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Urteil: Aachen muss Diesel-Fahrverbot vorbereiten - "Sie hatten schon Jahre Zeit gehabt"

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Ein Hintertürchen bleibt offen. Dennoch läuft für die Richter in Aachen alles auf ein Diesel-Fahrverbot hinaus. Damit folgt das örtliche Gericht der Linie der Leipziger Bundesrichter.

In Aachen muss die Verwaltung Fahrverbote vorbereiten - kann aber gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung gehen In Aachen muss die Verwaltung Fahrverbote vorbereiten - kann aber gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung gehen Quelle: dpa / Picture Alliance

Aachen - In Aachen muss die Verwaltung sich in die Lage versetzen, ab Anfang 2019 Fahrverbote für Dieselautos umsetzen zu können. Das folgt aus dem Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts. Falls die Stadt und das Land Nordrhein-Westfalen bis Ende 2018 keine gleichwertige Alternative vorlegten, wie Aachen die vorgeschriebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte einhalten könne, müsse zum 1. Januar 2019 ein solches Verbot in Kraft treten.

Dies sagte der Vorsitzende Richter, Peter Roitzheim, am Freitag. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist zugelassen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte in Aachen geklagt, um die Stadt zur Einhaltung von Grenzwerten des Schadstoffs zu zwingen.

Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht der Linie aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gefolgt. Dieses hatte Diesel-Fahrverbote prinzipiell für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid muss seit 2010 verbindlich eingehalten werden. In vielen Städten gelingt das bisher nicht.

"Richtungsweisendes Urteil"

Die Verwaltung in Aachen und das Land Nordrhein-Westfalen wollten mit mehreren Maßnahmen bis 2025 die Grenzwerte einhalten. Dem Gericht dauert das zu lange: "Sie hatten schon Jahre Zeit gehabt. Jetzt gilt es", argumentierte Roitzheim. Stadt und Land hätten kein schlüssiges Alternativkonzept. Nach seiner Einschätzung laufe alles auf ein Fahrverbot für Dieselwagen hinaus. Bei der Ausgestaltung des Verbots müssen sich Stadt und Land an der Leipziger Grundsatzentscheidung orientieren.

Der Verein "Deutsche Umwelthilfe" sprach von einem richtungsweisenden Urteil. Geschäftsführer Jürgen Resch rechnet in 27 anderen Städten, wo die DUH ebenfalls klagt, mit vergleichbaren Urteilen. In Aachen habe der Richter deutlich gemacht, dass die Alternativen zum Fahrverbot nicht sichtbar seien.

Dagegen ist für das Land Nordrhein-Westfalen immer noch fraglich, ob das Fahrverbot am Ende tatsächlich kommt. Das lasse sich seriös erst abschätzen, wenn Daten zur erwarteten Schadstoffminderung einzelner Maßnahmen vorlägen, sagte der zuständige Abteilungsleiter Umwelt bei der Bezirksregierung Köln, Joachim Schwab. Erst auf dieser Datengrundlage könne man entscheiden, welche Maßnahme am besten geeignet und verhältnismäßig sei.

(dpa)

 

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