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Gerichtsentscheid: Bayern muss Diesel-Fahrverbote in München vorbereiten - Aufschub für Münchener Diesel-Verbote

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Fahrverbote für Diesel auch in München? Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtet das Land, bis Ende 2017 einen Plan aufzustellen – und gewährt dem Freistaat damit Aufschub.

Mittlerer Ring in München, Foto vom August 2016: An der Landshuter Allee und am Stachus werden Feinstaub-Grenzwerte laut "Focus Online" regelmäßig überschritten Mittlerer Ring in München, Foto vom August 2016: An der Landshuter Allee und am Stachus werden Feinstaub-Grenzwerte laut "Focus Online" regelmäßig überschritten Quelle: dpa/Picture Alliance

München – Drohen nach Stuttgart auch in München Diesel-Fahrverbote? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Freistaat Bayern aufgefordert, konkrete Schritte zu unternehmen, um ein solches Verbot vorzubereiten.

  • Bis zum 29 Juni 2017 muss das Land ein Verzeichnis aller Straßenabschnitte in München veröffentlichen, an denen geltende Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden
  • Bis zum 31. August 2017 muss der Freistaat Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge in den Verkehrsreinhalteplan aufnehmen. Diese sollen für belastete Straßenabschnitte gelten. Auch muss der Staat mitteilen, welche zeitlichen und sachlichen Ausnahmen von diesem Verbot vorgesehen sind
  • Bis zum 31. Dezember 2017 muss der Freistaat Bayern ein vollzugsfähiges Konzept für zeitlich und räumlich begrenzte Diesel-Fahrverbote auf belasteten Münchener Straßen veröffentlichen

Ein Jahr Zeit für München

Was sich zunächst nach einer Niederlage für den Freistaat Bayern anhört, ist de facto ein Aufschub. Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2012 auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Verschärfung des Luftreinhalteplans angeordnet. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuletzt im Juni 2016 ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angesetzt.

Der neue Beschluss präzisiert: Der VGH halte „keine gesonderten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ der Feinstaub-Grenzwerte mehr für geboten. Dem sofortigen Einstieg in Fahrverbote stünden rechtliche Hürden im Weg, vor allem die geltende Straßenverkehrsordnung.

Deshalb muss München nicht möglichst schnell Fahrverbote anordnen, sondern lediglich bis zum Jahresende die Einführung von Fahrverboten vorbereiten. Die Zwangsgelder, falls die genannten Termine nicht gehalten werden, reduzierte der VGH außerdem auf 2.000 bis 4.000 Euro. Sicher keine Summe, die die bayerische Staatskasse überfordert. Ob und wann also wirklich Fahrverbote drohen, bleibt weiter offen.

Link: Veröffentlichung des VGH Bayern

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