Rauchen im Auto – für viele ein Albtraum, für eine Lexus-Kundin ein Muss. Ihr war der Ascher im Auto so wichtig, dass sie ein 135.000-Euro-Auto zurückgeben wollte.
Oldenburg – Wer 135.000 Euro für ein Auto ausgibt, der sollte eigentlich bekommen, was er sich wünscht. Vor allem, wenn es sich um einen einfachen Aschenbecher handelt. Doch bei einer Lexus-Fahrerin scheiterte die Beziehung zwischen Kunde und Verkäufer 2013 genau daran. Damals bestellte der Chef der besagten Lexus-Kundin für sie einen neuen Dienstwagen, der wie das Vorgängermodell mit einem beleuchteten Aschenbecher ausgestattet sein sollte. Doch als das Auto kam, fehlte der gewünschte Ascher. Der Fahrerin des Lexus LS 600h war der so wichtig, dass sie auf die Rückabwicklung des Kaufes drängte, beim Landgericht Osnabrück klagte und zunächst scheiterte. Sieg in zweiter InstanzDas Landgericht wies die Klage ab. Doch die Kundin gab nicht auf. Sie ging in Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg und bekam am 10. März 2015 Recht (Aktenzeichen 13 U 73/14). Wie das Gericht am Montag mitteilte, wurde der Autohändler zur Rücknahme des Wagens und zur fast vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Eine andere Einigung war scheinbar nicht möglich. Denn der beleuchtete Aschenbecher ließ sich bei besagtem Modell laut Meldung des Gerichts nicht nachrüsten. Und mit einer Aschenbecher-Dose für den Getränkehalter wollte sich die Kundin nicht zufrieden geben. Viel Rauch um Nichts?Das Oberlandesgericht gab der Frau Recht: Anders als von der Händlerin behauptet, sei der „Rauchkomfort“ mit einer solchen Dose deutlich eingeschränkt: So könne bei Dunkelheit wegen der fehlenden Beleuchtung nicht „abgeascht“ werden, ohne das Fahrzeug zu verschmutzen, heißt es in der Begründung. Und weiter: Zudem könne die Zigarette während der Fahrt nicht abgelegt werden. Und die Getränkehalter in der Mittelkonsole könnten nicht richtig genutzt werden, wenn dort ein Aschenbecher angebracht ist. Bisher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sobald das der Fall ist, wird die Kundin ihr Auto wohl zurückgeben. Weil seit dem Kauf 2013 jedoch bereits gut 44.000 Kilometer zurückgelegt wurden, muss ihre Firma auf rund 18.000 Euro des ursprünglich bezahlten Preises verzichten. Was haltet Ihr von dieser Geschichte? Rauchen im Auto gilt selbst bei den meisten Rauchern als Unding. Findet Ihr die Klage dennoch berechtigt oder gab es hier viel Rauch um Nichts? Quelle: Mit Material von dpa, Oberlandesgericht Oldenburg |