Der Bundesrat hat einen Antrag von Berlin, Brandenburg und Hessen angenommen. Darin wird die Regierung aufgefordert, Hardware-Nachrüstungen an Dieselmotoren zu ermöglichen.
Berlin - Die Bundesländer fordern in der Diskussion um Fahrverbote Hardware-Nachrüstungen von Dieselautos. Die Bundesregierung solle dafür Sorge tragen, "dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind", heißt es in einem Antrag der Länder Hessen, Berlin und Brandenburg, den der Bundesrat am Freitag in Berlin annahm. Die hessische Ministerin für Bundesangelegenheiten, Lucia Puttrich (CDU), sagte in der Länderkammer: "Wir wollen Fahrverbote verhindern." Das sei das oberste Ziel. Die technische Nachrüstung sei das beste Mittel dafür. Die Autoindustrie müsse in die Pflicht genommen werden. Der hessische Landtag stehe hinter dem Antrag. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber vor allem die in ihrer Gesundheit gefährdeten Menschen erwarten, dass wir sie nicht im Stich lassen." Nur mit Nachrüstungen könne zudem verloren gegangenes Vertrauen in den Industriestandort Deutschland zurückgewonnen werden. Die Bundesregierung müsse die Voraussetzungen schaffen, damit für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Nachrüstung der Abgasreinigung am Motor erfolgen kann, heißt es dem Beschluss der Länderkammer. In mehreren Städten drohen nach Gerichtsurteilen Fahrverbote für ältere Diesel, darunter Frankfurt am Main und Berlin. In Hamburg sind bereits Straßenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen gesperrt, um dort die Stickoxid-Belastung zu senken. In Hessen wird am 28. Oktober ein neuer Landtag gewählt, Fahrverbote für Diesel sind ein wichtiges Thema im Wahlkampf. Den Antrag hatte Hessen eingereicht, bevor die Regierungskoalition in Berlin im Streit um Nachrüstungen einen Kompromiss gefunden hatte. Allerdings sind nach wie vor viele Fragen offen. Der Bund bereitet die rechtlichen Voraussetzungen für Nachrüstungen vor. Wann die Systeme bereitstehen und wer die Kosten trägt, ist offen.
Quelle: dpa |