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Polizeigewerkschaft will 80 Prozent der Blutproben abschaffen - Atemtest soll künftig reichen

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Die Blutprobe zum Nachweis der Trunkenheit im Verkehr und bei Straftaten soll weitgehend abgeschafft werden.

Bei Vergehen unter 1,1 Promille will die DPolG künftig auf den Blutalkoholtest verzichten. Bei Vergehen unter 1,1 Promille will die DPolG künftig auf den Blutalkoholtest verzichten. Quelle: DAPD

Düsseldorf - "Wir können 80 bis 90 Prozent der Blutproben sparen", sagte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) Erich Rettinghaus im Interview der Nachrichtenagentur dapd. Es sei wissenschaftlich belegt, dass Atemalkoholgeräte genauso genaue Werte lieferten wie die Blutprobe. "Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wäre viel geringer."

In Nordrhein-Westfalen seien 2011 bei Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss 13.300 Blutproben genommen worden, bundesweit etwa 77.500. Rettinghaus sagte: "Die Blutproben kosten Geld." Labore und Ärzte müssten bezahlt werden. Die Ermittlungen würden durch Blutproben erschwert: "Die Blutprobe kann nur ein Richter anordnen." Außerdem müssten Polizisten oft stundenlang auf den bestellten Arzt warten. Bis zum Laborergebnis vergingen teils Wochen. "Eine Atemalkoholmessung ist dagegen in 20 Minuten erledigt."

Rettinghaus betonte: "Wir wollen nicht die Blutprobe insgesamt abschaffen." Für gewisse Fälle müsse die Maßnahme erhalten bleiben. Bei eindeutigen Delikten wie im Straßenverkehr reiche der Atemalkoholtest aber meist aus. Bei schweren Verbrechen sei die Blutprobe weiterhin nötig, um den exakten Alkoholwert auch Stunden nach der Tat ermitteln zu können. Mit dem Alkoholpegel werde unter Umständen die Schuldfähigkeit festgelegt.

Bei Verkehrsdelikten muss laut Rettinghaus in der Regel ab 1,1 Promille eine Blutprobe angeordnet werden. Das ist die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Rettinghaus verwies auf die Vorgehensweise in Österreich. Wenn ein Verdächtiger die Atemalkoholmessung verweigere, werde er automatisch mit der vollen Strafe belangt. In Deutschland wäre die Konsequenz eine Anordnung der Blutprobe - notfalls per Zwang. Die Rechtsvorschriften müssten in Deutschland angepasst werden.

 

 

Quelle: DAPD

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