Ab 01. Juli 2012 muss in Frankreich in jedem Fahrzeug (auch Motorrad) ein Alkohol-Schnelltestgerät an Bord sein. Der ADAC empfiehlt den Kauf vor Ort. Bei einer Polizeikontrolle muss in Frankreich ab dem Stichtag ein unbenutztes Testgerät vorgezeigt werden, zugelassen sind dabei sowohl chemische als auch elektronische Atem-Alkoholtester. Die Geräte müssen nach französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Falls zutreffend, darf das Haltbarkeitsdatum nicht überschritten sein. Der ADAC empfiehlt Frankreich-Urlaubern, direkt nach der Einreise ein entsprechendes Gerät zu kaufen. Sie sind an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. In Deutschland sind entsprechende Geräte laut ADAC voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich. Geräte liefern keine genauen Werte Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit Messgeräten der Polizei nachgemessen. Die Einwegtester zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an, auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. Damit zeigen die Röhrchen lediglich, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Mit der neuen Regelung will Frankreich seine Autofahrer zum Selbsttest vor der Abfahrt erziehen. In Frankreich gilt die 0,5 Promille-Grenze.
Quelle: ADAC |
verfasst am 05.06.2012
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