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Gericht bestätigt umstrittenen Abschlepp-Praxis von Parkräume KG - 340 Euro für Falschparken sind gerechtfertigt

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Das Landgericht München hat die strittige Geschäftspraktik von Parkräume KG gebilligt. Die Abschleppfirma verlangt bis zu 340 Euro, um ein Fahrzeug wieder auszulösen.

Für die Freigabe des abgeschleppten Autos verlangt die Firma Parkräume KG bis zu 340 Euro Für die Freigabe des abgeschleppten Autos verlangt die Firma Parkräume KG bis zu 340 Euro Quelle: picture alliance / dpa

München - Die umstrittenen Abschlepp-Praktiken der bundesweit agierenden Firma Parkräume KG sind legal. Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch den Chef des Unternehmens vom Vorwurf der versuchten und vollendeten Erpressung in 29 Fällen freigesprochen.

Die Firma entfernt im Auftrag von Privatunternehmen auf deren Parkplätzen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und gibt sie an die Falschparker erst nach Zahlung von Beträgen von bis zu 340 Euro heraus. Für die Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der gewerbsmäßigen Erpressung. Die Anklagebehörde hatte deshalb drei Jahre Haft gefordert und will das Urteil anfechten.

Das Gericht begründete die Entscheidung so: Es sei nicht Aufgabe des Strafgerichts, angemessene Abschleppkosten festzulegen. In den konkret verhandelten Einzelfällen ergebe sich keine "Überschreitung der Grenze zur Strafbarkeit".

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