Bahn stellt Call-a-Bike-Tarif um -
Aus der Einmal-Miete wird ein Abo-Vertrag
verfasst am 14.07.2015Die Bahn möchte für ihren Fahrradverleih "Call a Bike" eine bessere Kundenbindung und wählt dafür eine unsanfte Methode: Wer sich ein Rad leiht, wird automatisch Abo-Kunde.
Die Bahn stellt den Tarif für Call a Bike zum 15. Juli 2015 um
Quelle: picture alliance / dpa
Berlin – Die Bahn stellt zum 15. Juli 2015 das Tarifsystem für ihr Fahrrad-Verleihsystem "Call a Bike" um. Ab sofort schließt jeder Kunde automatisch ein Abo ab, wenn er sich ein Rad ausleiht. Die Jahresgebühr beträgt drei Euro. Bestehende Kunden haben eine Schonfrist bis 1. September 2015. Ab dann werden auch sie zu Abo-Kunden. Sie bekommen die erste Jahresgebühr jedoch für die Fahrradmiete gut geschrieben.
Um die 3 Euro Jahresgebühr zu rechtfertigen, senkt die Bahn künftig die Preise und rechnet alle 30 Minuten ab. Bislang wurde pro Stunde bezahlt. Der Preis für die ersten 30 Minuten Miete fällt dadurch auf 1 Euro. Bisher wurden für jede angefangene Stunde 2,40 Euro fällig.
Wer regelmäßig ein Rad ausleiht, kann sich über die Tarifänderung freuen. Für Menschen, die den Service ein- oder zweimal im Jahr nutzen, wird es dagegen teurer. Für sie kostet 30 Minuten radeln bis zu 4 Euro (inklusive Jahresgebühr).
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es übrigens nicht. Denn die Preisänderung zählt nicht als Vertragsänderung. Die Verbraucherzentrale Bayern weist laut eines Berichts der „Süddeutschen“ daraufhin, dass aus juristischer Sicht nichts gegen die Änderungen einzuwenden sei. Jeder Kunde könne selbst entscheiden, ob er den Vertrag eingehe. Allerdings müsse die Bahn ihre Kunden darüber informieren, wie lange der Vertrag läuft, welche Kosten anfallen und wie man ihn kündigen kann. |
sabine_ST
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