In der Regel sollten Fahrradfahrer hintereinander radeln. Doch es gibt Ausnahmen, zum Beispiel im Verband von mindestens 16 Radfahrern.
Quelle: picture alliance / dpa Berlin - Fahrradfahrer dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander fahren, zum Beispiel im Verband. Fahren mindestens 16 Radler gemeinsam, ist das Nebeneinander erlaubt, teilt die Deutsche Verkehrswacht (DVW) mit. Mehr als zwei Personen dürfen jedoch nicht parallel fahren, ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Die größten Freiheiten haben Radfahrer auf Fahrradstraßen. Dort dürfen sie unabhängig von der Anzahl nebeneinander fahren. In allen anderen Fällen schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass der Verkehr nicht behindert werden darf. In verkehrsberuhigten Bereichen etwa dürfen Radler laut dem ADFC nebeneinander fahren, da Autos selbst nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren und auch nicht überholen dürfen. In Tempo-30-Zonen ist paralleles Fahren theoretisch auch möglich. Entgegenkommende sowie überholende Autos müssen jedoch mindestens mit einem Abstand von 1,50 Meter an den Radlern vorbeifahren können. Auf Strecken mit Tempo 50 müssen Radfahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass sie Autos behindern. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |