Wer notorisch falsch parkt, kann den Führerschein verlieren - wenn er sich weigert, zu einer verordneten MPU zu gehen. Das entschied ein Verwaltungsgericht.
Mannheim - Wer zu oft falsch parkt, kann den Führerschein verlieren. Das geht aus einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim hervor. Der Fall: Ein Autofahrer parkte besonders häufig im Halteverbot, auf Gehwegen, auf Stellplätzen für Behinderte oder in zweiter Reihe. Das nahm die Führerscheinstelle in Stuttgart zum Anlass, eine medizinisch-psychologische Begutachtung anzuordnen. Doch der Mann weigerte sich. Die Konsequenz: Der Führerschein wurde eingezogen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte das Vorgehen der Behörde. Der Autofahrer hatte mehr als 150 mal in sechs Jahren falsch geparkt. Die Beschwerde des Mannes lehnte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ab. Die Entscheidung stammt vom November 2014. Sie wurde aber erst jetzt durch den Pressedienst einer Versicherung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. |