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Verkehr: Worauf es bei Kolonnen ankommt - Alle zählen wie einer

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Wer bei THW, Bundeswehr oder Polizei fährt, kennt die Regeln für Kolonnen. Viele "zivile" Autofahrer jedoch nicht: Sie dürfen Kolonnen nur als Ganzes überholen.

Kolonne der Bundeswehr: Für die Straßenverkehrsordnung befindet sich im Bild auf der rechten Spur nur ein einziges Fahrzeug Kolonne der Bundeswehr: Für die Straßenverkehrsordnung befindet sich im Bild auf der rechten Spur nur ein einziges Fahrzeug Quelle: dpa/Picture Alliance

München - Für Kolonnen im Straßenverkehr gelten besondere Regeln. Ein so genannter geschlossener Verband ist auf der Straße rechtlich gesehen nur ein einzelnes Fahrzeug, erläutert der ADAC.

Autofahrer dürfen eine Kolonne deshalb nur komplett überholen und bei Ein- oder Ausfahrten nicht zwischen den Teilnehmern einscheren. Wenn das erste Auto der Kolonne über eine grüne Ampel fährt, können alle anderen Fahrzeuge folgen - sogar dann, wenn die Ampel rot wird.

Bereits drei Fahrzeuge können laut der Straßenverkehrsordnung eine Kolonne bilden. Dabei muss jedes Fahrzeug im Verband allerdings gekennzeichnet werden und mit ähnlichem Tempo und Abstand fahren, damit die Kolonne erkennbar ist. Oft sind Konvois an Fahnen an der Fahrerseite zu erkennen. Diese sind allerdings nicht verpflichtend.

Fahrräder können ab 16 Rädern als Kolonne gelten. Dann dürfen jeweils 2 Radler nebeneinander fahren. Wer eine Kolonne plant, muss diese rechtzeitig beim Straßenverkehrsamt anmelden. Das vorderste Fahrzeug ist als Führer der Kolonne bei Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.

Quelle: dpa

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