Mit einer roten Plakette an der Windschutzscheibe ist üblicherweise die Fahrt am Beginn einer Umweltzone zu Ende, will man nicht ein Bußgeld riskieren.
Stuttgart - Es gibt aber eine Ausnahme, auf die der Auto Club Europa (ACE) hingewiesen hat. Folge der Fahrer einer konkreten polizeilichen Anweisung, gelte das Einfahrtsverbot in die Umweltzone nicht mehr. In diesem Fall seien Fahrten durch Umweltzonen mit unzureichender Plakette erlaubt. Der Grund für die Anweisung der Polizei kann beispielsweise in einer Vollsperrung liegen, erläutert der Autoclub. Eine sich darauf beziehende Weisung des Polizeibeamten sei immer zu befolgen. Sie habe Vorrang vor allen anderen Anordnungen etwa in Form von Verkehrszeichen und sonstigen Regeln. |
dapdnews