Die staatliche Abwrackprämie für Autokäufer mit einem über neun Jahre alten Fahrzeug wird voraussichtlich ab dem 2. März 2009 erstmals ausbezahlt. Zum gleichen Termin werden die Antragsbedingungen geändert, um Missbrauch vorzubeugen. Nach der Zustimmung des Bundesrats zum sogenannten Konjunkturpaket II am vergangenen Freitag hat die sog. Abwrackprämie nun auch offiziell - bald - Bestand. In der Folge kann nämlich nun die "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen" - die Basis für die konkrete Förderung - im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Ab dem Tag nach der Veröffentlichung können die beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eingegangenen Anträge bearbeitet und beschieden werden. Dies ist nach Auskunft der Behörde voraussichtlich der 2. März 2009. Um eine missbräuchliche Beantragung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro zu verhindern, ist zudem eine Anpassung der Richtlinie beschlossen worden: Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es fortan nicht mehr aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Vielmehr muss das entwertete Original des Fahrzeugbriefs eingereicht werden. Damit soll Verwerterbetrieben, die die Altautos statt zu verschrotten ins Ausland verkaufen, das Handwerk gelegt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte trotz etlicher Warnungen vor Missbrauch eine Neuregelung bisher unter Verweis auf den hohen bürokratischen Aufwand abgelehnt, der nun aber gar nicht hoch ausfällt. Autokäufer, die die Prämie bereits beantragt haben, müssen den Kfz-Brief nicht nachreichen. Die BAFA teilte mit, man werden insoweit aus Gründen des Vertrauensschutzes wie bisher eine Kopie akzeptieren. Die Umweltprämie entwickelt sich unterdessen mehr und mehr zum Renner. Bis dato (23.02.) sind bei der Behörde bereits knapp 105.000 Anträge eingegangen. Das Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro reicht rechnerisch für 600.000 Prämien à 2.500 Euro; allerdings müssen von der Gesamtsumme auch die Verwaltungskosten bestritten werden, deren Höhe noch nicht feststeht.
Quelle: Autokiste |
verfasst am 25.02.2009
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