Wer mit seinem Pkw auf einer Fahrradstraße unterwegs ist, muss den Radlern Vorrang gewähren. Welche zusätzlichen Regeln gelten, seht Ihr in unserer Übersicht.
Quelle: picture alliance / dpa Nürnberg - In der Regel beherrschen Autofahrer die Straßen. Doch das Schild "Fahrradstraße" mit weißem Fahrradsymbol auf blauem Grund ändert alles. Auf einmal müssen sich Autofahrer unterordnen. Was dürfen Pkw-Fahrer auf Fahrradstraßen? Und was eigentlich Radfahrer? Hoheitsrecht für RadfahrerFahrradstraßen sind, wie der Name bereits sagt, Radlern vorbehalten. "Sie bestimmen das Tempo und dürfen nebeneinanderfahren", erklärt Matthias Köck, Verkehrsjurist beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Dabei spielt es keine Rolle, ob Radler Autos blockieren. Ausnahme für AutofahrerQuelle: picture alliance / dpa Für Pkw-Fahrer ist die Fahrradstraße verboten - es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es, etwa die Aufschrift "Kfz-Verkehr frei". Autofahrer dürfen dann mit dem Verkehr mitrollen, erklärt Köck: "In diesem Fall benutzen Pkw-Fahrer die Straße aber lediglich mit. Der Radverkehr hat Vorrang." Tempolimit und ÜberholenAuf allen Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Daran müssen sich nicht nur Auto-, sondern auch Radfahrer halten. Wer mit seinem Wagen einen Radler überholt, muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dabei gilt: "Autofahrer dürfen keinen Druck ausüben", sagt Köck. Pkw-Fahrer dürfen sich nicht an den Radlern vorbeizwängen. Sie sollten langsam heranfahren und bei günstiger Gelegenheit überholen. RechtsfahrgebotAuch wenn Radler auf Fahrradstraßen das Hoheitsrecht haben, dürfen sie nicht kreuz und quer auf der Straße herumfahren. "Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer", sagt Matthias Kück. Wenn Auto- und Radfahrer die Regeln beachten, so Köck, ist entspanntes Fahren garantiert. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |