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Übernahmeschlacht um VW: Musterverfahren soll Klarheit bringen - Anleger verklagen VW und Porsche

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Seit Jahren schwelt ein milliardenschwerer Streit: Anleger fordern Geld von VW und der Porsche-Holding, das sie im Übernahmekampf der Stuttgarter mit VW verloren haben. Jetzt beginnt das Musterverfahren.

Im Jahr 2008 versuchte Porsche, den VW-Konzern zu übernehmen - und scheiterte Im Jahr 2008 versuchte Porsche, den VW-Konzern zu übernehmen - und scheiterte Quelle: picture alliance / dpa

Hannover - Längst hat der Abgas-Skandal andere juristische Baustellen von Volkswagen überdeckt - doch der milliardenschwere Prozess von Anlegern nach der geplatzten VW-Übernahme durch Porsche steht unmittelbar bevor. Die mündliche Verhandlung in dem Verfahren (AZ: 13 Kap 1/16) beginnt am Donnerstag (12. Oktober), wie das Oberlandesgericht Celle bekanntgab. Zunächst sind zehn Verhandlungstermine angesetzt. Die Verhandlung wurde ans Landgericht Hannover verlegt - insgesamt wurden die Feststellungsziele von 42 Klägern im Musterverfahren gebündelt.

Heftige Kursturbulenzen durch missglückte Übernahme

Hintergrund der Klagen ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor etwa neun Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und schließlich versucht, den wesentlich größeren Konzern aus Wolfsburg komplett zu schlucken. Am Ende hielt die Holding zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke Porsche an VW abgeben. Porsche wurde so zu einer weiteren Marke im Volkswagen-Konzern.

Der missglückte Übernahmeversuch führte zu heftigen Kursturbulenzen - was einige Anleger viel Geld kostete. Diese sehen sich rückblickend fehlinformiert. Dabei geht es nach Gerichtsangaben beispielsweise um irreführende Presseerklärungen, etwa eine Mitteilung der Porsche Holding vom 10. März 2008, mit der Medienberichte zurückgewiesen worden seien, wonach das Unternehmen seinen Anteil an Volkswagen auf

75 Prozent aufzustocken beabsichtige. Die Klagen richten sich gegen die Porsche Holding und die Volkswagen AG.

Wiedeking und Härter bereits freigesprochen

Als Musterkläger bestimmte das Oberlandesgericht die ARFB Anlegerschutz UG, die von der Kanzlei Tilp vertreten wird. Es handelt sich beim Musterkläger um eine Gesellschaft, in der die Klagen verschiedener Investoren gebündelt sind.

Die Porsche SE hält die Klagen früheren Angaben zufolge für unbegründet. Das Landgericht Stuttgart hatte im Frühjahr 2016 die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation freigesprochen.

Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist ein Musterentscheid, der für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall des Musterklägers verhandelt und entschieden.

Musterverfahren können sich über Jahre hinziehen.

 

 

Quelle: dpa

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