Am 19. Januar 2013 bekommt der Führerschein ein Haltbarkeitsdatum. So will es eine EU-Richtlinie von 2006. Was sich sonst noch ändert, lest Ihr hier.
Befristeter FührerscheinWer eine Fahrprüfung nach dem 18. Januar 2013 besteht, erhält einen befristeten Führerschein: Das Dokument ist 15 Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt von der Regelung unangetastet, nur die Karte wird gegen eine neue getauscht. Ärztliche Untersuchungen wird es weiterhin nur für Bus- und LKW-Fahrer geben. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten bis 2033. Dann müssen auch sie erneuert werden und gelten wiederum 15 Jahre. Neue Führerscheinklasse: AMDie Fahrerlaubnisklasse AM umfasst Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern) oder Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, 50 Kubikzentimetern Hubraum bzw. vier Kilowatt Leistung. Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 16 Jahre. Änderungen in der Klasse A1Neben der Hubraum- und Leistungs-Beschränkung von 125 Kubikzentimetern und elf Kilowatt spielt bei einer Erstzulassung ab dem 19. Januar 2013 das Leistungsgewicht eine Rolle. Dieses darf höchstens 0,1 Kilowatt pro Kilogramm betragen. Dafür entfällt die 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige. Neue Führerscheinklasse: A2Die Fahrerlaubnisklasse A2 ersetzt die bisherige Klasse A (beschränkt). Sie gilt für alle Motorräder mit bis zu 35 Kilowatt und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Sie erweitert sich jedoch nicht nach zwei Jahren automatisch zur Klasse A. Dafür müssen eine theoretische und praktische Ausbildung nachgewiesen sowie eine praktische Prüfung absolviert werden. Für Inhaber der aktuellen beschränkten A-Fahrerlaubnis ändert sich nichts. Das ändert sich für die Klasse-2-FahrerlaubnisDie Klasse-2-Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr. Dann muss der Führerschein gegen einen neuen getauscht werden. Anderenfalls entfallen die Klassen C, CE und CE 79. Alle Fahrberechtigungen für für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen bleiben bestehen. Das ändert sich für PKWs mit AnhängernKünftig dürfen mit einem Klasse-B-Führerschein Gespanne mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse bewegt werden. Mit einer Fahrerschulung lässt sich die Berechtigung B96 erwerben, mit der die zulässige Gesamtmasse auf 4.250 Kilogramm steigt. Für alle schwereren Gespanne benötigt man die BE-Fahrerlaubnis, die nur die Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5 Tonnen beschränkt. Schwerere Anhänger dürfen nur noch mit der C1E-Fahrerlaubnis gefahren werden, wenn diese nach dem 18. Januar erworben wird. Das ändert sich für LKWs mit AnhängernDie neue Führerscheinregelung vereinfacht die Klasse C1E: Bisher umfasst sie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Anhängern. Ab dem 19. Januar gilt sie für alle Gespanne mit einer Gesamtmasse von bis zu zwölf Tonnen. Das Mindestalter für die Klassen C und CE steigt von 18 auf 21 Jahre. Wie bei den bisherigen Änderungen bleiben alle erworbenen Führerscheinklassen bestehen und werden auf dem neuen Führerschein ergänzt. Quelle: ADAC |