• Online: 2.097

Urteil: Deutliche Mitschuld beim Benutzen der Busspur - Auf der Busspur droht die Mitschuld

verfasst am

Mal eben die Busspur zum Abbiegen benutzen? Keine gute Idee. Sollte es zum Unfall kommen, muss man mit einer Mitschuld rechnen.

Kollidiert ein Linksabbieger mit dem Gegenverkehr, trägt normalerweise der unvorsichtig abbiegende Autofahrer die Hauptschuld Kollidiert ein Linksabbieger mit dem Gegenverkehr, trägt normalerweise der unvorsichtig abbiegende Autofahrer die Hauptschuld Quelle: VW

Aachen - Kollidiert ein Linksabbieger mit dem Gegenverkehr, trägt normalerweise der unvorsichtig abbiegende Autofahrer die Hauptschuld. Fährt der entgegenkommende Pkw allerdings auf der Busspur, sieht die Sache anders aus. Das hat das Amtsgericht Aachen jetzt entschieden.

In dem verhandelten Fall wollten zwei Autofahrer auf ein Tankstellengelände abbiegen und krachten ineinander. Der Fahrer auf der Busspur war überzeugt, der Linksabbieger habe Schuld, da er ihm die Vorfahrt genommen habe. Allerdings hat er selbst die Busspur benutzt, um längere Wartezeiten im Stau zu vermeiden.

Die Richter sahen den Fall nicht so eindeutig. Der Linksabbieger hätte den Unfall vermeiden können, wenn er sorgfältiger auf den Gegenverkehr geachtet hätte. Trotzdem musste der Fahrer auf der Busspur 60 Prozent des Schadens übernehmen. „Verbotenerweise auf der Busspur zu fahren wiegt hier schwerer als die Vorfahrtsmissachtung“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Nolting von der Deutschen Anwaltshotline.

Avatar von spotpressnews
9
Diesen Artikel teilen:
9 Kommentare: