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ADAC: E10 führt nicht zu sofortigem Motorschaden

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Wer sich die Mühe gemacht hat, sich über die technischen Hintergründe von Ethanol als Kraftstoff zu informieren, wird nicht überrascht sein: Der ADAC hat in einem Praxistest ermittelt, dass auch nicht für E10 zugelassene Benziner durchaus mit dem Kraftstoff betrieben werden können, ohne sofort zu Staub zu zerfallen.

Opel Signum beim Tanken Opel Signum beim Tanken Todesmutig und anstandslos schluckt der ausdrücklich nicht für E10 zugelassene Opel Signum 2.2 direct im ADAC-Langzeittest seit mittlerweile 16.000 Kilometern die für ihn mutmaßlich giftige Brühe. Der Grund für die Nichtfreigabe: In dem von 2003 bis 2008 angebotenen Kombi tut ein Benziner mit Direkteinspritzung (Z22YH) seinen Dienst. Diese Motoren gelten als potenziell problematisch, weil sich durch den höheren Druck die Säure-Base-Reaktivität des Ethanols erhöht und so Aluminiumteile möglicherweise angegriffen werden können.

Aus diesem Grund geben die Hersteller für Benziner mit Direkteinspritzung keine Freigabe für E10. Im Test zeigte der Opel Signum bei einer Inspektion aber bislang keine Spuren von Ethanolkorrosion.

Hersteller-Empfehlung mit hohen Folgekosten

Opel Signum: Dem Tode geweiht? Opel Signum: Dem Tode geweiht? Entwarnung möchte der ADAC damit allerdings nicht geben. Möglicherweise ist eine Laufleistung, die ungefähr einem Jahr entspricht, einfach noch nicht genug, um einen schleichenden Zersetzungsprozess des Aggregats nachzuweisen. Es relativiert sich allerdings nach Ansicht des ADAC die Empfehlung von Opel, bei einer einmaligen Fehlbetankung das Fahrzeug abschleppen und den Kraftstoff vollständig entfernen zu lassen sowie die Hochdruckkraftstoffpumpe und andere Teile des Motorsystems überprüfen zu lassen.

Opel sollte, so der ADAC, prüfen, ob diese teure Maßnahme wirklich nötig ist. Andere Hersteller wie Ford und Mercedes geben keine so kostspielige Empfehlung. Sie raten lediglich dazu, beim nächsten Mal wieder Ethanolärmer zu tanken. Aus rechtlichen Erwägungen empfiehlt der ADAC den Autofahrern aber dennoch, die verbindlichen Angaben der Hersteller zu befolgen.

(tk)

 

Quelle: MOTOR-TALK

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