Vermieter von Wohnmobilen können Kunden kleine Kratzer nicht in Rechnung stellen. Diese seien eine Folge der normalen Nutzung, urteilte das Amtsgericht Rheinbach.
Nürnberg - Ein Wohnmobil fährt schon mal an Bäumen und Sträuchern vorbei. Kommt es dabei zu Schäden, muss ein Mieter dafür nicht aufkommen, wie nun das Amtsgericht Rheinbach entschieden hat. In dem verhandelten Fall hatte ein Freizeitfahrzeug-Vermieter seinem Kunden die Rückgabe der Kaution verweigert, weil sich an der Fahrerseite mehrere kleine Kratzer befunden haben. Das allein erkannte der Richter als Grund für die Verweigerung der Kaution allerdings nicht an. Ein Wohnmobil fahre eben auch durch die Natur und deshalb seien Abnutzungen wie kleine Kratzer eine einfache Folge der normalen, vertragsgemäßen Nutzung, erläutert die Deutsche Anwaltshotline die Entscheidung. Aufkommen musste der Mieter hingegen für einen weiteren Schaden am Heck. Dort war es durch unsachgemäße Montage eines Fahrrads zu einer Beule gekommen. (Az.: 5 C 536/13) Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |