Bei stockendem Verkehr schiebt sich so mancher Biker zwischen den Autos hindurch. Doch das ist verboten und wird mit unerlaubtem Rechtsüberholen gleichgesetzt.
Frankfurt/Main - Es ist verlockend: Staut sich der Verkehr auf der Autobahn, winden sich Motorradfahrer einfach zwischen der Blechlawine durch. Doch auf mehrspurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften kann das Durchschlängeln als unerlaubtes Rechtsüberholen gewertet werden. Nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) müssen Motorradfahrer mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen, wenn sie beim Überholen jemanden behindern oder gefährden. Auf der linken Spur dürfen Motorradfahrer theoretisch überholen. Doch auch hier verstoßen Motorradfahrer unter Umständen gegen das Gesetz: Erlaubt ist das Überholen nur, wenn sie mindestens einen Meter Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern einhalten. Ansonsten droht ihnen ein Bußgeld von 30 Euro. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |