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Kölner Blitzer-Posse: Anträge auf Erstattung online - 1.500 Anträge auf Erstattung nach Blitzer-Panne

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Nach der Kölner Blitzer-Panne können Betroffene seit gestern einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Rund 1.500 Mal wurde das Formular bisher genutzt.

Auf der A3 bei Heumar wurde ein Tempolimit nicht korrekt ausgeschildert, zu Unrecht Geblitzte können das Geld jetzt zurückfordern Auf der A3 bei Heumar wurde ein Tempolimit nicht korrekt ausgeschildert, zu Unrecht Geblitzte können das Geld jetzt zurückfordern Quelle: dpa/picture-alliance

Köln - Mehr als 1.500 bei Köln geblitzte Autofahrer haben einen Antrag auf Rückerstattung gestellt. Die kassierten Verwarnungs- und Bußgelder waren unrechtmäßig, seit gestern können Betroffene online ein Formular ausfüllen. Wie die Verwaltung mitteilte, kamen nach erster Durchsicht nur etwa zehn Prozent der Antragsteller aus Köln. Die restlichen Anträge stammten aus dem Bundesgebiet und aus dem Ausland.

Ursache für die auch als Blitzer-Posse bekannt gewordene Panne war ein nicht richtig ausgeschildertes Tempolimit auf der A3 am Kreuz Heumar. Nach Angaben der Stadt sind insgesamt 453.597 Fahrzeuge zu Unrecht geblitzt worden. Eine Rückzahlung ist in allen bereits rechtskräftig abgeschlossenen und bezahlten Fällen möglich - diese Zahl beziffert die Stadt auf rund 284.000. Die Höhe der vereinnahmten Gelder beläuft sich auf elf Millionen Euro.

Der Fall hatte deutschlandweit Schlagzeilen gemacht - auch weil es ein großes Behörden-Hickhack darüber gab, ob und wie man das Geld zurückzahlen kann. Der Kölner Stadtrat hatte am Dienstag dann einem "freiwilligen Ausgleichsprogramm" für die betroffenen Fahrer zugestimmt.

Auch die Stadt Düsseldorf räumte am Donnerstag eine fehlerhafte Tempokontrolle ein - allerdings in viel geringerem Ausmaß. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes habe versehentlich bei erlaubten 50 Stundenkilometern mit einer Tempo-30-Einstellung des Messgeräts "Temposünder" gejagt, sagte ein Sprecher der Stadt. Der Fehler sei nach rund vier Minuten und vier geblitzten Autos durch den Hinweis eines Betroffenen aufgefallen. Die Fälle seien sofort annulliert und keine Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

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Quelle: dpa

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