Für Kleinstwagen wie die Isetta lohnt sich ein H-Kennzeichen wegen der höheren Besteuerung nicht. Doch auch ohne H dürfen die Kleinen unter bestimmten Voraussetzungen in die Zone. Bisher galt: Wer in die so genannten „Umweltzonen“ fahren wollte, brauchte entweder die richtige Plakette oder ein H-Kennzeichen. Damit waren die „Umweltzonen“ für Messerschmidt, Heinkel oder BMW Isetta tabu, denn die Besitzer der Kleinst-Oldies verzichten wegen der höheren Steuern meist auf ein H-Kennzeichen. Laut TÜV Nord Mobilität dürfen diese Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die „Umweltzonen“ befahren. „Die Einfahrt in ‚Umweltzonen’ ist unbedenklich, wenn das Fahrzeug als Leichtfahrzeug der EU-Fahrzeugklasse L zugelassen ist“, sagt TÜV Nord Oldtimerfachmann Roger Eggers. Bereits zugelassene Kleinst-Oldies – insbesondere aus den 50er und 60er Jahren – mit schmaler Hinterachsspurweite können als Dreiradfahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse „L5e“ umgeschlüsselt werden. Bedingung ist, dass der Hubraum größer als 50ccm ist, oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreicht werden kann. Damit auch vierrädrige Fahrzeuge unter die Klasse „L5e“ fallen können, muss deren Hinterachsspur kleiner als 460 mm sein. Die Umschreibung kann an einer TÜV-Station vorgenommen werden. Danach herrscht für die Kleinst-Oldies freie Fahrt in den „Umweltzonen“. Weil aber nicht alle Politessen und Polizisten über die Regelung informiert sind, empfiehlt sich, für Kontrollen beim Parken in den „Umweltzonen“ eine Kopie des Fahrzeugscheins mit den entsprechenden Kennzeichnungen hinter die Windschutzscheibe zu legen. von Sebastian Fiedler
Quelle: Carsablanca |
verfasst am 17.06.2009
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