Verhängen Richter Geldbußen von mehr als 250 Euro, müssen sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlenden prüfen. Das geht aus einem Urteil des OLG Oldenburg hervor.
Quelle: picture alliance / dpa Oldenburg/Berlin - Richter müssen beim Verhängen von Geldbußen, die höher als 250 Euro liegen, genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Zahlenden treffen. Das hat das Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt (Az.: 2 Ss (OWI) 278/14). In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer zu schnell gefahren und wurde zu einer Geldbuße von 265 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf, weil es keinerlei Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten enthielt. Bei Geldbußen dieser Höhe seien die nur dann entbehrlich, wenn es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse gibt und der Betroffene auch keine Angaben zu ihnen macht. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |