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VW-Betriebsratschef: Kooperation mit Ford nur unter Bedingungen - Auslastungszahlen müssen stimmen

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Betriebsratschef Osterloh spricht sich für eine geplante Kooperation zwischen Ford und VW-Nutzfahrzeuge aus - sofern die Bedingungen für die Arbeitnehmer stimmen.

Bernd Osterloh, Betriebsratschef von VW, erwartet, dass die Absprachen von Unternehmensseite aus auch eingehalten werden Bernd Osterloh, Betriebsratschef von VW, erwartet, dass die Absprachen von Unternehmensseite aus auch eingehalten werden

Wolfsburg/Hannover - VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh hat sich für die geplante Nutzfahrzeug-Kooperation des weltgrößten Autobauers mit Ford ausgesprochen - unter bestimmten Voraussetzungen. Die Auslastung im Nutzfahrzeugwerk in Hannover müsse stimmen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Es muss wirtschaftlichen Nutzen bringen, darf aber natürlich keine Arbeitsplätze gefährden."

Im Juni war bekanntgeworden, dass Volkswagen und Ford bei der Entwicklung von leichten Nutzfahrzeugen ihre Kräfte bündeln wollen. Gegenseitige Beteiligungen sind aber nicht geplant. Vor allem sollen Kosten in Entwicklung und Produktion eingespart werden. "Wenn es uns hilft bei den Entwicklungskosten und Synergien bei der Zusammenarbeit bedeutet, dann sehen wir das positiv", meinte Osterloh zu der Kooperation. "Aber die Auslastung muss natürlich da sein in Hannover, sonst können wir dem im Aufsichtsrat nicht zustimmen. Da herrschte übrigens von Anfang an Einigkeit zwischen uns und dem Betriebsrat in Hannover mit seiner Vorsitzenden Bertina Murkovic."

Osterloh betonte zudem: "Manchen auf der Unternehmensseite muss das vielleicht noch einmal in Erinnerung gerufen werden: Für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat steht fest, dass die Transporter-Baureihe genauso zu Hannover gehört wie der Golf zu Wolfsburg." Er räumte aber ein: "Wenn ich weniger investiere und mindestens das gleiche Volumen verkaufe, kann das ja nicht schlecht sein."

Der Betriebsratschef erklärte, im "Zukunftspakt" genannten Sparpaket für die Marke VW seien feste Auslastungszahlen für die Werke vereinbart. "Das hat die Unternehmensseite als einen Teil ihrer Abmachungen klar zugesagt. Und das muss jetzt für den gemeinsamen Erfolg auch eingehalten werden."

 

 

Quelle: dpa

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