In Deutschland gilt auch für im Ausland angestellte Lkw-Fahrer auf der Durchreise der Mindestlohn. Dagegen geht die EU-Kommission vor. Jetzt schickt sie einen blauen Brief.
Brüssel - Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt Deutschland weiter Ärger mit der EU-Kommission ein. Die Behörde schickte im laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung, wie sie am Donnerstag in Brüssel mitteilte. Das Verfahren war bereits vor gut einem Jahr eingeleitet worden, die Bedenken seien seitdem aber nicht ausgeräumt worden. Die EU unterstütze grundsätzlich zwar voll und ganz das Prinzip eines Mindestlohnes. Eine systematische Anwendung der Mindestlohngesetze auf alle Verkehrsleistungen in den jeweiligen Staatsgebieten stelle aber eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs dar. Ein ähnliches Verfahren leitete die EU-Kommission nun auch gegen Frankreich ein. Zuletzt hatten sich elf EU-Staaten wegen enormen Verwaltungsaufwands und hoher Kosten bei der Brüsseler Behörde über die deutsche und die französische Mindestlohn-Regelung beschwert. Beide Länder haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Schreiben zu reagieren. Im äußersten Fall könnte die Brüsseler Behörde gegen Deutschland und Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen. |