Aus einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit resultiert bei einem Unfall nicht automatisch eine erhöhte Betriebsgefahr. Das entschied das OLG Hamm.
Hamm - Autofahrer dürfen auf Autobahnen durchaus schneller als "Richtgeschwindigkeit 130" fahren, ohne bei einem Unfall mithaften zu müssen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Auffahrunfalls entschieden. Ein 30-Jähriger war auf der A31 bei Bottrop auf einen Wagen aufgefahren, der ohne erkennbaren Grund und ohne Blinkzeichen auf die linke Spur gewechselt war. Der 30-Jährige, der mit Tempo 150 unterwegs war, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der 7. Senat bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen und wies die Berufungsklage des 45 Jahre alten Unfallverursachers zurück. Der Mann hatte vom Unfallgegner wegen der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit und einer daraus resultierenden "erhöhten Betriebsgefahr" eine Beteiligung von 25 Prozent an den Kosten von knapp 8.000 Euro verlangt, die an seinem Wagen entstanden waren. In ihrem Beschluss vom 8. Februar folgten die Richter dieser Argumentation nicht. Die Betriebsgefahr durch die höhere Geschwindigkeit falle aufgrund des erheblichen Verschuldens des 45-Jährigen nicht mehr ins Gewicht. Aus der maßvollen Überschreitung um 20 Stundenkilometer habe sich keine Gefahrensituation für den Vorausfahrenden ergeben, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Quelle: dpa |