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VW Dieselskandal: HU-Plakette nur mit Update - Alte Software wird zum Mangel

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Kein Update, kein TÜV: VW-Skandaldiesel bestehen die Hauptuntersuchung bald nur noch, wenn der Softwarestand stimmt. Das bestätigen jetzt die Prüforganisationen.

VW Dieselskandal: Die HU-Plakette bekommen Autos mit Skandaldiesel bald nur noch, wenn das Update aufgespielt wurde VW Dieselskandal: Die HU-Plakette bekommen Autos mit Skandaldiesel bald nur noch, wenn das Update aufgespielt wurde Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin – VW muss in Deutschland 2,8 Millionen Dieselfahrzeuge umrüsten. Durch das Update sollen keine Nachteile für die Kunden entstehen. Trotzdem sind einige Dieselfahrer misstrauisch. Sie verweigern die Umrüstung – oder lassen bei Tunern den alten Softwarestand aufspielen. Das kann bei der Hauptuntersuchung Folgen haben. VW weist seine Kunden in einem Brief darauf hin, dass es ohne Update bald keinen TÜV mehr gibt. Der genaue Wortlaut:

Zitat:

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann. Außerdem kann bei der nächsten Hauptuntersuchung die Teilnahme überprüft und die Plakette nicht erteilt werden.

HU-Plakette nur nach Diesel-Update

Bisher war unklar, wie die Verweigerung der Plakette umgesetzt werden soll. VW verschickte die Briefe bereits im vergangenen Jahr. Damals war eine Änderung der Prüfung für betroffene Dieselfahrzeuge bei keiner Prüforganisation bekannt. Die Anordnung müsse vom Bundesverkehrsministerium kommen, nicht von VW oder vom Kraftfahrtbundesamt.

Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) berichtet nun erstmals, dass eine Prüforganisation die Verweigerung der Plakette bestätigt. Ein Sprecher des TÜV Nord sagte der Online-Ausgabe der Zeitung: „Eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt.“ Es gebe noch ein paar Monate Schonfrist: „Ab Mitte 2017 würde dies als erheblicher Mangel bei der HU gewertet, eine Plakette wird dann erst nach der Umrüstung erteilt.“

Das Software-Update für EA189-Diesel des Volkswagen-Konzerns bringt den Stickoxidausstoß in den legalen Bereich Das Software-Update für EA189-Diesel des Volkswagen-Konzerns bringt den Stickoxidausstoß in den legalen Bereich Quelle: dpa/Picture Alliance Bisher sind sich die Prüforganisationen noch nicht einig. Ein Sprecher der Dekra sagte auf Anfrage von MOTOR-TALK, dass er zu diesem Thema noch keine Aussage machen könne. Mittlerweile schwächt der TÜV Nord auf seiner Homepage das Statement aus der NOZ ab: „TÜV NORD weist darauf hin, dass allein eine gesetzliche Regelung die Grundlage für die Erteilung oder Nichterteilung einer HU Plakette ist. Der Gesetzgeber hat bislang keine Regelung zum Umgang mit nicht umgerüsteten Fahrzeugen beschlossen. Insofern erteilt TÜV NORD – wie alle anderen Prüforganisationen auch – die Plakette weiter, bis der Gesetzgeber entschieden hat.“

Ein Sprecher des TÜV Süd ordnet auf Anfrage von MOTOR-TALK diese Aussagen ein. Aktuell wird der Softwarestand der Dieselfahrzeuge nicht geprüft. Das habe das Bundesverkehrsministerium noch nicht angeordnet. Alle Prüforganisationen hätten allerdings zugesagt, die Plakette für nicht umgerüstete Fahrzeuge zu verweigern, sobald die Umrüstung vom Hersteller abgeschlossen ist. VW habe sich dafür bereits im Herbst 2016 an das Verkehrsministerium gewandt. Die offizielle Anordnung stehe noch aus.

Update (03.02.2017, 16:05 Uhr): Die Dekra definiert in einem Statement den Zeitrahmen für nicht bestandene Hauptuntersuchungen: "Eine erfolgte bzw. nicht erfolgte Umrüstung im Rahmen des Rückrufs von VW-Fahrzeugen könnte für die Erteilung der HU-Plakette frühestens mit dem Ende der Rückruffrist für ein bestimmtes Fahrzeugmodell relevant werden. Dafür käme ab Juli 2017 als erstes und zunächst einziges betroffenes Modell im Zusammenhang mit der manipulierten Software der VW Amarok in Frage. Für alle anderen Fahrzeugmodelle würden spätere Stichtage gelten." Eine rechtlich verbindliche Vorgabe liege bisher allerdings nicht vor.

Kontrolle über FIN und Software-Nummer

Die Prüforganisationen überprüfen das Softwareupdate digital. Ein VW-Sprecher erklärte auf Nachfrage von MOTOR-TALK, dass der Konzern Dateien mit Fahrgestellnummern (FIN) und den zugehörigen Softwareständen allen Organisationen zur Verfügung stellt. Während der Hauptuntersuchung werde die FIN ohnehin ausgelesen, erklärte der Sprecher des TÜV Süd. Die Überprüfung des Softwarestandes sei kein großer Mehraufwand. Die Hauptuntersuchung werde dadurch nicht teurer.

Durch die Überprüfung der Software falle während der HU auch auf, wenn ein Dieselfahrer die Software zurückrüsten ließ. Dies gilt als erheblicher Mangel, die Plakette wird verweigert. Voraussichtlich beginne die Kontrolle im Herbst 2017.

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