Viele Fußgänger laufen mit Kopfhörern über die Straße. Auch viele Radler fahren mit Knopf im Ohr. Verboten ist es nicht, gefährlich aber schon.
Bonn - Gut jeder fünfte Fußgänger ist gelegentlich mit Kopfhörern auf den Ohren im Straßenverkehr unterwegs. Rund acht Prozent hören sogar regelmäßig auf diese Art Musik, wie aus einer Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) hervor geht. Etwas vorsichtiger sind Radfahrer: Vier Prozent von ihnen haben häufig Kopfhörer im Ohr. Vor allem Jüngere hören häufig Musik im Straßenverkehr. Von den 15- bis 34-Jährigen lassen sich 22 Prozent der Fußgänger und elf Prozent der Radfahrer regelmäßig beschallen. Hin und wieder mit Kopfhörer sind 32 Prozent beziehungsweise 35 Prozent unterwegs. Das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr ist in der Straßenverkehrsordnung nicht generell verboten. Allerdings darf das Gehör dabei nicht – auch nicht kurzzeitig – bedeutsam beeinträchtigt werden. Ob eine bedeutsame Beeinträchtigung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. In jedem Fall ist sie dann gegeben, wenn etwa Martinshörner von Einsatzwagen nicht gehört werden. |