diesem Fall zuerst berichtet. Ein Urteil hierzu wäre ein Signal für bundesweit Millionen Autobesitzer. Experten machen die Abschaltungen dafür verantwortlich, dass viele Wagen auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Auf der Straße würden demnach aber viel mehr Schadstoffe ausgestoßen werden. Sollten sie verboten sein, müsste der jeweilige Hersteller nachbessern. Andernfalls droht der Entzug der Typzulassung. Opel hatte die Behauptungen der Umwelthilfe im Falle des 1.6 CDTi-Zafiras dementiert.

Gutachten widerspricht Bundesverkehrministerium

Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch stützt sich unter anderem auf ein neues Gutachten über Abschalteinrichtungen für den VW-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags, das der dpa vorliegt. Darin widerspricht der Darmstädter Umweltjurist Martin Führ dem Bundesverkehrsministerium, wonach Abschaltungen aus Gründen des Motorschutzes unter bestimmten Umständen bislang legal sein können. Führ schreibt: Der "flächendeckende Einsatz von Abschalteinrichtungen spricht dafür, dass hier eine fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts stattgefunden hat". Das Ministerium war zunächst nicht auf eine Stellungnahme zu erreichen.

"Beide - Antragsteller und KBA - handeln unter Verstoß gegen rechtliche Anforderungen", heißt es in Führs Stellungnahme weiter. Eine dennoch erteilte Typgenehmigung für ein Auto mit Abschalteinrichtung "ist von Anfang an rechtswidrig". Führ empfiehlt neben der Untersuchung von Einzelfällen wie sie das Schleswiger Gericht vornehmen könnte auch strafrechtliche Prüfungen auf Verstöße gegen Umweltstrafrecht.

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