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Klage gegen VW: Entscheidung um Schadenersatz vertagt - Abgas-Skandal: (Noch) kein Schadenersatz für VW-Kunden

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Klage im Abgas-Skandal: Landgericht vertagt Entscheidung auf Schadenersatz und äußert Bedenken. US-Kanzlei Hausfeld hofft auf Muster-Entscheidung.

Die Klage gegen VW auf Rückerstattung des Kaufpreises eines Skandal-Diesels wurde vertagt. Das LG Braunschweig will Ende August entscheiden Die Klage gegen VW auf Rückerstattung des Kaufpreises eines Skandal-Diesels wurde vertagt. Das LG Braunschweig will Ende August entscheiden Quelle: dpa/picture-alliance

Braunschweig - Er muss noch etwas warten: Ein VW-Kunde, der gegen VW geklagt hatte, weil er den Kaufpreises seines Diesels zurückhaben wollte, kann erst am 31. August mit einer Entscheidung rechnen. Das kündigte das Landgericht Braunschweig an. Die Richter der Zivilkammer gaben Volkswagen damit die Möglichkeit, auf einen 130-seitigen Antrag der Klägeranwälte zu reagieren. Sie hatten ihn erst zwei Tage vor dem Verhandlungstermin eingereicht.

Allein am Braunschweiger Landgericht sind derzeit 400 ähnliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Abgasskandal anhängig. Bundesweit sind es nach VW-Angaben knapp 4.000 zivilrechtliche Verfahren.

Die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld hatten die Aussetzung des Braunschweiger Verfahrens beantragt und wollten damit erreichen, dass wesentliche Fragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Die Richter gaben aber zu erkennen, dass sie diesem Antrag nicht folgen wollen. Ob sie dabei auch nach der weiteren rechtlichen Erörterung bleiben, ist offen.

Klage auf Rückerstattung des Kaufpreises: Gericht äußert Bedenken

Die Forderung der Anwälte an Volkswagen, möglicherweise brisante Unterlagen wie interne Mails, Sitzungsprotokolle und Mitschriften von Zeugenaussagen vorzulegen, wurde zum Verhandlungsauftakt nur am Rande angesprochen. Eine Entscheidung steht noch aus.

In Bezug auf den Einzelfall äußerten die Richter zumindest Bedenken, ob dem Käufer ein Schadenersatzanspruch zusteht, weil er einen Vermögensschaden erlitten habe. Die VW-Juristen gaben an, dass der Kläger, der nicht zu dem Termin erschien, offensichtlich selbst nicht an seinen Anspruch glaube. Er fahre seinen Wagen nämlich weiter. Diese Sichtweise wiesen die Hausfeld-Anwälte scharf zurück. Ihr Mandant sei auf das Auto angewiesen und halte die Nutzung so gering wie möglich.

Den Vorwurf der Kläger an Volkswagen, Gerichtsurteile so lange hinauszuzögern, bis einzelne Fälle verjährt seien, wiesen wiederum die Anwälte des Unternehmens vehement zurück. Nach VW-Angaben wurde bislang über etwa zehn Prozent der Zivilklagen im Zusammenhang mit den manipulierten Dieselmotoren entschieden, davon seien drei Viertel abgewiesen worden.

Quelle: dpa

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