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Fahrradfahrer bekommt Schuld nach Unfall mit Auto - Auch Radler können im Unrecht sein

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Bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer bekommt meist der Autofahrer die Schuld. Dass es auch anders geht, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Wenn Radfahrer unvermittelt die Straße kreuzen, können sie eine Mitschuld bekommen Wenn Radfahrer unvermittelt die Straße kreuzen, können sie eine Mitschuld bekommen Quelle: dpa/Picture Alliance

Hamm - Vom Auto geht eine so genannte Betriebsgefahr aus. Deshalb tragen Autofahrer beim Zusammenstoß von Pkw und Fahrrad eigentlich immer eine Mitschuld. In einem aktuellen Urteil wies das Oberlandesgericht Hamm einem Radler dennoch die komplette Schuld zu.

Der Radfahrer war vom neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg über eine durchgezogene Linie nach links in Richtung Fahrbahnmitte gefahren. Er habe versucht, ohne die gebotene Rückschau blindlings über die gesamte Breite der Straße abzubiegen, so das Gericht. Die unvermittelt eingeleitete Schrägfahrt habe dazu geführt, dass sein Rad auf der Straße in Sekundenbruchteilen ein breites, gefährliches Hindernis gebildet habe. Gegenüber diesem groben Fehlverhalten trete die Betriebsgefahr des Autos zurück, heißt es in der Gerichtsmitteilung.

Darüber hinaus führte der Zivilsenat des OLG Hamm aus, dem Autofahrer könne nicht vorgeworfen werden, sich nicht auf das erkennbar höhere Alter des Radlers (80 Jahre) eingestellt zu haben. Der Autofahrer habe nicht allein aufgrund des höheren Alters damit rechnen müssen, dass der Radfahrer die konkrete Verkehrssituation nicht gefahrlos habe beherrschen können. (Az. 9 U 125/15)

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