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Ab wann das Zusatzschild "Bei Nässe" gilt - Ab wann ist die Straße nass?

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Der Zusatz "Bei Nässe" unter Verkehrsschildern fordert zu besonderer Vorsicht auf. Doch wann gilt die Straße als "nass"? Mit der Frage beschäftigte sich der BGH bereits.

Jeder kennt den Verkehrsschild-Zusatz "Bei Nässe". Doch ab wann gilt der? Jeder kennt den Verkehrsschild-Zusatz "Bei Nässe". Doch ab wann gilt der? Quelle: Picture Alliance

Stuttgart - Viele Autofahrer kennen das Verkehrsschild oder die digitale Anzeige auf Displays: eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz "bei Nässe". Doch was heißt das eigentlich konkret? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) liefert keine genaue Definition von "Nässe", erläutert die Prüforganisation Dekra.

Doch der Bundesgerichtshof musste sich bereits mit der Frage beschäftigen: Es geht nicht darum, ob es regnet oder nicht. Sondern ob die Fahrbahn nass beziehungsweise "insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen" ist. Auch große Wasserlachen auf der Fahrbahn sind nach häufiger Rechtsprechung als Nässe zu werten, selbst wenn in diesem Fall nicht die komplette Fahrbahnoberfläche nass ist.

Auf nasser Fahrbahn sollte grundsätzlich langsamer gefahren werden Auf nasser Fahrbahn sollte grundsätzlich langsamer gefahren werden Quelle: Picture Alliance Als deutliches Zeichen für eine nasse Fahrbahn gilt außerdem, wenn andere Fahrzeuge eine sichtbare Gischt aufwirbeln. "Wenn dadurch zusätzlich die Sicht eingeschränkt ist, sollte man auf jeden Fall das Tempo reduzieren", rät Dekra-Experte Luigi Ancona.

Ob per Verkehrszeichen angeordnet oder nicht: "Im Interesse der eigenen Sicherheit empfiehlt es sich, bei nasser Fahrbahn grundsätzlich langsamer und vorsichtiger zu fahren", lautet der Tipp des Unfallforschers. Das gebiete nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch die Grundregel aus Paragraf 1 der StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht erfordere.

Übrigens: Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung durch das Schneeflockensymbol ergänzt wird, gilt sie nicht etwa nur bei Schnee, sondern immer. Hier ist das Zusatzzeichen keine Bedingung für das Tempolimit, sondern die generelle Warnung, dass im betreffenden Streckenabschnitt bei entsprechender Witterung Glätte droht.

Quelle: dpa

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