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Kfz-Ersatzteile - ADAC: Designschutz verteuert Autoteile

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Der Handel mit Karosserie-Ersatzteilen ist für die Autohersteller ein sehr gutes Geschäft. Der Kunde jedoch zahlt drauf, sagt der ADAC.

Karosserieteile dürfen nur von Fahrzeugherstellern vertrieben werden. Karosserieteile dürfen nur von Fahrzeugherstellern vertrieben werden. Quelle: dapd

München - Da die Automobilhersteller ein Monopol auf den Handel mit sichtbaren Komponenten haben, können sie überhöhte Preise verlangen, sagt der ADAC. So verlangt etwa Ford für einen neuen Frontstoßfänger beim Focus 302 Euro. Wäre ein entsprechendes Teil im freien Handel erhältlich, würde es lediglich 88 Euro kosten. Ähnlich sieht es bei einer Motorhaube für den VW Golf VI aus, die statt realistischer 157 Euro 312 Euro kostet.

Grundlage für das Verbot nachgebauter Karosserie-Ersatzteile ist der Designschutz, der für gestaltgebende Karosserieteile gilt. Der Gesetzgeber schützt so den schöpferischen Wert einer Autokarosserie.

Dies verhindert allerdings auch, dass freie Teileproduzenten sichtbare Fahrzeugteile in Deutschland anbieten dürfen. Nicht einmal dem Zulieferer der jeweiligen Komponente ist das ohne Zustimmung des Herstellers gestattet.

Technische Ersatzteile deutlich günstiger

Für technische Ersatzteile, etwa Bremsen und Fahrwerkselemente gilt das Nachbau-Verbot nicht. Für sie sind zumeist auch preiswertere Angebote als die des Herstellers erhältlich.

Häufig sind diese Teile sogar identisch und stammen vom gleichen Zulieferer ("Identteile"). Es fehlt lediglich das Logo des Fahrzeugherstellers. Vielfach bieten auch freie Teileproduzenten Ersatz in der gleichen, manchmal sogar in besserer Qualität an.

Zahlreiche Verbände setzen sich seit Jahren für eine Liberalisierung des Karosserieteile-Marktes ein. Neben den Automobilclubs sind das das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA). Bislang scheitern ihre Initiativen allerdings am Widerstand der Bundesregierung.

 

 

Quelle: SpotPress

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