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Das ändert sich jetzt und 2017 im Straßenverkehr - An diese Neuerungen müssen sich Autofahrer gewöhnen

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Eine Novelle des Straßenverkehrsrechts bringt diverse Änderungen. Die Rettungsgasse wird vereinfacht, die HU wird teurer, ab September greift der WLTP. Ein Überblick.

Die Regelung zur Rettungsgasse ist ab sofort klarer formuliert, daran, dass sie Leben retten kann, ändert sich nichts Die Regelung zur Rettungsgasse ist ab sofort klarer formuliert, daran, dass sie Leben retten kann, ändert sich nichts Quelle: dpa/picture-alliance

Stuttgart/Bonn - Wenn der Verkehr erst zum Erliegen gekommen ist, ist es oft zu spät. Ein Unfall kann die Ursache sein, der Rettungswagen muss durch, aber Rettungsgasse? Fehlanzeige. Tatsächlich gilt in Deutschland schon seit Jahrzehnten: Stockt der Verkehr auf mehrspurigen Straßen, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Entweder in der Mitte (bei zwei Fahrspuren) oder zwischen linker und mittlerer Spur (bei drei Fahrspuren).

Laut dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) wurde die Regelungen, die in Paragraph 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht, "oft nicht zufriedenstellend umgesetzt". Deshalb wurde sie jetzt vereinfacht. Mit der Neufassung der StVO, die am 14.12.2016 in Kraft trat, gilt im Prinzip, was immer galt, wird aber besser formuliert:

Zitat:

"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

Damit stellt das BMVI auch klar, dass die Gasse immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen frei gemacht werden muss. Also auch bei vier oder mehr Fahrstreifen. Auch das war bislang zumindest missverständlich formuliert. Ob die Änderung was bringt? Man wird sehen. MOTOR-TALKER jedenfalls haben spätestens dann kein Ausrede mehr, wenn sie unser Spezial zum Thema Rettungsgasse gelesen haben.

Doch es ändert sich noch mehr im Straßenverkehr. Für Radfahrer, für Autofahrer und sogar für die Autohersteller. Was sich jetzt und im kommenden Jahr ändert, lest Ihr hier.

Tempo 30

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sie kann auf 30 km/h reduziert werden, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Doch die Hürden für die Absenkung auf Tempo 30 waren auf Hauptverkehrsstraßen bislang sehr hoch.

Zukünftig sollen Gemeinden 30er-Bereiche vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.

Pedelecs, die nicht schneller als 25 km/h mit elektrischer Unterstützung fahren, dürfen jetzt auf Radwegen fahren, wenn ein Zusatzschild das erlaubt Pedelecs, die nicht schneller als 25 km/h mit elektrischer Unterstützung fahren, dürfen jetzt auf Radwegen fahren, wenn ein Zusatzschild das erlaubt Quelle: dpa/picture-alliance

E-Bikes auf Radwegen

E-Bikes, die bis Tempo 25 elektrisch fahren können, ohne dass der Fahrer dazu in die Pedale treten muss, dürfen jetzt auch auf Radwegen rollen. Dafür müssen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder E-Bikes innerorts mit einem besonderen Hinweisschild "E-Bikes frei" zulassen. Außerorts sollen E-Bikes generell auf Radwegen fahren dürfen. Die schnelleren S-Pedelecs sind davon ausgenommen, sie müssen weiter auf der Fahrbahn fahren.

In der Praxis befürchtet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) ein Durcheinander. "Leider ist die Definition hier nicht eindeutig genug." Es sei zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind. Zweifelsfreier wäre es, wenn das Schild S-Pedelecs ausschließen würde.

Ampel-Regelung für Radfahrer

Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Künftig gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten." Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

Radelnde Eltern mit Kind

Bislang mussten radelnde Eltern auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während ihre Kinder bis zum achten Lebensjahr mit ihrem Rad den Fußweg nutzen mussten. Ab sofort dürfen Erwachsene, wenn sie Kinder bis 8 Jahre begleiten, ebenfalls auf dem Fußweg fahren. Eine längst überfällige Entscheidung, wie der VCD betont. "Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten", sagt die Sprecherin Anja Smetanin.

Die Kosten für die praktische und die theoretische Führerscheinprüfung steigen Die Kosten für die praktische und die theoretische Führerscheinprüfung steigen Quelle: dpa/picture-alliance

Gebühren für Führerschein und HU steigen

Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos teurer werden. Die theoretische Prüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund 11 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden zukünftig 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.

Die Kosten für den Führerschein steigen weiter, was nach Ansicht des Autoclub Europa (ACE) aber vor allem an den stetig steigenden Stundensätzen der Fahrschulen liegt. "Die jetzt angehobenen Prüfgebühren sind ja nur ein kleiner Teil", sagt Constantin Hack vom ACE. Abnehmen werde die Zahl der Führerscheinprüflinge dadurch nicht.

"Dass der Führerschein immer noch wichtig und für viele fast unerschwinglich ist, sehen wir an den Finanzierungsangeboten im Netz und der Nachfrage", so Hack. Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro erhoben.

Euro 4 für Motorräder

Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann erstmals für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.

Ab September werden neue Auto-Modelle nach dem neuen, realitätsnäheren WLTP typgeprüft und ihre Schadstoffe in RDE-Tests auf der Straße gemessen Ab September werden neue Auto-Modelle nach dem neuen, realitätsnäheren WLTP typgeprüft und ihre Schadstoffe in RDE-Tests auf der Straße gemessen Quelle: dpa/picture-alliance Die Neureglung gilt nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandschutz. "Das sorgt aber dafür, dass viele Händler nun die alten Maschinen loswerden wollen. Hier können vielleicht ein paar Schnäppchen geschossen werden", sagt Hack.

Homologation für Neuwagen

Diese Änderung wird zwar erst im Herbst wirksam, doch sie hat weitreichende Auswirkungen: Neue Pkw-Modelle werden ab September nach dem "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) typgeprüft. Der Testzyklus wird zwar auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Er ist jedoch umfangreicher, umfasst mehr Fahrprofile und dürfte zu etwas realistischeren Verbrauchsangaben führen.

Ergänzend gehören künftig Verbrauchstests unter realen Straßenbedingungen zum Testprogramm. Hier dürfen die Grenzwerte jedoch noch eine ganze Weile überschritten werden.

Quelle: Mit Material von dpa

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